@trainstation:
Danke für die Erklärung. Allerdings hätte ich da einen kleinen Zweifel. Habe dazu vorhin aber nichts gefunden.
Wildcard: Muss ein Regionalligist wirklich schon zu Ende März einen Lizenzantrag stellen, wenn er sich um eine Wildcard bewerben will?
_Spielordnung der 2. Liga - § 6c Wild Card Verfahren
1. Die DJL ist berechtigt, einen zusätzlichen Teilnehmer am Wettbewerb der 2. Basketball-Bundesliga
Spielgruppe ProA zuzulassen, der zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht über das sportliche
Teilnahmerecht verfügt, wenn:
die Arbeitsgemeinschaft der 2. Basketball Bundesliga die Einleitung des Wild Card
Verfahrens beschlossen hat;
der Bewerber bis zum 31.03. des laufenden Jahres einen Lizenzantrag gestellt hat
dem neuen Bundesligisten unter den Verfahrensregelung des Lizenzstatutes für die
maßgebliche Spielzeit eine Lizenz unter dem Vorbehalt der Erteilung des sportlichen
Teilnahmerechts erteilt wurde;
der Bundesligist an die DJL einen Betrag in Höhe von 75.000,00 € zzgl. MwSt. einmalig
entrichtet hat;
der Aufsichtsrat der DJL die Zulassung des Bewerbers beschlossen hat und die
Arbeitsgemeinschaft der 2. Basketball-Bundesliga der Herren diesem Beschluss in der auf
die Entscheidung des Aufsichtsrates folgenden Sitzung nicht mit einer Mehrheit von 2/3 der
abgegebenen Stimmen widersprochen hat._
Die 2. Liga hat ihre Regeln zur Besetzung der Teilnehmerplätze im Januar 2015 geändert. Die früheren Verfahren hatten Regelungslücken aufgezeigt und zogen sich viel zu lang hin.
Eine der neuen Regeln ist oben fett markiert: alle (!) Interessenten müssen bis zum 31.03. einen Lizenzantrag stellen, auch diejenigen, die über WC in die ProA wollen. Sollte es zu einem WC-Verfahren kommen, dann können sich dort nur Klubs präsentieren, deren Lizenzunterlagen derzeit beim Gutachterausschuss vorliegen. Die geänderten Regeln schließen Überraschungs-Bewerber aus (und das ist auch gut so!).