Verein pleite => GmbH ohne Lizenz?
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Mal ne Frage:Szenario: Ein Basketballverein, steigt mit seiner ersten Damen- oder Herrenmannschaft über mehrere Jahre von der untersten Liga bis in die Regionalliga auf. In der Regionalliga sind den Verantwortlichen die finanziellen Risiken zu hoch. Die Verantwortlichen entscheiden sich deshalb das Aushängeschild des Vereins, also die 1. Mannschaft in eine GmbH auszugliedern um das finanzielle Risiko zu beschränken. Das Risiko, dass der eigentliche Verein (= e.V.) z.B. die Jugendmannschaften sowie z.B. eine 2. Mannschaft von einem finanziellen Ruin der GmbH (= 1. Mannschaft) mitbetroffen wird, ist abgesichert. Diese Begründung liest man oft, wenn nach dem Grund einer solchen Ausgliederung fragt. Nun meine Frage: Was ist wenn aber der Verein finanzielle Probleme hat und sogar zahlungsunfähig (insolvent) wird und sich auflöst. Nehmen wir dieses mal an. Es gibt also den Unterbau „e.V.“ in diesem Beispiel nicht mehr. Würde dann in so einem Fall die Regionalligamannschaft noch die Berechtigung (Lizenz) für die Regionalliga behalten dürfen? Ich bin der Meinung, dass die Lizenz dann verloren geht, da ursprünglich diese 1. Mannschaft als „e.V.“ aufstieg und ohne Unterbau seine Berechtigung verliert. Ergo: Die GmbH ist gezwungen den Verein finanziell unter die Arme zu greifen. Ist meine Vermutung richtig? Kennt sich damit jemand genauer aus?
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Ich habe keine Ahnung, wie das in der Regionalliga laeuft, aber die BBL zeigt ja gerade mal wieder eindrucksvoll, dass es voellig egal ist, was mit dem ehemaligen Lizenzinhaber passiert, nachdem die Lizenz erst mal uebertragen wurde.
Ein Problem sehe ich eher, wenn der Stammverein Gesellschafter der GmbH ist, da dieser Anteil dann bei einer Insolvenz des Vereins an die Glaeubiger fallen duerfte.