@Supporter44 Ich finde auch das Christen hier als Auslöser des ganzen viel zu gut wegkommt.
Im BBL Strafenkatalog steht auch, dass man beim Strafmaß folgendes mit einbeziehen muss. Zumindest 2. und 3. wurden sicher nicht richtig bewertet.
Bei der Zumessung der Strafen gemäß 3.2 sind zu berücksichtigen:
- das Maß des Regelverstoßes,
- die Art der Ausführung und die verschuldeten Wirkungen,
- bisheriges sportliches Verhalten
- und die wirtschaftlichen Verhältnisse.