Was ich zu den anderen Antworten noch hinzufügen will: Wenn ein Jugendtrainer einem was von Aufsichtspflicht vorheult, kann man ihm anbieten, das Spiel abzubrechen. Er darf aber auf keinen Fall in der Halle bleiben.
Der Spielabbruch führt dann hoffentlich zum Spielverlust für die betreffende Mannschaft.
“Anbieten” ist denke ich die falsche Formulierung. Meiner Meinung kann ein Spiel (Minis bis einschließlich U16) nicht weitergeführt werden, wenn die Aufsichtspflicht nicht mehr gewährleistet ist und es ist dann automatisch abzubrechen. Kann mich noch an ein Spiel beim Bundesjugendlager erinnern, dass deswegen abgebrochen wurde.
In der Regel sind ja immer Eltern in der Halle, die das übernehmen könnten. Wenn nicht wird es eben abgebrochen.
Ich weiß aber nicht was die Regel dazu sagen und frage daher nach. Bisher spreche ich nur aus Praxis-Erfahrung.