@t.ruck hat schon ein bisschen was dazu geschrieben, aber der Fall ist echt sehr interessant. Hier meine Gedanken dazu (alle ohne Gewähr):
- A1 foult B1, Mannschaftsfoulgrenze erreicht also 2 Freiwürfe für B1.
- B1 begeht ein unsportliches Foul an A1, 5. persönliches Foul von B1.
Kurzer Einwurf hier: Mit dem fünften Foul darf B1 nicht mehr am Spiel teilnehmen und muss ausgewechselt werden. Die eingewechselte Spielerin müsste dann m.E. die Freiwürfe werfen.
- B1 wirft die Freiwürfe -> Halte ich für falsch, da sie hätte ausgewechselt werden müssen.
- A1 wirft Freiwürfe, danach Einwurf Team A -> Alles richtig.
- Diskussion für Wechsel -> Jetzt wird es interessant. Fällt das Ausführen der Freiwürfe durch B1 zu einem korrigierbaren Fehler nach Artikel 44.3.3? Wenn weder Kampfgericht noch Schiedsrichter B1 über ihr 5. Foul informiert haben, würde ich nein sagen.
Es gab mal einen ähnlichen Fall im Pokalhalbfinale Bayern - Ulm, als Baldwin als Spieler mit 5 Fouls weiter am Spiel teilgenommen hat, weil er nicht darüber informiert wurde. Als man den Fehler entdeckt hat, wurde Baldwin ausgewechselt, ohne weitere Konsequenzen. Das würde ich hier ähnlich sehen.
Wenn B1 & Refs informiert gewesen wären, dann hätte sie die Freiwürfe gar nicht werfen dürfen.
Jetzt meine Frage: Wurden die Schiedsrichter über das 5. persönliche Foul von B1 informiert? Wurde B1 informiert?
Nun noch zu deinen Fragen:
Ein absichtliches Foul ist trotz der nicht laufenden Uhr möglich ? Oer doch nur einT-Foul mit einem Foul und nicht Seite Einwurf ??
Ob die Uhr läuft, ist für ein U, D oder T unerheblich, es sei denn, die Uhr läuft nicht mehr, nachdem die Sirene zum Ende des Spiels ertönt ist. Ab hier sind ggf. nur noch Berichte an die Spielleitung möglich.
Darf eine Spielerin, die 5 Fouls hat (wg. des absichtlichen) trotzdem die Freiwürfe schießen ?
Nein.
@t-ruck hat es auch schon angesprochen: Ein “absichtliches” Foul sehen die Regeln nicht vor. Du meinst sicherlich ein unsportliches Foul.