@mat:
… QTSV … plant den Tausch des Teilnahmerechtes.
Die Möglichkeiten, die für einen Verein in Bezug auf seine Teilnahmerechte bestehen, sind in der DBB-SO geregelt. Ein Vorgang “zwei Vereine tauschen jeweils eines ihrer Teilnahmerechte” ist dort nicht definiert.
Außerhalb der typischen Optionen “ein Verein nimmt ein TNR wahr und spielt mit” bzw. “ein Verein verzichtet auf ein TNR und spielt nicht mit” gibt es in der DBB-SO noch den Vorgang “Übertragung der eigenen TNR auf einen anderen Verein”. Wird der letztgenannte Vorgang gleichzeitig von zwei Vereinen durchgeführt (= A überträgt seine TNR auf B; gleichzeitig überträgt B seine TNR auf A), dann sieht sieht das nach “Tausch” aus - rechtlich sind es allerdings zwei Übertragungsvorgänge nach § 17 DBB-SO.
TNR-Übertragungen müssen u.a. Folgendes beachten:
- es müssen ALLE TNR des männl. und/oder wbl. Bereichs übertragen werden
- ein einzelnes TNR kann nicht übertragen werden
In Bezug auf den konkreten Fall heißt das, dass der QTSV zwar alle seine (männlichen) TNR an einen anderen Verein übertragen kann - er kann aber nicht nur das TNR des RL2-Teams übertragen und gleichzeitig die TNR der anderen Herrenteams behalten.@mat:
… und ob die RLN dem Teilnahmerechtstausch zustimmt.
Die RLN hat mit dem gesamten Vorgang nichts zu tun - außer dass sie möglicherweise irgendwann vom NBV die Info bekommt, dass durch TNRÜ nun XY statt des QTSV an der RL2 teilnimmt. Die Bearbeitung/Entscheidung des gesamten Vorgangs liegt ausschließlich beim Landesverband.@32:
Ich hoffe, dass Quakenbrück da jemanden findet, der sich mit der Materie auskennt.
Besser wär das!@32:
Meiner Kenntnis nach ist der Tausch eines einzelnen Teilnahmerechts nicht statthaft. Und eigentlich entscheidet doch sowas auch nicht die RLN, sondern der Landesverband?
2x Ja, Du hast recht.@mat:
Der Landesverband hat offenbar zugestimmt, …
In Anbetracht der Qualität, die jahrelang (jahrzehntelang!) im NBV-Spielbetrieb dank Rolf Zimmermann herrschte, wäre es schade, wenn der neue Sportwart gleich zum Beginn seiner Laufbahn durch eine Entscheidung auffiele, die man so nicht treffen darf.
Ein funktionierender Spielbetrieb beruht u.a. darauf, dass die bestehenden Regelungen durch alle Beteiligten respektiert werden. Das gilt sowohl für Entscheider wie auch für die Klubs. Weicht man als Entscheider einmal (noch dazu ohne Not!) von den Regeln ab, dann schafft man einen Präzedenzfall, der jahrelang für Stress sorgen kann.@mat:
… auch wenn das rechtlich nicht so wirklich in die Spielordnung passt, …
Ist das die niedersächsische Umschreibung für “die Spielordnung verbietet so etwas”?@mat:
… angeblich braucht man angesichts der fortgeschrittenen Jahreszeit aber tatsächlich die Zustimmung der Regionalliga.
1. Wer solche Auskünfte gibt, der beweist, dass er nicht in der Materie ist.
2. Ich bin mir sicher, dass der RLN-Sportwart weder zustimmt noch nicht zustimmt, sondern im Fall einer Anfrage des NBV antwortet, dass die RLN für das Anliegen unzuständig ist. Sportwart Oehr wird nicht den Fehler machen, sich auf derartig dünnes Eis zu begeben. @mat:
Irgendwie sind die Spielordnungen doch nur als unverbindlicher Hinweis zu sehen, wenn der Richtige anfragt.
So wurde im NBV bisher nicht gearbeitet (und das war auch gut so!). Jeder Verein konnte sich darauf verlassen, dass die bestehenden Regeln angewendet werden. Hatte man ein Recht, so wurde einem das nicht genommen - war etwas nicht zugelassen, dann durfte das keiner. Ja, dieses Vorgehen wird nicht jedem Einzelfall gerecht - aber die Vorteile überwiegen so dermaßen, dass man nicht vom guten Weg abgehen sollte.@MaxMosley:
Eine Chaosliga ist 2. RLN West dieses Jahr!
Da dies von einem diagnostiziert wird, dessen Beiträge zu mehr als 90% bei der Leserschaft ein Gemisch aus Kopfschütteln, Unglauben und “Stirn knallt auf Tischplatte” auslöst, mache ich mir um die Weststaffel keine Sorgen.