@Barack_Alabama
Vereinsschädigung liegt vor, wenn er die Schützenstr. in Brand gesteckt hätte oder die Reifen des Spielerbusses zerstochen hätte, oder sich nur geweigert hätte, eine Auswärtsfahrt nicht anzutreten, weil er nicht in der Starting 5 hätte stehen sollen.
Nicht jedoch, wenn es spielbezogen zu Regelübertretungen gekommen ist.
Der Spieler hat ja nun nicht in drei Spielen seinem Gegenspieler eine Kopfnuss abseits des Spielgeschehens verpasst.
Wie unterschiedlich der Spieler in EL und BBL gesehen/ und behandelt wird, wurde hier schon erörtert.
Nichtsdestotrotz, niemand gewinnt damit etwas, wenn man seitens des Arbeitgebers meint, damit in die Öffentlichkeit gehen zu müssen.
PS.: Und noch mal zu den von dir angemerkten Fällen:
Koumadjes Fehlverhalten fand vor aller Öffentlichkeit im laufenden Spiel statt, in den von dir genannten Fällen lagen die Ereignisse nicht in der Öffentlichkeit, sie gelangten nur auf indirekten Wegen dorthin und erforderten (was dann noch die Frage wäre, wie weit man da konkret geht - die Anwaltskanzlei bspw. hat ja niemanden als Schuldigen konkret benannt - ) dann eine Reaktion.