Mindestlohn für Vertragspieler?
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Ich weiß nicht in welchem Forum die Frage am besten aufgehoben ist… Liebe Mods, bitte nach Gutdünken verschieben.
Im Fußball wird die Problematik hinsichtlich Vertragspsieler diskutiert. Sind Aufwandsentschädigungen und der Begriff Vertrag vereinbar? Ich meine kaum ein PRO A Verein könnte es sich leisten pro Spieler 8,50 Euro pro Stunde für Trainings, Spiel, Fahrten, Sponsorentermine und Öffentlichkeitsarbeit für einen Spieler leisten.
Oder ist der beinhaltet der Begriff “Aufwandsentschädigung” die Umgehung vom Mindestlohn? Irgendwelche Juristen hier im Forum
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Interessante Frage. Bei 65h die Woche wären das knappe 2000€. Ich denke mal, ein Großteil der Rotationsspieler kommt an ein solches Niveau. Witzig wirds bei Doppellizenz-Spieler oder Nachwuchsspielern. Da würde ich dann mal auf Aufwandsentschädigung plädieren.
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Selbst in ganz tiefen Fussball Ligen gibt es Geld. Das sind wenige Hundert EUR im Monat wenn überhaupt so viel. Ich denke das Ganze wird nicht über dem Mindestlohn abzudecken sein. Das ist ja kein “Beruf” im eigentlichen Sinne, genauso wenig wie bei Nachwuchsleuten in der Pro A oder Pro B.
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Zum Thema “Fussballprofis und Mindestlohn” gibt es hier einen Artikel mit Hintergrundinfos.
http://www.welt.de/sport/article135993413/Fussballprofis-sollen-Arbeitsstunden-aufschreiben.htmlInwieweit man das auf den Basketball übertragen kann, das weiß ich nicht.
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65 Wochenstunden???
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Kann es gerade nicht verlinken. Lohnsteuerrichtlinie 2014 zum § 39 ff Einkommensteuergesetz.
abgekürzt mal. Arbeitslohn ist alles was ein Arbeitnehmer bezieht, egal in welcher Form (Geld- oder Sachleistung). Ich würde dann sagen, wenn ein Spieler einen monatlichen Bezug von Leistungen (Geld oder Sach) erhält ist das Arbeitslohn und müsste dem Mindestlohn entsprechen. Eine Aufwandsentschädigung ist ja immer nur eine Rückzahlung entstandener Kosten (Reisekosten, Übernachtung, Parkgebühr, Verpflegungsmehraufwendung im gewissen Maße usw.). Derjenige hat aber Ausgaben gehabt die erstattet werden.
Ob jetzt noch irgendwelche Sonderegelungen für “Profispieler” existieren kann ich nicht sagen.
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Interessante Frage. Bei 65h die Woche wären das knappe 2000€. Ich denke mal, ein Großteil der Rotationsspieler kommt an ein solches Niveau. Witzig wirds bei Doppellizenz-Spieler oder Nachwuchsspielern. Da würde ich dann mal auf Aufwandsentschädigung plädieren.
4 mal die Woche Training a 2 Stunden = 8 Stunden
Anreise zum Spiel = 8 Stunden
Spiel und Spielvorbereitung = 4 Stunden
Ergibt eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden.
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Kann es gerade nicht verlinken. Lohnsteuerrichtlinie 2014 zum § 39 ff Einkommensteuergesetz.
abgekürzt mal. Arbeitslohn ist alles was ein Arbeitnehmer bezieht, egal in welcher Form (Geld- oder Sachleistung)….
Die Geltung der Definition aus dem Einkommenssteuergesetz scheitert an dem Begriff des “Arbeitnehmers”. Ein Vereinsmitglied ist in dem Sinne kein Arbeitnehmer. Der Begriff des Arbeitnehmers ist zwar gesetzlich nicht generell definiert, aber trifft auf Vereinsmitglieder nicht zu. Daher sollten meines Verständnisses nach die Sportler jetzt nicht unter den Mindestlohn fallen.
Lasse mich da aber auch gerne korrigieren.
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Kann es gerade nicht verlinken. Lohnsteuerrichtlinie 2014 zum § 39 ff Einkommensteuergesetz.
abgekürzt mal. Arbeitslohn ist alles was ein Arbeitnehmer bezieht, egal in welcher Form (Geld- oder Sachleistung)….
