Das wäre pragmatisch sicher die beste Lösung. Aber wie schon in der Affäre Renfroe/Obradovic scheint insgesamt ein selektiv formalistischer Ansatz bevorzugt zu werden (ligaübergreifend betrachtet).
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Das wäre pragmatisch sicher die beste Lösung. Aber wie schon in der Affäre Renfroe/Obradovic scheint insgesamt ein selektiv formalistischer Ansatz bevorzugt zu werden (ligaübergreifend betrachtet).
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Spekulationen über Motive von Schiedsrichtern, ihr eigenes Fehlverhalten zu verschleiern, sind mE müßig.
Wenn die Fakten klar auf dem Tisch liegen, wenn alle Seiten ihre Aussagen gemacht haben, wird man eine entsprechende Wertung vornehmen können.
Grundsätzlich ist daran nichts auszusetzen, daß Chemnitz den Antrag auf Spielverlust gestellt hat, denn sie stehen/standen sportlich ebenso mit dem Rücken zur Wand wie Paderborn.
Ärgerlich und wirklich ahndenswert wäre es, wenn die Schiedsrichter tatsächlich den Aufbau der Ersatzanlage gestoppt und angeordnet hätten, auf den Neustart des aufgefrischten Windows-Rechners zu warten, wohl wissend um die Konsequenzen für Paderborn.
Das mag man sich nicht vorstellen, wenngleich es möglich wäre.
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@PH:
Ich habe eine Verständnisfrage: Hätte DJL nicht “gezwungenermaßen” (aufgrund ihrer eigenen Regeln) aktiv werden und Paderborn bestrafen müssen, auch wenn Chemnitz keinen Antrag gestellt hätte?
“Gezwungenermaßen” hätte es nur eine Geldstrafe gegeben.
Die Spielwertung gibt es ausschließlich (!) deshalb, weil das Gastteam einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Für die Liga hätte es überhaupt keine Rechtsgrundlage für einen Eingriff mit Spielwertung gegeben.
Wenn Chemnitz - frei nach dem Motto: hätte auch bei uns in der Hartmannhölle passieren können / wünscht man ja keinem / verhalten wir uns so, wie wir es bei uns vom Gast erwarten würden - keinen Spielverlustantrag gestellt hätte, dann würde jetzt in den Ergebnislisten 69-zu-62 für Paderborn stehen.mit solchen aussagen macht man es sich ganzschön einfach… einfach mal das fehlverhalten weiterschieben…
Wenn ich es richtig sehe, versucht der Juser believe-it-or-not nur, die unterschiedlichen Betrachtungsebenen zu verdeutlichen: die formale und sportliche (moralische). Sportlich gesehen ist es fragwürdig, ob Chemnitz nicht auf den Antrag auf Spielverlust hätte verzichten können.
Formal gesehen - einmal unterstellt, die Lage wäre eindeutig zuungunsten von Paderborn - entspricht die Entscheidung den Regeln, denen sich auch Paderborn unterworfen hat.
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Zum Beweis dessen ist die Protokollierung durch den 1. Schiedsrichter erforderlich (sonst könnte man ja hinterher alles Mögliche behaupten).
Bei Dir klingt das so, als wäre das die einzige Beweismöglichkeit.
Der Klang ist nicht eintscheidend, sondern das, was da steht. Ich habe an keine Stelle behauptet, das wäre die einzige Beweismöglichkeit. Es ist aber die naheliegende (und durch die Regelung vorgesehene).@believe-it-or-not:
Hier mal eine andere (von der ich hoffe, dass sie so nicht nötig wird, denn das wäre schon heftiges SR-Versagen!):
a) Ein SR notiert trotz eindeutigem Vorbringens einer mannschaft eine beabsichtigte Antragstellung nicht;
b) Spielleitung ist verwundert, weil es nach dem Spiel einen Spielverlust-Antrag gibt, obwohl auf dem Spielbericht keine beabsichtigte Antragstellung vermerkt ist;
c) Spielleitung ruft SR an und lässt sich schildern, was Sache war. SR räumt ein, dass ihm eine beabsichtigte Antragsrtellung angezeigt wurde, er sie aber nicht vermerkte.
d) Spielleitung lässt Antragsverfahren zu. Spielleitung bestraft Schiedsrichter wegen eines Verstoßes gegen administrative Vorgaben.
Das wäre wirklich heftig, aber nicht so irreal, wie Du es sehen möchtest. Was spricht dagegen, dass die Schiedsrichter das verbockt haben und nun ihr Heil genau in dem Verhalten suchen, das Du vor zwei Seiten selbst so beschrieben hast:
Alles, was Du hier vertrittst, ist Hörensagen - von denjenigen, die womöglich die Nummer in den Sand gesetzt haben. Ich weiß nicht, was Dir Deine Lebenserfahrung sagt - meine sagt mir, dass oft (nicht immer!) diejenigen, die etwas verbockt haben, sich für keine noch so abstruse Story zu schade sind, sofern sie dadurch aus der Schusslinie geraten.
Es muss nicht so sein, ist aber möglich.
Im Übrigen: Überhebliche Invektiven ad hominem oder anderes Pennälergewäsch sollte man in dieser Diskussion vermeiden.
Viel wichtiger wäre es, wenn man (hier: Du) aus den SO- und den RuSGO-Regelungen nicht Dinge rauslesen und Rechtsfolgen ableiten würde, die dort gar nicht vorgesehen sind.
