@CoachGerrit sagte in Was zählt als (BBL-)Aushilfseinsatz?:
genau genommen ist es U20, so lange gilt man beim DBB als Jugendspieler. Jeder der einen Jugendspielpass hat, kann z.B. in einer 2. Seniorenmannschaft gemeldet werden, und unbegrenzt in der ersten Aushelfen.
Selbes geht dann auch mit einer STB und somit in zwei Seniorenteams in unterschiedlichen Vereinen.
Vorsicht: Das unbegrenzte Aushelfen ist mit einer STB nicht möglich (zumindest nicht im WBV). Hier hilft es, wie man an den Beiträgen sieht, in den Regularien des Veranstalters nachzulesen. Im WBV ist die STB nur für eine Jugend- oder Seniorenmannschaft zu bekommen, und die Mannschaft muss höher spielen (oder bei der Jugend nicht im Stammverein vorhanden sein).
Früher gab es mal im WBV sogar eine Regelung, dass bei einem ursprünglichen Spielplan von maximal 18 Spielen ein Aushilfseinsatz nur viermal möglich war, erst darüber waren fünf erlaubt (“ursprünglich” deshalb, um bei Ligen mit Rückzügen keine Probleme zu haben, ob es vier oder fünf sind…).
Beliebte Falschinformation in diesem Zusammenhang war gerne, dass sich ein Spieler mit fünf (oder vier) Aushilfseinsätzen dann oben festgespielt hätte. Soweit ich die Regularien verfolgt habe, muss eine solche Regelung, wenn überhaupt, bis maximal Mitte 90er Jahre bestanden haben…