@madrob:
Bzgl. des Blablas, dass die BBL Leihgeschäfte verbieten soll, sei gesagt, dass eine solche Regelung egal wie vor keinem Gericht Bestand hätte und gleichzeitig beliebig umgangen werden könnte. Beispiele für solche Ausweichstrategien gibt es genug. Das alles auszuführen wird aber off-topic, also entweder fleißig Arfbeitsrecht-Lektüre büffeln oder gerne Fragen per PN.
Vor keinem Gericht Bestand würde ich so nicht unterschreiben. Wieso können die Spielordnungen dann verhindern, dass zweite Mannschaft nicht aufsteigen dürfen, wenn die erste Mannschaft bereits an diesem Wettbewerb teilnimmt? Wieso können sie die Übernahme der Mehrheit einer professionellen Spielbetriebsgesellschaft untersagen bzw. dieser die Lizenz entziehen, wenn der Betreffende bereits Eigentümer einer weiteren Spielbetriebsgesellschaft ist? Wieso kann man im Fußball die Anteile “privater” Eigentümer auf 49% beschränken? Die Erteilung einer Spielgenehmigung liegt zunächst einmal im Rahmen der Spielordnung eines Wettbewerbs. Ein Anrecht auf Erteilung einer Spielgenehmigung kenne ich nicht. (Ich bin aber auch kein Jurist.) In manchen Europapokalwettbewerben ist es im übrigen untersagt, dass Spieler für zwei oder mehr Vereine spielen und/oder eine Ummeldung ist nur bis zu einem bestimmten Datum. Die Erteilung einer Spielgenehmigung ist jetzt schon in vielfältiger Weise eingeschränkt.
Ich habe aber auch klar umrissen, dass die Erteilung der Spielgenehmigung für einen anderen Verein nur innerhalb einer bestimmten Frist nach Vertragsunterzeichnung ausgesetzt werden sollte, sofern der ursprünglich geschlossene Vertrag fortbesteht. Wieso dies einen völlig neuen Tatbestand darstellt, der die Erteilung einer Spielgenehmigung (siehe das Beispiel der Europapokalwettbewerbe) verhindert, kann ich nicht erkennen.