Die Geltung der Definition aus dem Einkommenssteuergesetz scheitert an dem Begriff des “Arbeitnehmers”. Ein Vereinsmitglied ist in dem Sinne kein Arbeitnehmer. Der Begriff des Arbeitnehmers ist zwar gesetzlich nicht generell definiert, aber trifft auf Vereinsmitglieder nicht zu. Daher sollten meines Verständnisses nach die Sportler jetzt nicht unter den Mindestlohn fallen.
Lasse mich da aber auch gerne korrigieren.
Ja da hast Du schon recht. Man muss natürlich in erster Linie prüfen wie der Spieler zum Verein steht. Ist er nur Mitglied oder hat er einen Vertrag.
Hatte das nur kurz aufgeschrieben. So einfach ist die Sache natürlich nicht.
PS, die Beiden über mir sagen es ja. Anstellungsverhältnis und Lohnzahlungen und schon sind sie Arbeitnehmer.
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Interessante Frage. Bei 65h die Woche wären das knappe 2000€. Ich denke mal, ein Großteil der Rotationsspieler kommt an ein solches Niveau. Witzig wirds bei Doppellizenz-Spieler oder Nachwuchsspielern. Da würde ich dann mal auf Aufwandsentschädigung plädieren.
4 mal die Woche Training a 2 Stunden = 8 Stunden
Anreise zum Spiel = 8 Stunden
Spiel und Spielvorbereitung = 4 Stunden
Ergibt eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden.
Also in welcher Liga, wo es Angestellte gibt, wird denn nur 4x die Woche trainiert?
Das sind doch zumindest in der ProA eher 9x die Woche.
Und ich behaupte, dass sogar die meisten RegioSpieler mehr als 3x die Woche trainieren (auch Krafttraining gehört dazu)Also Training sind in der ProA bestimmt 20h die Woche.
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Hier ein interessanter Artikel aus dem Bereich Handball:
www.deutschlandfunk.de/handball-mindestlohn-contra-nachwuchsarbeit.1346.de.html -
Interessante Frage. Bei 65h die Woche wären das knappe 2000€. Ich denke mal, ein Großteil der Rotationsspieler kommt an ein solches Niveau. Witzig wirds bei Doppellizenz-Spieler oder Nachwuchsspielern. Da würde ich dann mal auf Aufwandsentschädigung plädieren.
4 mal die Woche Training a 2 Stunden = 8 Stunden
Anreise zum Spiel = 8 Stunden
Spiel und Spielvorbereitung = 4 Stunden
Ergibt eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden.
8 Stunden An-/ Abreise? Scherzkeks.
Das hängt natürlich auch von der Entfernung ab, aber zum einen fährt man früher Los wegen Puffer, nachm Spiel heißts dann Duschen, ausdehnen, Essen und so langsam auf die Heimfahrt.10-11 Trainingseinheiten die Woche sind 20 Stunden
An- und Abreise zum Spiel sind pro Spiel locker mal 12 Stunden
Spiel dauert 2-2,5 Stunden
Dann stehen Interviews an, Taktische Vorbereitung auf den Gegner (Videoscouting), Sponsoren wollen Hände geschüttelt haben und Individualtraining wie etwa Kraftsport oder einfach nur stupides Freiwurftraining.Ich komme da auf weit mehr als 20 Stunden. Profisportler ist kein Beruf, denn man mal so nebenbei macht.
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Ich bin zwar kein Jurist, aber soweit ich die Problematik verstanden habe, wäre die Antwort auf die Thread-Frage: JA.