Wichtig wäre, dass Du weniger mit Unterstellungen hantieren würdest. Das würde Dir ein unverkrampftes Gespräch ermöglichen.
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Jetzt wird es ja noch richtig amüsant hier Pseudojuristen und "Juser"vor!!!
Nicht zu vergessen die Quasi-Juristen.
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Richtig. Es war ein Antrag.
Ausschlaggebend für jede weitere Argumentation ist jedoch, ob beweisbar der Antrag gemäß § 22 (2) gestellt worden ist. Der Juser believe-it-or-not führt nun Details aus den schriftlichen Verfahren an (woher kennt er die?), wonach Chemnitz behauptet hat, die Ankündigung des Antrags sei um 19:47 erfolgt. Zum Beweis dessen ist die Protokollierung durch den 1. Schiedsrichter erforderlich (sonst könnte man ja hinterher alles Mögliche behaupten). Protokollierung heißt natürlich, dass der Antrag sofort unter Angabe der Zeit im SBB vermerkt werden muss. Da jedoch ausgeführt wird, Paderborn habe der Darstellung der Chemnitzer Seite nicht widersprochen, könnte die Rechtzeitigkeit des Antrags vorliegen (wenn man nach dem Grundsatz “qui tacet consentire videtur” urteilt).
Somit griffe § 22 (1).
Im Übrigen: Überhebliche Invektiven ad hominem oder anderes Pennälergewäsch sollte man in dieser Diskussion vermeiden.
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@ obartels,
ich verstehe ich die Spielordnung so, dass man zwei Dinge tun muss:
1. VOR dem Spiel den Protest ANKÜNDIGEN
2. NACH dem Spiel - wenn man dann noch will, und das wird man (nur) im Fall einer Niederlage - Protest einlegen
Das ist nicht vollständig:
1. VOR dem Spiel den Protest beim 1. Schiedsrichter ankündigen.
2. Dieser MUSS SOFORT diese Ankündigung protokollieren, d.h., mit Zeitangabe im Speilberichtsbogen vermerken.
3. NACH dem Spiel - soweit erwünscht - den angekündigten Protest einlegen.
Nach § 22 (2) ist das vorherige Ankündigen und Protokollieren zwingend erforderlich. Ansonsten ist ein Protest, der ohne wirksame (d.h., vor dem Spiel schriftlich protokollierte) Ankündigung nach dem Spiel eingelegt wurde, unwirksam.
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Wie oft muß noch wiedeholt werden, dass ein regelgerechter Ersatz da war?
Lest ihr überhaupt noch inhaltlich mit?
Entscheidend ist, ob er zur Verfügung stand, also das Spiel innerhalb der 15-Minuten-Frist hätte angepfiffen werden können.
Dass er “da” war, reicht nicht aus.
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das mit dem Ankündigen leuchtet mir ein, stimmt zum von q angegebenen §.
Das hat die Liga aber doch wohl auch geprüft, oder?
Also: erster Schritt: Chemnitz kündigt Protest an. Zweiter Schritt: legt nach dem Spiel Protest ein.
Dritter Schritt: die Liga entscheidet nach Anhörung usw.
Der erste Schritt ist nach dem, was bisher bekannt geworden ist, mindestens zweifelhaft, und ob die Liga sorgfältig prüft, steht für mich nicht erst nach diesen und den Trierer Ereignissen in Frage.
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[…]
Nach dem Artikel hier wurde der Protest erst NACH dem Spiel eingelegt:
»Wir haben bis zum Ende gekämpft, das war ausschlaggebend«, sagte Baskets-Headcoach Uli Naechster. Allerdings hat Chemnitz direkt nach Spielende gegen das Ergebnis Protest eingelegt. Grund: Schon vor der Partie wurden die Nerven beider Mannschaften strapaziert. Erneut streikten die Anzeigetafeln im Sportzentrum Maspernplatz, sodass die Partie mit 25-minütiger Verspätung begann. "
Entscheidend ist nicht, ob der Protest vor oder nach dem Spiel EINGELEGT, sondern ob er rechtzeitig, also vor Beginn des Spiels, dem 1. Schiedsrichter ANGEKÜNDIGT und diese Ankündigung im Spielberichtsbogen vermerkt worden ist.
EDIT:
Auf einen Hinweis zur Auslegung hin möchte ich noch ergänzen, dass die Ankündigung des Protests durch den Chemnitzer Trainer natürlich SOFORT und mit Zeitangabe vom 1. Schiedsrichter zu vermerken ist. Wenn er das nicht macht, ist eine spätere Aussage, selbst wenn er diese HINTERHER in den SBB hineinschreibt, nicht verwertbar, schon gar nicht ohne exakte Zeitangabe, denn die ist rechtlich erheblich.
Wenn der Schiedsrichter das nicht gemacht hat, ist mE so zu verfahren, als habe es die Ankündigung nicht gegeben. Formalismus ist keine Einbahnstraße, er muss für ALLE Beteiligten in gleicher Weise gelten.
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Wenn der 1. Schiedsrichter nicht explizit auf dem Spielberichtsbogen den Zeitpunkt der Ankündigung des Chemnitzer Protests vermerkt hat, ist er unwirksam. Das ergibt sich mE zwingend aus § 22 (2).
Denn nur mit der Angabe des genauen Zeitpunkts, zu dem der Chemnitzer Protest angekündigt wurde, ist nachgewiesen, dass die Ankündigung vor dem Spielbeginn erfolgte.
