@antimatzist sagte in ProB Saison 23/24:
aber sie ist in jedem Fall fachlich korrekt
Da bin ich mir fast gar nicht mehr ganz sicher.
Wenn man sich z.B. das Lizenzstatut oder die Spielordnung durchliest, dann ist da immer von “die Regionalligen” die Rede, z.B.
- Im Wettbewerb der ProB werden die Aufsteiger in die ProA sowie die Absteiger in die Regionalligen ermittelt.
Hier z. B. würde ich implizit davon ausgehen, dass hier die 1. Regios Nord/Süd/Ost/West gemeint sind.
An anderer Stelle ist man da auch schon expliziter:
“9. Aufstiegsberechtigt in die ProB ist jeweils eine Mannschaft, die nach Rechtskraft der Abschlusstabelle der entsprechenden Spielgruppe der Regionalliga der Bereiche Nord, West, Südost und Südwest die Tabellenplätze 1 bis 3 belegt hat. Diese Mannschaften erwerben das Anwartschaftsrecht zur Teilnahme am folgenden Wettbewerb der Spielklasse Pro B. Näheres regelt die Vereinbarung zwischen der BARMER 2. Basketball Bundesliga und den Regionalligen.”
Da ist nie die Rede davon, dass man mit dem Begriff alle Vereine der 1. und 2. Regionalligen gemeint ist.
Entweder hat man durch den Aufstieg der Rostocker diese jetzt auch schon zur 1. Regio gewertet . Oder man nutzt es aus, das an der Stelle nicht “Teams aus den ersten Regionallisten” oder ähnliches steht, weil man vermutlich mit so einem Fall nicht gerechnet hat/nicht hatte? Oder es ist explizit in der genannten Vereinbarung geregelt.