Es kommt eben darauf an was man unter Vertragsspieler versteht. Eine Legal-Definition für den DBB habe ich nicht gefunden, aber im Fußball gilt z.B. am Beispiel Spielordnung des DFBs:
"Der Fußballsport wird von Amateuren und Nicht-Amateuren ausgeübt. Nicht- Amateure sind sowohl solche mit Lizenz (Lizenzspieler) als auch solche ohne Lizenz (Vertragsspieler). Die Begriffe Amateur und Vertragsspieler gelten für männliche und weibliche Spieler. 1. Amateur ist, […]** 2. Vertragsspieler ist, wer über sein Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen schriftlichen Vertrag mit seinem Verein abgeschlossen hat und über seine nachgewiesenen Auslagen hinaus (Nr. 1.) Vergütungen oder andere geldwerte Vorteile von mindestens € 150,00 monatlich erhält. Er muss sich im Vertrag verpflichten, die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben abführen zu lassen, […] Bei Kapitalgesellschaften ist der Vertrag mit dem Verein oder dessen Tochtergesellschaft, die am Spielbetrieb der Lizenzligen, der 3. Liga oder der Regionalliga teilnimmt, zu schließen. Der Spieler muss Mitglied des Vereins sein.** 3. Lizenzspieler ist, […] "
Dazu habe ich auch eine Aussage im Netz vom Geschäftsführer der Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VDV) gefunden: “Für Vertragsfußballspieler gilt ab sofort der Mindestlohn. Selbst wenn der Junge in der Kreisliga kickt. Wenn er einen Vertrag hat, hat er den Mindestlohn zu bekommen. Und in der Oberliga sind 40 bis 50 Stunden pro Monat wohl der absolute Mindestaufwand für einen Fußballer, da nicht nur Spiel und Training zählen.”
Bei Spielern, die nicht Vertragsspieler sind, muss ihre ehrenamtliche sportliche Betätigung und nicht die finanzielle Gegenleistung für ihre Tätigkeit im Vordergrund stehen. Ergo wird es spannend zu sehen sein, ab welcher Liga im Fußball und welcher Liga im Basketball “das Ehrenamt” noch im Vordergrund steht… das wird wohl ein Gericht zu entscheiden haben, falls ein Spieler mal Klage einreicht. Aber mMn wird es da schon ab ProB schwer, vom Ehrenamt auszugehen. Da ist der Name PRO natürlich nicht ganz hilfreich für Personen, die dagegen argumentieren wollen.
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Da Deutschland ja nicht das einzige europäische Land mit einer Mindestlohnregelung ist, werden sich die hiesigen Sportverbände sicher mal in den Nachbarländern schlau machen, wie der Bereich des Sports dort geregelt ist. In Frankreich, Belgien und den Niederlanden ist der Mindestlohn ja sogar noch höher als hier und es existiert dort trotzdem immer noch professioneller, semi-professioneller und nichtprofessionell betriebener Sport, auch Basketball.
Letztlich wird sich auch hierzulande eine Regelung (per Verordnung, Auslegung, Urteil,…) finden, die es den Vereinen ermöglicht, ohne zu großen Extra-Aufwand oder gar strukturellen Verwerfungen ihren Betrieb aufrecht zu erhalten. Verunsicherung ob der Neuregelungen kann man ja verstehen, aber ich bin sehr sicher, dass auch hier gilt: “Es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird”.
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Sehe ich auch so. Irgendwo muss man im Sport eine Trennlinie ziehen. Wo endet Hobby, wo beginnt der Beruf?
Hinzu kommt, dass bei den meisten “Vereinen” gar keine wirkliche Gewinnerzielungsabsicht besteht. Das macht zwar im Rahmen des Gesetzes keinen Unterschied aber bei der praktischen Beurteilung des Mindestlohns meiner Meinung nach schon. -
Wie sieht es denn mit den Aufwandsentschädigungen für Trainer aus?
Ganz einfache Rechnung:
- zweimal die Woche Training mit 90 Minuten macht im Monat 12 Stunden
- vier Spiele machen noch einmal zehn Stunden
=> zusammen 22 Stunden, bei den üblichen EUR 150 (?) macht das EUR 6,80 pro Stunde
Zahlt der Verein jetzt den Stundenlohn von EUR 8,50 macht das EUR 187 pro Monat.
Bei zehn (Jugend-)Mannschaften mit diesem Trainergehalt und neun Monaten, die bezahlt werden, sind EUR 3.330 Mehrbelastung für die Vereinskasse.
(Bleibt nur zu checken, was steht eigentlich im Gesetz? Wieso gibt es hierzu keine Anleitung vom DBB oder den Landesverbänden? Hallo, Breitensportwarte, wo seid Ihr?)
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Der Mindestlohn gilt NICHT für ehrenamtliche Tätigkeiten. Wer also im Amateurbereich Trainer ist, übt eine gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeit aus = auch wenn es dann als Anerkennung Geld dafür gibt, darf es weniger als Mindestlohn / Stunde sein.