@die anderen Poster
Es ist zwar richtig, dass die Frist von 15 Minuten arg kurz ist, aber das ist für die Gremien uninteressant, da die Regeln von allen Beteiligten anerkannt worden sind.
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Die Schilderung des Sachverhalts läßt mE eine wesentliche Frage offen: hat der Trainer der Chemnitzer Mannschaft seinen Protest angekündigt, BEVOR das Spiel begonnen hatte?
Die für eine rechtliche Bewertung erhebliche Vorschrift ist in dieser Angelegenheit ist nämlich nicht der bereits zitierte § 22 (1) der Spielordnung, sondern vielmehr § 22 (2):
Zur Zulässigkeit des Antrages ist die beabsichtigte Antragstellung auf Spielverlust vor dem tatsächlichen Spielbeginn dem 1. Schiedsrichter anzuzeigen, der dies auch im Spielbericht zu protokollieren hat. Das Spiel ist dennoch durchzuführen, es sei denn, der Spielbeginn verzögert sich um mehr als 30 Minuten nach dem angesetzten Spielbeginn. Diese Frist ist von den am Spiel Beteiligten abzuwarten. Eine freiwillige Durchführung hiernach bleibt für das Verfahren unbeachtlich.
Wenn also der Chemnitzer Trainer erst NACH dem Spiel (hier dann frist- und formgerecht nach den üblichen Regeln) den Protest eingelegt hat, ohne dass er dies dem 1. Schiedsrichter vor Beginn des Spiels erklärt UND dieser das auf dem Spielberichtsbogen schriftlich vermerkt hat, ist er (der Protest) nicht wirksam im Hinblick auf den erklärten Spielverlust nach § 22 der Spielordnung.
Auch hier greift die Regel “quod non est in actis, non est in mundo” (was nciht schriftlich fixiert ist, exisitiert nicht).
Das wäre zu ermitteln, ebenso, ob den Paderborner Verantwortlichen nach einer rechtzeitigen Ankündigung des Protests durch den Chemnitzer Trainer klar war, dass sich die Durchführung des Spiels nach nunmehr mehr als 15 Minuten nicht mehr auf die mögliche regelgerechte Wertung des Spiels als verlorenen Spiels auswirken würde.
Alle anderen Betrachtungen zu Windows usw. sind für die Frage, ob § 22 greift oder nicht, unerheblich.
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Diesen Monat ist Wechselfrist. Ich bitte um Vertragsauflösungen mit Thompson und Foster und die Verpflichtung eines neuen PFs.
Wie stellst Du Dir das vor? Vermutlich müsste man beide, mindestens jedoch Thompson bis zum Ende der Sason bezahlen.
Das Budget von ALBA ist laut Baldi geringer als das der Ulmer; zudem ist der mögliche Zuschuß der ALBA AG auf ein Viertel des Budgets begrenzt. Insofern sehe ich da keinen großen Spielraum für Neuverpflichtungen des Kalibers, das Dir offenbar vorschwebt.
Man könnte thematisieren, wieso die ALBA AG als Hauptgesellschafter für ihre Konzerntochter nicht mehr Kohle locker machen will. Und das, wo doch Axel Schweitzer so schön auf den Mannschaftsfotos posiert …
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"ALBA befindet sich im freien Fall nach unten. Hätten die Bayern heute halbwegs vernünftigen Basketball gezeigt, wären es wohl -40 geworden. Thompson entwickelt sich zum Ansu Sesay, wenn ich Wood sehe, wünsche ich mir sofort Rashad Wright zurück und selbst Subotic wäre ein klares Upgrade zu Foster. Bis auf Heiko hatten sämtliche Albatrosse die Hosen gestrichen voll - und ich habe langsam aber sicher die Schnauze voll.
LH"
Habe ich mal aus dem Spielthread Bayern-ALBA von Luftpumpenhasser zitiert. Denn auch, wenn Luftpumpenhasser und ich fast nie einer Meinung sind, muss ich dies leider so unterschreiben. -25 in Bayreuth, -15 in Oldenburg, -18 in München, Heimspiele wie gegen Tübingen gerade so gewonnen, usw… Über Wochen hinweg keine vernünftigen Systeme zu sehen, über Wochen hinweg Thompson im Keller, Foster hat noch nicht 1 vernünftiges Spiel gemacht, seit Saisonbeginn bekommen wir keine vernünftigen 3er-Quoten auf die Reihe, …
Der direkte Vergleich gegen Bayern ist weg, der direkt Vergleich gegen Oldenburg ist weg, an Bamberg kommen wir eh nicht ran, wir müssen noch nach Ulm, wir müssen noch ins Artland, …
Ja, es droht so sehr wie noch nie ein verlorenes Jahr. Weil all das nicht nur Niederlagen sind, sondern seelenlose Auftritte von (fast) allen.
Die interessante Frage ist die nach den Ursachen. Hast Du da — wenn möglich, unter Einbeziehung des heutigen Spiels — Erklärungsansätze?
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PS: Persönliche Angriffe, insbesondere gegen den Themenstarter, sollten unterbleiben; wem dieser Thread nicht passt, ist nicht gezwungen, in diesem zu schreiben oder zu lesen.
Die Berliner kamen mit der Klasse Defence der Münchner nicht klar, daraus resultiert wohl die schlechte Wurfquote.
2 Punktwürfe 14/42 = 33%
3 Punktwürfe 5/22 = 23%
Gesamte Feldwurfquote 19/64 = 29,7%
Und wenn man Schaffartzik mit 5/7 Dreiern weglässt, kommt man auf eine Quote von 0/15.
