Zitat von GHP-Site:
…Bevor die Bamberger weitere Schritte einleiten, wollen die GHP-ler erst einmal die Urteilsbegründung, die seltsamerweise nachgereicht werden soll, abwarten. Frankfurt hat als Ausrichter eindeutig gegen den Paragraph 21, Ziffer 1 b, der Spielordnung der BBL verstoßen, weil es “nicht rechtzeitig (…) eine regelgerechte Spielausrüstung” bereitgestellt hat. Laut Spielordnung müsse in diesem Fall auf Spielverlust entschieden werden. Es liegt zwar noch keine Urteilsbegründung vor, doch in der Basketball-Bundesliga scheinen die Uhren wieder einmal anders zu gehen - oder halt gar nicht."
Kennt sich hier jemand in der Spielordnung genauer aus?