Vielleicht sollte man hier einmal zwischen hartem Haftkapital (= Stammkapital) und “wirtschaftlichem” Eigenkapital (incl. mit Rangrücktritt versehenen Gesellschafterdarlehen) differenzieren.
M. W. schreibt die Liga ein Stammkapital in Höhe von TEUR 250 vor.
Würden die Gesellschafterdarlehen nicht dem (wirtschaftlichen) Eigenkapital zugerechnet werden, wäre ein Überschuldungstatbestand gegeben und die Bude müsste zwingend Insolvenz anmelden.
Wenn man in die Bilanz von Den Bröseln schaut gibt es mehrere Facts:
Das Stammkapital wurde im Juni 18 auf 250T€ erhöht.
Das Stammkapital ist aber auch vollständig verbraucht und die Gesellschaft schließt mit einem negativen Eigenkapital von rund 2Mio ab. Die Insolvenz wird durch Rangrücktritte abgewendet.
Für die Saison 18/19 werden weitere 4 Mio Verlust prognostiziert und ein negatives Eigenkapital von 6 Mio.
Dann wird noch auf einen Gesellschafterbeschluss hingewiesen, dass eine Entschuldung angestrebt wird mit dem Ziel, zum Ende der Saison 19/20 ein positives EK von mind. 250 T€ zu haben.
Meine Interpretation wäre nun, dass die BBL die 250T€ als Stammkapital sehen will, dies aber auch dauerhaft vorhanden sein muss. Ich vermute mal, dass Bamberg (und andere genauso) unter bestimmten Auflagen Zeit bekommen hat, das „Gesamtpaket“ zu erfüllen.