Schaffartzik hat als einziger Albatros unbedingten Siegeswillen gezeigt; Foster war ein Totalausfall (0/6 Dreiern) und Wood — diesmal konnte er nicht in der Schlussminute noch schnell die Stats aufhübschen, wie im Spiel gegen Oldenburg, diesmal war seine Leistung ebenso kläglich wie gegen alle die Mannschaften, die hart und effektiv verteidigen.
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Howell behauptet am Anfang seiner Äußerung, er habe nicht absichtlich die NASE getroffen, aber man sollte auch den Rest seiner Äußerung im Blick haben. Und die läßt den Vorsatz sehr wohl erkennen, ebenso mangelndes Schuldbewußtsein.
Die Bilder zeigen jedoch sehr deutlich, daß er nach dem Abschluß der Bewegung, bei der er von Schaffartzik gefoult worden war, sich weiter auf diesen zubewegt hat, damit also eine neue Handlung begonnen hat. Dabei reißt er, in der Vorwärtsbewegung beide Arme nach oben, so daß Schaffartzik den Unterarm oder den Ellbogen ins Gesicht bekommen mußte.
In seinem Statement sagt er (sinngemäß), Schaffartzik hätte ihm aus dem Weg gehen müssen, es sei nicht seine (H.s) Aufgabe, ihn zu schützen, er sei schließlich der Gegner.
Damit bekundet er zumindest den bedingten Vorsatz, Schaffartzik zu treffen. Ein disqualifizierendes Foul wäre angebracht gewesen, spätestens jedoch bei der Schubserei, an der er sich gleich danach beteiligt hat. Btw, selbst wenn man für die Aktion gegen Schaffartzik ein U gegeben hätte: hier wäre mindestens ein weiteres U gerechtfertigt und damit Howell aus dem Spiel gewesen.
Den Kommentar zum Highlightvideo finde ich dreist; da hätte sich der Kommentator (zumindest als einer der BBL) zurückhalten müssen.
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Da wurden einfach die Punkte aus den Spielen des Vortages angegeben. Im Spielbericht auf der Homepage des DBB ist der Fehler inzwischen korrigiert.
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@ Schnorri
Hauptsache es wird bei einer Vertragserlängerung bei den beiden weniger als bisher - egal wie viel oder wenig
(natürlich kenne ich den Betrag nicht, habe ich aber auch nie behauptet, Du mit Deinen ewigen Totschlagargu-
menten ) es letztes Jahr war !!!
Ich bin selten einer Meinung mit schnorri, aber in diesem Fall stimme ich ihm ausdrücklich zu.
Die Art, in der Du Dir anmaßt, über das was ein anderer verdienen dürfe, zu räsonieren, finde ich nicht nur unangebracht, sondern außerordentlich unverschämt.
Insbesondere Deine Forderung, es müsse in jedem Fall weniger sein als bisher, ist dreist, vor allem dann, wenn Du nicht weißt, was beide bisher verdient haben.
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Hey, wurde deswegen Rehagel bei Hertha verpflichtet?
Und Magath ist ja auch für seine Teenachmittage für die Spieler und deren Frauen bekannt…
Und auch der Meistertrainer Kloppo aus Dortmund ist ja so eher der Einfühlsame…
Tja, im Basketball sind ja eher die -lasst uns alle mal in den 30s dieser Auszeit doch mal gemeinsam beratschlagen, was zu tun ist, und uns an den Händen halten- Typen gefragt.
Die schnorritypische argumentfreie Argumentation.
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Bestreitet irgendwer, dass Albas Performance diese Saison below expectations war/ ist?
Nein, die komplizierte Frage lautet: Woran hat’s gelegen?
Bei Katzurin auch: Nicht Meister geworden
Quatsch. Katzurin lag mit dem Beinahe-Titel (den u.a. Crunchtime-Pussy Jenkins vermasselt hat) ÜBER den zu Beginn seines Engagements formulierten Erwartungen, und er konnte vernünftigerweise davon ausgehen, dass er Trainer bei ALBA bleiben würde.
Er war aber nicht stromlinienförmig genug, um sich in den ALBA-Konzern bzw. die Konzerntochter ALBA einzupassen.
Bei ALBA hätte nur ein Trainer Erfolg haben können, der eine Diktator-Mentalität wie Pesic mitbringt. Solche Trainer holt man aber nicht mehr. Auch Katzurin war nicht angepasst genug, deshalb musste er gehen.
Ein Trainer jedoch, der sich in seine Tätigkeit hereinreden läßt, kann nur zufällig Erfolg haben, regelmäßig jedoch nicht.
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Glückwunsch nach Quakenbrück!
Baldi sollte Bauermann verpflichten. Die zwei passen gut zusammen. Mindestens was Schiris angeht. Bauermann präsentiert sich ohne Contenance und Koch wie ein Gentlemen.Sers
Da Koch vermutlich keine multiple Persönlichkeit ist: Gentleman.
Im Übrigen halte ich es für ausgeschlossen, daß Bauermann jemals Trainer in Berlin wird, solange dort Baldi irgendetwas zu sagen hat.
Bauermann ist ihm schon seit Ende der 80er zuwider, und bisher hat Bauermann sich nicht so verhalten, daß sich daran etwas verändert hätte.
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Ganz im Ernst, spielen die Bayern so viel härter als die Dragons? Eigentlich nicht… zumindest fällt mir das nicht auf. Sind sie andauernd zu spät, dass sie sich nur noch mit Fouls helfen können? Nicht mehr, als die Dragons. Sind die Dragons das bessere Team? Ja.