Ich vermute, dass dasselbe auch für Spieler gilt - solange die Spielklasse offiziell zum Amateurbereich gehört. Entsprechend müsste man ihnen keinen Mindestlohn zahlen. Die Doppellizenz-Spieler bekommen im Prinzip eh kein Gehalt und gelten als Amateure (die im Profibereich mitspielen dürfen, vor allem aber nur mittrainieren) - im Jugendbereich der Nachwuchsligen und in den Regionalligen etc. gilt das Amateurprinzip und demnach kein Mindestlohn. [Siehe die Thematik um Moritz Wagner bei Alba, der nur an einem College aufgenommen wird, wenn er noch kein Profi war]. Kann sein, dass sie eine Art Taschengeld/Stipendium bekommen.
Mindestlohn sollte also nur für Spieler und Trainer der BBL und Pro A/B gelten.
Ich bin aber kein Experte oder Jurist. Vielleicht findet sich ja hier jemand aus dem Arbeitsrecht.
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Der Mindestlohn gilt NICHT für ehrenamtliche Tätigkeiten. Wer also im Amateurbereich Trainer ist, übt eine gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeit aus = auch wenn es dann als Anerkennung Geld dafür gibt, darf es weniger als Mindestlohn / Stunde sein.
Ich vermute, dass dasselbe auch für Spieler gilt - solange die Spielklasse offiziell zum Amateurbereich gehört. Entsprechend müsste man ihnen keinen Mindestlohn zahlen. Die Doppellizenz-Spieler bekommen im Prinzip eh kein Gehalt und gelten als Amateure (die im Profibereich mitspielen dürfen, vor allem aber nur mittrainieren) - im Jugendbereich der Nachwuchsligen und in den Regionalligen etc. gilt das Amateurprinzip und demnach kein Mindestlohn. [Siehe die Thematik um Moritz Wagner bei Alba, der nur an einem College aufgenommen wird, wenn er noch kein Profi war]. Kann sein, dass sie eine Art Taschengeld/Stipendium bekommen.
Mindestlohn sollte also nur für Spieler und Trainer der BBL und Pro A/B gelten.
Ich bin aber kein Experte oder Jurist. Vielleicht findet sich ja hier jemand aus dem Arbeitsrecht.
Es gibt auch in den Regionalligen hauptamtliche Trainer, die nicht weniger Arbeiten, als ein Trainer in den Pro Ligen. Neben der 1. Mannschaft (3x Training pro Woche) übernimmt er dabei noch das Training der Minis und leitet Schul-AG’s.
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Kann man nicht mit den Spielern theoretisch aushandeln eine 40 Stunden Woche (oder halt passendes zum Endgehalt) im Vertrag stehen zu haben? Alles andere sind dann Überstunden, die mit dem Monatsgehalt abgegolten sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vereine jetzt mit der Stechuhr arbeiten müssen.
Wen und welche Ligen würde das denn betreffen? In der BBL verdienen die Spieler sicherlich gut genug, dass sie nicht unter den Mindestlohn fallen dürften. Auch die Bankdrücker und Doppellizenzler? Wie sieht es dann in der ProA und ProB so aus? Kann vielleicht jemand, der in etwa Bescheid weis ne Auflistung machen, mit welchem Stundenpensum pro Woche in den einzelnen Ligen wohl in etwa zu rechnen ist?
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Kann man nicht mit den Spielern theoretisch aushandeln eine 40 Stunden Woche (oder halt passendes zum Endgehalt) im Vertrag stehen zu haben? Alles andere sind dann Überstunden, die mit dem Monatsgehalt abgegolten sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vereine jetzt mit der Stechuhr arbeiten müssen.
Wen und welche Ligen würde das denn betreffen? In der BBL verdienen die Spieler sicherlich gut genug, dass sie nicht unter den Mindestlohn fallen dürften. Auch die Bankdrücker und Doppellizenzler? Wie sieht es dann in der ProA und ProB so aus? Kann vielleicht jemand, der in etwa Bescheid weis ne Auflistung machen, mit welchem Stundenpensum pro Woche in den einzelnen Ligen wohl in etwa zu rechnen ist?
Die Arbeigeber (Vereine, GmbH´s) müssen auch anteilig die Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungsbeiträgen plus Unfallversicherung bezahlen.
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Kann man nicht mit den Spielern theoretisch aushandeln eine 40 Stunden Woche (oder halt passendes zum Endgehalt) im Vertrag stehen zu haben? Alles andere sind dann Überstunden, die mit dem Monatsgehalt abgegolten sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vereine jetzt mit der Stechuhr arbeiten müssen.
