@MJCler:
Der Aufenthalt ist dem zuständigen Amt mitgeteilt worden und er bekam die Aufenthalts- und Spielgenehmigung.
Deine Zahlen und die Voraussetzungen für derartige Aufenthaltstitel passen nicht zusammen. Hat er einen AT als Basketballspieler? Oder wurde aus “taktischen” Gründen eine andere Tätigkeit angegeben?
@MJCler:
Er bekommt eine Wohnung zur Verfügung gestellt, Krankenversicherung hat er auch. Zusätzlich zahlt ein Sponsor noch einen kleinen dreistelligen Betrag für ihn.
Ein kleiner dreistelliger Betrag netto, also ein mittlerer dreistelliger Betrag brutto (oder “vergißt” der Sponsor das Abführen der Abgaben an die Knappschaft?), die Kosten für die KV, die Kosten für die Wohnung, die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Wohnung - da kommt eines zum anderen. Aber Du behauptest, der Spieleretat des Teams sei monatlich dreistellig? Respekt - in Bergedorf gelingen Dinge, von denen man andernorts nur träumen kann.
So klein kann das “Taschengeld” für den Spieler gar nicht sein, denn Gesetz und Verordnungen schreiben vor, dass der Ausländer durch den aus der Tätigkeit resultierenden Lohn seinen Lebensunterhalt bestreiten können muss. Unterhalb von “500-600 netto plus Wohnung plus Mobilität” läuft eigentlich nichts. Zumindest nicht legal.
Also alles im Lot.
Daran darf man - sofern man über Grundkenntnisse im Steuer- sowie im Ausländerrecht verfügt - mit Berechtigung zweifeln. Falls Deine Zahlen stimmen.
Ihr denkt, wir schmeißen hier mit Tausenden von Euros um uns.
Nö, das denke ich nicht. Für mich klingt das eher nach illegaler Beschäftigung und dem “Sparen” von Sozialabgaben. Wenn alles so ist, wie Du es schreibst, dann seid Ihr ein Fall für die FKS des HZA.