Die Führung geht in Ordnung, die Dragons sind das bessere Team, das wird jeder anerkennen müssen, aber die Schiris tuen wirklich ihr möglichstes, um dafür zu sorgen, dass das Spiel heute klarer erscheint, als es eigentlich ist.
17-1 Freiwürfe entsprechen in keiner Art und Weise der Spielweise beider Teams. Never.
Wenn aber die Bayern tatsächlich den Schritt langsamer sind als die Dragons, ist das Freiwurfverhältnis ok.
Ich nehme aber an, daß die erste Halbzeit dazu gedacht war, die wunde Seele der Dragons und ihrer Fans zu pflegen; in der zweiten Halbzeit werden so oder so die Bayern besser zum Zuge kommen.
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und wieder keine sperre für hamann? dabei hat er doch zuerst ausgeteilt.
Wie soll er auch eine Sperre erhalten, wenn er nicht mal im Spiel bestraft wurde? Videobeweis ist ja nicht erlaubt…
Aber die Zeugenaussagen sollten ausreichen.
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In der zweiten Hälfte kamen die FCB-Basketballer zwar wesentlich besser ins Spiel und konnten den Rückstand sogar auf sechs Punkte verkürzen (81:87), […]
Sehr putzig, diese Darstellung. Es müßte ja besser heißen
“Auch in der zweiten Hälfte kamen die FCB-Basketballer nicht besser ins Spiel, die Dragons konnten sogar ihre Führung weiter ausbauen. Besonders ärgerte uns der der überragende David Holston, der sich noch nicht einmal durch ein grobes Foul unseres körperlich überlegenen Homan irritieren ließ. Erst als infolge der Schauspieleinlage von Steffen Hamann Holston geschickt aus dem Spiel genommen werden konnte und die Aufregung um Holston soviel Verwirrung stiftete, daß Peavy gleich mit entsorgt wurde, gelang den Bayern eine Aufholjagd. Aber die Aktion von Hamann kam leider zu spät, so daß es nicht zu einem Sieg reichte.”
Wäre jedenfalls ehrlicher als das Propagandagesülze.
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@qnibert:
Davon gehe ich sogar aus. Das ändert doch sicher nichts daran, daß ich hier meine Auffassung darlegen und begründen kann.q
Das hast du ja dann inzwischen zur genüge getan, dann ist es doch jetzt dann auch mal gut, oder?
Warum? Solange jemand mit mir darüber reden will, ist es doch mein gutes Recht, zu antworten. Willst Du Dir anmaßen zu entscheiden, wer wie lange was sagen darf?
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Lass gut sein, Du hast wieder mal gewonnen (das letzte Wort).
Wenn Dich das Thema aber auch weiterhin soooo dolle fesselt, eröffne bitte einen eigenen Thread dafür, damit hier dann wieder über die sportlichen Aspekte der Viertelfinalpaarung diskutiert werden kann. Danke!
Gerne. Allerdings gehört die Diskussion über die mögliche Zusammensetzung der Quakenbrücker Mannschaft am Samstag auch zu den sportlichen Aspekten, und die wiederum werden davon bestimmt, ob und wie lange wer gesperrt wird oder nicht.
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Wie auch immer es für Holston ausgehen wird, DU wirst daran aber sowieso nichts ändern können und daher lohnt es auch nicht diese Situation weiter zu diskutieren, denn es bringt einfach nichts. Die Entscheidung wird fallen, ohne, dass deine Meinung angehört wird bei der BBL.
Davon gehe ich sogar aus. Das ändert doch sicher nichts daran, daß ich hier meine Auffassung darlegen und begründen kann.
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Warum in die Ferne schweifen …
Hier ein Auszug aus den DBB-Regelinterpretationen:
37-2 Kommentar. Disziplin und Verhalten von Spielern auf dem Feld, von Trainern, Trainer-Assistenten, Ersatzspielern und Mannschaftsbegleitern im Mannschaftsbank- Bereich müssen durch die Schiedsrichter kontrolliert und, falls erforderlich, bestraft werden. Dabei darf und soll in diesem sensiblen Bereich die gute Zusammenarbeit nicht zerstört werden. Entscheidungen sind unter Anwendung des notwendigen Fingerspitzengefühls zu treffen. Dennoch gibt es bestimmte Situationen, die sofort zu einer Disqualifikation führen, wie
• Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter.
• Tätlichkeiten gegen Spieler.
• Beleidigungen oder körperliche Bedrohungen eines Schiedsrichters, Kommis-
sars, Mannschaftsmitglieds oder Mitglieds des Kampfgerichts, wie
– herabsetzende oder obszöne Gesten.
– beleidigende Ausdrücke allgemeiner, sexistischer oder rassistischer Art.
– beleidigende Gesten oder Formulierungen, welche die Neutralität des
Schiedsrichters in Frage stellen sollen.
• Eindeutige optische oder verbale Beleidigungen sowie Tätlichkeiten gegenüber
Zuschauern.
• Grob unsportliche Fouls, bei dem die Verletzung eines Spielers billigend in Kauf
genommen wird.
Du wirst mir sicher Recht geben, daß da das Wort Tätlichkeit im Zusammenhang mit einer Disqualifiaktion erwähnt wird?
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Lass gut sein, Du hast wieder mal gewonnen (das letzte Wort).
