Ob die AG schuldhaft gehandelt hat? Was hat sie davon abgehalten, rechtzeitig ihren Aufgaben und Verpflichtungen nachzukommen? Dann hätten sie halt rechtzeitig die Hauptversammlung terminieren und einberufen müssen. Wenn die das versäumt haben, ist das in meinen Augen nicht das Problem der BBL.
Weiter oben hast du einen “BWL- un Gesellschaftsrechtsgrundkurs”, dass was du schreibst erweckt aber nicht den Eindruck, dass du das auch hier anwendest. Auch andere hier kennen sich damit aus…
In der PM der AG ist zu lesen, dass die HV bereits darüber abgestimmt hat. Es ist wie bereits erwähnt nicht von heute auf morgen umzusetzen. Die Liga hat dem mit einer Frist zugestimmt:
Wir hatten diese Punkte in unserem Lizenzantrag aufgeführt und befinden uns bereits in der Umsetzung. Es geht zum Beispiel um die Kapitalerhöhung der Treveri Basketball AG. Diese wurde auf der Hauptversammlung im Januar beschlossen und soll jetzt auch durchgeführt werden – innerhalb einer Frist, die wir sowieso ins Auge gefasst hatten.
Die Frage, die ich mich stelle, ist, was nun deine Vermutung ist? Mein Hinweis war ja bereits, dass wenn, da allenfalls bei einer schuldhaften Verzögerung ein Vorwurf an die Trierer zu machen ist. Diese ist hier aber nicht zu erkennen. Hast du also den Verdacht, dass die Verzögerung absichtlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde? Wo ist allgemein das Problem einer solchen Bedingung, wenn diese eine Formalie ist? Hätte die Liga mehr Bedenken, hätte sie erst gar keine Lizenz erteilt.
Meiner Meinung nach hat die Liga durchaus Besonderheiten der Rechtsformwahl zu berücksichtigen. Wir reden hier ja nicht von unsäglichen Aufschiebungen oder WEttbewebrsverzerrungen, die durch die etwas aufwendigere Führung einer AG entsteht.
Das EK muss im Übrigen nicht erhöht werden, weil die BBL das Mindestkapital erhöht hat, sondern weil eben dieses EK im Wirtschaftsplan offensichtlich benötigt wird und daher die Kapitalerhöhung notwendig ist. Hier kommt im Übrigen ein relativer Vorteil einer AG als Spielbetriebsgesellschaft zum Tragen: Die Kapitalerhöhung ist aufgrund der Neuausgabe von Aktien von weit mehr Leuten zu tragen, als wenn man jetzt x neue Gesellschafter einer GmbH zusammensucht und diese dann zum Notar schickt.