@K_Carmichael:
@Limitless:
Ich lese § 6 I 2BBL-SO so, dass der abgebende Bundesligist den Antrag stellt, seine Lizenz an den aufnehmenden Bundesligisten zu übertragen. Nur der abgebende Bundesligist kann so überhaupt nur einen dritten in das Ganze einführen.
Ich muss gestehen, mir entzieht sich, was bereits mit der Liga bereits besprochen wurde und wie verbindlich die Aussage “man wird nicht teilnehmen” ist. Aber auf Grund dessen könnte die Liga bereits selbst nach einem Nachfolger gucken, bzw. da das ganze ja öffentlich ist, könnten andere Bewerber auch direkt ihr Interesse bei der Liga bekunden.
Das kommt ggf. dann darauf an, ja. Aber grundsätzlich hat die LBB GmbH die Lizenz für die kommende Saison inne, einen freien Platz gibt es (noch) nicht. Wahrscheinlich wird die Liga natürlich vorfühlen, was andere so sagen - aber das käme, meiner Meinung nach, erst dann zum Tragen, wenn Lich ohne Ersatz zurückzieht.@K_Carmichael:
@Limitless:
Dementsprechend könnte Team A vorher mit Team B, C und D verhandeln, die - fiktiv - eine, zwei und drei Millionen Euro bieten. Dann schließe ich mit Team D einen Vertrag, der mir die Auszahlung des Geldes zusichert, wenn ich den Antrag auf Teilnahmerechtsübertragung nach § 6 I 2BBL-SO zu Gunsten von Team D gestellt habe und dieser positiv beschieden wurde. Den Antrag muss aber nun mal der abgebende Bundesligist stellen, der kommt nicht von der Liga oder jemand anders. Natürlich ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung nötig, aber ich sehe nicht, dass das einem grundsätzlich selbstbestimmten Verkaufsverfahren (mit Bedingungen) entgegensteht.
Lich positioniert sich damit doch nur als Makler (der zudem Gefahr läuft Vertragsstrafen bezahlen zu müssen) der Lizenz. Der Teilnahmevertrag kommt zwischen D und der Liga zustande. Aber ob die Liga etwaige andere Interessenten ignorieren muss wage ich zu bezweifeln. Man stelle sich nur mal vor, D stände für Didin Düsseldorf
Der Teilnahmevertrag kommt natürlich mit der Liga zustande, den kann Lich ja nicht bieten Grundsätzlich kann die Liga ja auch noch mehr Mannschaften fragen und interessieren, aber am Ende muss - so, wie ich § 6 lese - Lich den Antrag stellen. Und zwar für ein Team, das sie sich letztendlich selbst aussuchen dürfen. Theoretisch kann Lich ja auch ganz bewusst sagen “Wir treten nicht an und sind dann erster Absteiger”, da wird dann ja auch nicht zwingend ein weiteres Team für die ProB gesucht. Aber Düsseldorf hätte ja was @K_Carmichael:
@Limitless:
Und für die ProB gibt’s keine Wildcard, nur für die ProA.
Wahrscheinlich steht der Passus synonym für 13.387,5 €
Der Bundesligist, dem das Teilnahmerecht
übertragen wird, hat bei Annahme dieses Teilnehmerplatzes eine Gebühr (vergl.§ in Höhe von 50% der
Wild Card Gebühr zzgl. MwSt für einen Platz in der ProA bzw. eine Gebühr in Höhe von 15% der Wild Card
Gebühr zzgl. MwSt für einen Platz in der ProB an die 2. Basketball-Bundesliga zu entrichten.
Entweder das oder die Liga hat einfach nicht ordentlich ihre Statuten aufgeräumt. Es gab ja, meine ich, mal eine ProB-Wildcard-Regelung, aber inzwischen gilt § 8 2BBL-SO ja explizit nur für die ProA - vielleicht hat man da einfach vergessen, das anzupassen.