Wen und welche Ligen würde das denn betreffen? In der BBL verdienen die Spieler sicherlich gut genug, dass sie nicht unter den Mindestlohn fallen dürften. Auch die Bankdrücker und Doppellizenzler? Wie sieht es dann in der ProA und ProB so aus? Kann vielleicht jemand, der in etwa Bescheid weis ne Auflistung machen, mit welchem Stundenpensum pro Woche in den einzelnen Ligen wohl in etwa zu rechnen ist?
Doch, die Vereine müssen gerade bei Pauschalhonoraren mehr oder weniger mit der Stechuhr arbeiten. In dem Bereich, in dem es mit dem Mindestlohn eng wird, kann jede Stunde entscheiden. So verstehe ich zumindest die Veröffentlichungen, die ich dazu in den diversen Vereinsinformationen gelesen habe. Und so einfach ist das mit unbezahlten Überstunden auch nicht.
Bzgl. der Spiele dürfte noch interessant werden, wie die Reisezeiten zu Auswärtsspielen gehandhabt werden und z.B. das Aufwärmen vor Spielen. Da gibt es für Dienstreisen ja ein paar Unterscheidungen.
450€ sind ca. 12h/Woche. 4x Mannschaftstraining á 1,5h + 2x Wurftraining á 1h + 1x Besprechung á 1h, da bleibt nicht mehr viel für ein Punktspiel. Und Athletiktraining sollte man dann tunlichst nicht vom Verein aus anbieten.
Allerdings darf man nicht vergessen, dass eine Wohnung, ein Auto, freies Essen o.ä. auch mit zum Gehalt zählt.Bei Trainern/Übungsleitern gibt es ja erst einmal die ÜL-Pauschale (2400€/Jahr bzw. 200€/Monat). Für alles, was darunter fällt, gilt der Mindestlohn nicht. Die meisten ÜLs bei den kleinen bzw. mittleren Vereinen dürfte damit ja abgedeckt sein.
Und für die, die das als ihre Arbeit sehen, führt der Mindestlohn vielleicht zu einer etwas besseren Bezahlung, was aus Trainersicht wünschenwert wäre.
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Ein link zum Thema (allerdings vom DFB), das sollte aber übertragbar sein.
Ph alias opahugo(2047) alias Patriarch
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Kann man nicht mit den Spielern theoretisch aushandeln eine 40 Stunden Woche (oder halt passendes zum Endgehalt) im Vertrag stehen zu haben? Alles andere sind dann Überstunden, die mit dem Monatsgehalt abgegolten sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vereine jetzt mit der Stechuhr arbeiten müssen.
Wen und welche Ligen würde das denn betreffen? In der BBL verdienen die Spieler sicherlich gut genug, dass sie nicht unter den Mindestlohn fallen dürften. Auch die Bankdrücker und Doppellizenzler? Wie sieht es dann in der ProA und ProB so aus? Kann vielleicht jemand, der in etwa Bescheid weis ne Auflistung machen, mit welchem Stundenpensum pro Woche in den einzelnen Ligen wohl in etwa zu rechnen ist?
Die Arbeigeber (Vereine, GmbH´s) müssen auch anteilig die Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungsbeiträgen plus Unfallversicherung bezahlen.
Was hat das mit meiner Frage zu tun? Und müssen sie das nicht ohne Mindestlohn auch? Verstehe nicht wodrauf du hinaus willst.
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Ein link zum Thema (allerdings vom DFB), das sollte aber übertragbar sein.
Ph alias opahugo(2047) alias Patriarch
Hieraus entnehme ich, dass der Mindestlohn lediglich für Spieler und Trainer gilt, die hauptberuflich vom Basketball leben. Das dürfte dann wohl hauptsächlich bei den Spielern im Bereich ProB, 1. und 2. Regio, 1. und 2. DBBL problematisch werden, wobei hier natürlich durchaus die Kosten für “Kost & Logis” gegengerechnet werden können. Die Fahrten zu Auswärtsspielen fallen nicht unter die Arbeitszeit. Bei nebenberuflichen Spielern und Trainern in diesem Bereich dürfte es auch zu Problemen kommen, denn diese machen das wohl kaum aus Spaß an der Freude…
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Die Schätzung ist richtig. Das geht zum guten Teil auch in Richtung der Schul AGs, die, wenn ich das richtig verstehe, von Lehrern betreut werden (halt AG). Diese Leherer werden aber durchaus von hauptamtlichen betreut. Derzeit gibt es irgendwas im Bereich über 50 (oder 70, Zahlen schwanken) Schulen, die betreut werden.