Wenn Dich das Thema aber auch weiterhin soooo dolle fesselt, eröffne bitte einen eigenen Thread dafür, damit hier dann wieder über die sportlichen Aspekte der Viertelfinalpaarung diskutiert werden kann. Danke!
Gerne. Allerdings gehört die Diskussion über die mögliche Zusammensetzung der Quakenbrücker Mannschaft am Samstag auch zu den sportlichen Aspekten, und die wiederum werden davon bestimmt, ob und wie lange wer gesperrt wird oder nicht.
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PS Edit meint, ich solle qnibert noch ausrichten, daß es nicht die feine Art ist, erst im Rahmen einer Diskussion einen persönlichen Angriff gegen einen Mitdiskutanten zu äußern und dann als Moderator diesem das Wort abzuschneiden.
@matze20111984 : nee–das geht hier wohl nicht mehr. das geht bestimmt noch bis zum samstag hier so weiter. mich nervt es nun langsam auch heftig und ich schaue hier erst wieder nach dem samstags-spiel rein.
Schön, dann kannst Du bis dahin auch an Deinem Satzbau arbeiten. Deine Aneinanderreihung von Ellipsen und anderen unstrukturierten Satzfetzen ist eine Zumutung für jeden Leser (und widerspricht auch den Forenregeln). Und bei der Gelegenheit kannst Du Dich auch darüber informieren, wie und wo man Satzzeichen setzt.
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Edit: und wenn qnibert einerseits off topic-Beiträge unkommentiert läßt, und den Hinweis auf die unerträgliche Abfassung eines Beitrags, wie man sie ansonsten in vielen Threads ungeahndet sehen kann, als “handfesten Verstoß gegen die Forenregeln” brandmarkt, hat das etwas Pharisäerhaftes an sich.
Wenn qnibert keine weiteren Argumente einfallen, dann soll er eben schweigen, aber nicht die Diskussion abwürgen wollen.
Die richtigen Pfiffe meiner Meinung nach
- unsportliches Foul gegen Homan
- unsportliches Foul gegen Hamann
- disqualifizierendes Foul gegen Holston
- disqualifizierendes Foul gegen Homan
- unsportliches Foul gegen King
- disqualifizierendes Foul gegen Peavy
Gegen Hamann wäre in dieser Situation nur ein disqualifizierendes Foul möglich gewesen, da er erwiesenermaßen eine Tätlichkeit begangen hat.
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Okay, ich meinte nur, weil es von Holston einfach eindeutiger absichtlich und gezielt ist (auch wenn mir keiner erzählen kann, dass Hamanns Ellbogen aus Versehen war). Aber dann können die Schiedsrichter eigentlich nicht begründen, warum Homan nicht disqualifiziert wurde…ich meine er hat Holston einen Finger ins Gesicht gedrückt!!! Das ist dann jawohl eindeutig eine Tätlichkeit.
Auch hier gilt: Die FIBA-Regeln bestimmen, was ein disqualifizierendes Foul ist. Tätlichkeiten kommen da nicht vor, man kann so also nicht argumentieren.
Versuche doch einfach eine Argumentation zu formulieren. Irgendwelche Wortfetzen hinzuwerfen, ist keine Art und reicht nicht hin, irgendetwas zu begründen. Ehe Du anderen erklärst, man könne so nicht argumentieren, solltest Du den Versuch einer echten Argumentation unternehmen.
Also: zitiere bitte die FIBA-Regel und begründe mit eigenen Worten, warum Deiner Meinung nach eine Tätlichkeit in der BBL gemäß den in dieser geltenden Regeln kein disqualifizierendes Foul begründet.
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Gegen Hamann wäre in dieser Situation nur ein disqualifizierendes Foul möglich gewesen, da er erwiesenermaßen eine Tätlichkeit begangen hat.
Nicht dass ich Deine Ausführungen zum Ablauf der Aktion nicht interessant und auch als einen berechtigten neuen Blickwinkel auf die Situation empfunden habe, aber bist Du sicher, dass Deine Meinung als unwiderlegbarer Beweis anerkannt ist?
Dann widerlege ihn doch. Wer soll ihn denn anerkennen? Entscheidend ist doch, ob meine begründete Darstellung und Interpretation des Ablaufs widerlegbar ist. (Übrigens ist das insofern nicht nur meine “Meinung” ) .
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Sorry, ich wußte nicht, dass Du die über diese Vorkommnisse entscheidende Instanz innerhalb der BBL bist. In diesem Fall hätte Deine Sicht der Dinge vermutlich Beweiskraft. Falls aber nicht, ist´s aber eben doch nur eine von vielen Meinungen oder Theorien darüber, was Hamann wahrgenommen und wie er gehandelt hat.
Du verwechselst zweierlei: ob eine Darstellung und Erklärung in sich schlüssig ist und insofern von der Sache her unwiderlegbar, oder ob die Entscheidungsinstanzen sich — aus welchen gruünden auch immer — daran orientieren oder nicht.
Die Begründetheit einer These hängt nicht davon ab, daß es eine “Instanz” gibt, die sie anerkennt oder gar in ihrem Handeln berücksichtigt.
Der Ablauf dessen, was geschehen ist, ist dokumentiert. Den Ablauf habe ich interpretiert und diese Interpretation schlüssig begründet.
Wenn einer anderer Auffassung ist, muß er die beweisen und meine widerlegen.
Natürlich kann ich niemanden daran hindern, die Auffassung zu vertreten, die Erde sei eine Scheibe, aber das hat mit dem Gegenstand der Diskussion nichts zu tun.
Vielleicht hättest Du Deine rhetorische Frage an mich nicht so verschwurbelt stellen sollen, dann hätte ich Dir in dem Punkt, daß ich natürlich nicht weiß, ob sich die Entscheider überzeugen und dazu motivieren lassen, entsprechend zu handeln, recht gegeben.
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Die Frage stellt sich doch nicht, ob ein disqualifizierendes Foul ausgesprochen wird, sondern wie dieses bestraft wird. Und die Antwort auf diese Frage richtet sich (u.a.) nach dem Strafenkatalog der BBL. (Und den unsachlichen Unterton kannst Du getrost weglassen).
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Entschuldigung, aber von dir kommt die ursprüngliche Aussage “Gegen Hamann wäre in dieser Situation nur ein disqualifizierendes Foul möglich gewesen[…]”. Und von dir kommt auch die Aufforderung “Dann widerlege [das] doch”. (Und wenn man in diesem Brustton der Überzeugung völlige Falschaussagen trifft, dann muss man sich das auch mal vorhalten lassen und kann nicht so tun, als ginge es um etwas ganz anderes und man würde völlig zu Unrecht kritisiert.)
Erstens sind das keine “völligen Falschaussagen” (ich warte gespannt auf Deine Beweise), zum anderen vermischst Du zwei nicht zusammengehörende Aussagen.
Das eine ist die Schilderung und Bewertung des Handeln von Hamann, die qnibert lediglich als Meinung sehen wollte, worauf sich meine Aussage bezog, dann solle er die Darlegung und Interpretation des Vorgänge widerlegen.
Deine tatsächlich “simple” Äußerung mit dem Hinweis, der Begriff Tätlichkeit komme in den FIBA-Regeln nciht vor, ist insofern unsinnig, als der Strafenkatalog der BBL den Tatbestand der Tätlichkeit ausdrücklich vorsieht, und Du insofern nichts widerlegst.
Meine Einschätzung, Hamann hätte disqualifiziert werden müssen, ist ebenfalls im Einklang mit den BBL-Regeln, übrigens auch mit denen der FIBA, denn das Verhalten Hamanns war grob unsportlich, in jeder Hinsicht.
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Die richtigen Pfiffe meiner Meinung nach
- unsportliches Foul gegen Homan
- unsportliches Foul gegen Hamann
- disqualifizierendes Foul gegen Holston
- disqualifizierendes Foul gegen Homan
- unsportliches Foul gegen King
- disqualifizierendes Foul gegen Peavy
Gegen Hamann wäre in dieser Situation nur ein disqualifizierendes Foul möglich gewesen, da er erwiesenermaßen eine Tätlichkeit begangen hat.
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Okay, ich meinte nur, weil es von Holston einfach eindeutiger absichtlich und gezielt ist (auch wenn mir keiner erzählen kann, dass Hamanns Ellbogen aus Versehen war). Aber dann können die Schiedsrichter eigentlich nicht begründen, warum Homan nicht disqualifiziert wurde…ich meine er hat Holston einen Finger ins Gesicht gedrückt!!! Das ist dann jawohl eindeutig eine Tätlichkeit.
Das sehe ich auch so.
Im Übrigen hat Bauermann die Bank verlassen und ist auf das Feld gelaufen. Das darf er gemäß Regel 52.2.2
52.2.2 Nur dem Trainer und/oder Trainer-Assistenten ist es gestattet, den Mannschaftsbankbereich während einer gewalttätigen Ausein- andersetzung oder in einer Situation, die zu einer Ausein- andersetzung führen kann, zu verlassen, um die Schiedsrichter bei der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Ordnung zu unterstützen. In einer solchen Situation wird der Trainer und/oder Trainer-Assistent nicht disqualifiziert.
Wenn man sich den Videoclip ansieht, bemerkt man, daß Bauermann überhaupt nichts unternimmt, um die Schiedsrichter zu unterstützen.
Insofern greift Regel 52.2.3
52.2.3 Verlässt ein Trainer und/oder Trainer-Assistent den Mannschafts- bankbereich und unterlässt er es, den Schiedsrichtern bei der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Ordnung zu helfen oder dies zu versuchen, wird er disqualifiziert.
Bauermann hätte also disqualifiziert werden müssen.
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Gegen Hamann wäre in dieser Situation nur ein disqualifizierendes Foul möglich gewesen, da er erwiesenermaßen eine Tätlichkeit begangen hat.
Nicht dass ich Deine Ausführungen zum Ablauf der Aktion nicht interessant und auch als einen berechtigten neuen Blickwinkel auf die Situation empfunden habe, aber bist Du sicher, dass Deine Meinung als unwiderlegbarer Beweis anerkannt ist?
Dann widerlege ihn doch. Wer soll ihn denn anerkennen? Entscheidend ist doch, ob meine begründete Darstellung und Interpretation des Ablaufs widerlegbar ist. (Übrigens ist das insofern nicht nur meine “Meinung” ) .
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Simple Widerlegung: Tätlichkeiten kommen in den FIBA-Regeln nicht vor.
In jedem Fall in denen der BBL.
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Die sind für die Frage, ob ein disqualifizierendes Foul gegeben wird, aber nicht relevant. Dies wird ausschließlich durch die FIBA-Regeln festgelegt. Das könnte man wissen (oder zumindest in zwei Minuten ergoogeln), wenn man definitive Aussagen trifft - etwas in diese Richtung hat qnibert vermutlich auch gemeint.