jenuch OT
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Aus dem Beitrag von ph oben hätte ich gedacht, dass es in den relevanten Ligen auf den Einzelfall ankommt. Sprich, ich spiele 1 Regio als Student und finanziere das dadurch ein Stück, dann muss ich Mindestlohn bekommen, bin ich fertig und arbeite ist es als Aufwandsentschädigung in Ordnung. Nun aber dieser Artikel in der Lokalzeitung zum Handball, der mich doch denken lässt, das für einige Regionalliga-Teams Probleme auftreten könnten.
http://www.soester-anzeiger.de/sport/lokalsport/mindestlohn-profitum-soester-tv-handballer-grosser-finanzieller-liga-west-handball-4607094.html -
Nun aber dieser Artikel in der Lokalzeitung zum Handball, der mich doch denken lässt, das für einige Regionalliga-Teams Probleme auftreten könnten.
http://www.soester-anzeiger.de/sport/lokalsport/mindestlohn-profitum-soester-tv-handballer-grosser-finanzieller-liga-west-handball-4607094.htmlZum Mindestlohn wird derzeit viel geschrieben. Aber nur wenig ist so schlecht recherchiert wie der Artikel aus dem Soester Anzeiger. Warum wird dort mehrfach ein Abteilungsleiter zitiert, der ausweislich seiner Zitate zum Thema nichts außer Ahnungslosigkeit beitragen kann?
“Die Behörden sehen die 3. Liga im Handball als Profiliga”
Welche “Behörde” soll denn eine solche Festlegung getroffen haben?„Selbst wenn jemand umsonst für uns spielen wollte, müssten wir ihm den Mindestlohn zahlen.“
Völliger Quatsch. Ist ein Spieler kein Arbeitnehmer, stellt sich die ganze Mindestlohn-Problematik nicht.“Doch bleiben 1000 Fragen: Zählt die Anfahrt zum Auswärtsspiel zur Arbeitszeit?”
Das hat die Rechtsprechung schon x mal entschieden. Es soll auch andere Berufe geben, bei denen die Mitarbeiter dienstlich unterwegs sind. Eine offene Frage ist das nur für denjenigen, der jeglichen Kontakt mit Google scheut.
[nein, ich sage nicht, dass jeder über Google erreichbare Link ins WWW zur reinen Wahrheit führt - aber wenn von den ersten 20 Links zu unterschiedlichen Domänen 19 den selben Inhalt haben, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass dort 19x Nonsens steht, nicht sonderlich hoch]„Wenn wir weiter auf diesem Niveau Handball in Soest anbieten wollen, dann werden wir eine Handball-GmbH gründen müssen. Dazu brauchen wir dann Gründungskapital und jedes Jahr zusätzlich zu dem aktuellen Etat einen fünfstelligen Betrag“, rechnet Müller vor.
Mit Sicherheit wären nicht diverse wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von ProA-/ProB-Vereinen als GmbH ausgelagert worden, wenn das jährlich fünfstellige Folgekosten nach sich ziehen würde.Außerdem führte Müller am Mittwoch ausführlich Gespräche mit den Spielern, um über den aktuellen Stand der Dinge in Sachen „Mindestlohn“ aufzuklären. Müller will aufklären? Nicht wirklich, oder? Das sollte er besser einen machen lassen, der etwas davon versteht.
Gut für die Leser dieses Threads: erfreulicherweise hatte uns Papahugo mit einem sehr guten Link versorgt. Da wurde einer interviewt, der - im krassen Gegensatz zu Mr. Soest-Handball - das Thema “Mindestlohn im Sport” verstanden hat.
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Danke für die Aufklärung. Mich hatten die Aussagen auch sehr gewundert, einem voll berufstätigen und steuerzahlenden Spieler zu zwingen für die Ausübung seines Hobbys Geld zu bekommen ist ja absurd. (Ich bezweifle allerdings das jemand völlig für lau spielt)
Erklärende muss man hinzufügen, dass das Team Aufsteiger ist und vor der Saison die Finanzierung nicht ganz so einfach war…
Und der Aufstieg mit einem jungen Team und einem “Hagen-Stil im Handball” erreicht wurde.