Die Frage stellt sich doch nicht, ob ein disqualifizierendes Foul ausgesprochen wird, sondern wie dieses bestraft wird. Und die Antwort auf diese Frage richtet sich (u.a.) nach dem Strafenkatalog der BBL. (Und den unsachlichen Unterton kannst Du getrost weglassen).
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Gegen Hamann wäre in dieser Situation nur ein disqualifizierendes Foul möglich gewesen, da er erwiesenermaßen eine Tätlichkeit begangen hat.
Nicht dass ich Deine Ausführungen zum Ablauf der Aktion nicht interessant und auch als einen berechtigten neuen Blickwinkel auf die Situation empfunden habe, aber bist Du sicher, dass Deine Meinung als unwiderlegbarer Beweis anerkannt ist?
Dann widerlege ihn doch. Wer soll ihn denn anerkennen? Entscheidend ist doch, ob meine begründete Darstellung und Interpretation des Ablaufs widerlegbar ist. (Übrigens ist das insofern nicht nur meine “Meinung” ) .
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Simple Widerlegung: Tätlichkeiten kommen in den FIBA-Regeln nicht vor.
In jedem Fall in denen der BBL.
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Gegen Hamann wäre in dieser Situation nur ein disqualifizierendes Foul möglich gewesen, da er erwiesenermaßen eine Tätlichkeit begangen hat.
Nicht dass ich Deine Ausführungen zum Ablauf der Aktion nicht interessant und auch als einen berechtigten neuen Blickwinkel auf die Situation empfunden habe, aber bist Du sicher, dass Deine Meinung als unwiderlegbarer Beweis anerkannt ist?
Dann widerlege ihn doch. Wer soll ihn denn anerkennen? Entscheidend ist doch, ob meine begründete Darstellung und Interpretation des Ablaufs widerlegbar ist. (Übrigens ist das insofern nicht nur meine “Meinung” ) .
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Die richtigen Pfiffe meiner Meinung nach
- unsportliches Foul gegen Homan
- unsportliches Foul gegen Hamann
- disqualifizierendes Foul gegen Holston
- disqualifizierendes Foul gegen Homan
- unsportliches Foul gegen King
- disqualifizierendes Foul gegen Peavy
Gegen Hamann wäre in dieser Situation nur ein disqualifizierendes Foul möglich gewesen, da er erwiesenermaßen eine Tätlichkeit begangen hat.
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Halten wir uns doch an die Fakten! In der BBL gibt es keinen Videobeweis, es zählt nur der Bericht und die Bestrafung während des Spiels. Also: Die Schiris haben Holston dafür bestraft und mit einem D des Feldes verweisen. Daher kann auch nur Holston gesperrt werden, was ich für wahrscheinlich(aber nicht gerechtfertigt) halte, da Koch ja nach dem Spiel im Interview gesagt hat, dass die Schiris es schlimmer gesehen haben, als es die Zeitlupe widerspiegelt.
Daher würde ich auf jeden Fall mit einer Sperre für Holston rechnen.
Das stimmt nicht ganz. Lomax hat ja den entsprechenden Präzedenzfall herausgesucht, in dem die BBL im Einklang mit der ZPO Bildbeweise zulassen mußte.
Abgesehen davon gehören ja auch die Schilderungen der übrigen Beteiligten mit zur Aufklärung des Sachverhalts; insofern wird das Bild, das Hamann im Spiel erzeugt hat, zurechtgerückt.
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Eine Reaktion wird deutlich härter bewertet als eine Aktion. Es liefe also nach q. bei 3 Spielen Sperre für Hamann auf 5 für Holston hinaus. Obwohl Holston offenbar das ganze Spiel über einen überhöhten Testosteronspiegel hatte, wäre das doch ziemlich
übertrieben.
Das halte ich für abwegig. Warum sollte eine Reaktion, die man zudem als legitimen Abwehrreflex auffassen könnte, härter bewertet (=geahndet) werden als die Aggression, die die Handlungskette erst in Gang gesetzt hat?
Der Aggressor trägt die Hauptschuld, niemand sonst.
Und dieser war Hamann (unmittelbar gefolgt von Homan mit seiner Attacke gegen Holston).
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Die Aktion von Holston in einer Spielunterbrechung wird in allen Sportarten hingegen als Tätlichkeit geahndet.
Es war ja keine Aktion sondern eine Reaktion. Das ist auch im Hinblick auf die Würdigung der Vorkommnsisse und der Festlegung eines Strafmaßes von erheblicher Bedeutung, und natürlich sind bei der Festlegung der Strafe die Umstände mit einzubeziehen.
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Wird eine Reaktion denn weniger bestraft als eine Aktion? Wenn ja, inwiefern?
Wenn einer völlig unmotiviert einem anderen einen Schlag vesetzt, ist das eindeutig, und man kann das als bloße Tätlichkeit ahnden.
Wenn aber einer z.B. Dir den Ellbogen an den Kopf rammt (übrigens immer ein sehr gefährlicher Angriff) und Du daraufhin auf ihn reagierst, indem Du z.B. den Ellbogen wegschlagen willst und ihn dabei im gesicht triffst, ist das keine Tätlichkeit sondern Abwehr.
Diese könnte man sogar unter Umständen als eine Art Notwehr auffassen; es hinge wenstlich davon ab, wie sie auf die Aktion des Angreifers, hier Hamanns, folgt.
Ansonsten sind Racheaktionen ebenfalls Tätlichkeiten; auch hier sind aber die Umstände zu berückschtigen.