Spielwertung Frankfurt - Bamberg - ausstehende Begründung
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Das Thema bzgl. der Technik in Frankfurt ist ja nun ausgiebigst diskutiert worden.
Ob sich das in naher Zukunft zum Positiven entwickeln wird, das sei mal dahingestellt.Was mich aber weitaus mehr interessiert, ist die Begründung der Spielwertung für Frankfurt.
Nicht dass jetzt hier ein falscher Eindruck entsteht. Ich (als Bamberg-Fan) kann sehr gut mit dieser Spielwertung leben.
Womit ich allerdings ein Problem habe, ist die immernoch ausstehende Begründung.
Es kann doch nicht sein, dass 2 1/2 Wochen vergehen und die Verantwortlichen immernoch keine Begründung vorlegen können. Das Urteil aber schon seit geraumer Zeit feststeht.Wo bitte liegt denn hier das Problem ?
§21 - Spielverlustwertung
(1) Auf Antrag eines beteiligten Spielpartners beim Liga-Büro ist gegen einen Bundesligisten auf Spielverlust zu entscheiden, wenn
[…]
b) er als Ausrichter nicht rechtzeitig einen zugelassenen Spielball, eine regelgerechte Spielausrüstung oder ein vollständiges Kampfgericht bereitgestellt hat, ER DIES ZU VERTRETEN HAT und das Spiel deshalb nicht zum angesetzten Spielbeginn begonnen worden ist,
[…]Wenn das Urteil sich darauf stützt, dass Frankfurt die technischen Probleme nicht zu vertreten hat, ok.
Aber ein seit längerem feststehendes Urteil ohne dazugehörende Begründung erweckt schlichtweg den Eindruck, dass hier entweder auf Zeit gespielt wird (aus welchen Gründen auch immer) oder das Urteil auf sehr wackeligen Füssen steht.Was meint ihr ?
Warum dauert das so lange ?Ciao Zorro
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so wie ich das verstanden habe, wird sowohl jetzt als auch später keine begründung geliefert, um einem evtl. gang in die nächste instanz vorzubeugen … kann mich natürlich auch irren …
mal abgesehen davon würde die bbl ihre regeln zwangsläufig ad absurdum führen …
mfg, Lomax
It’s time to Light the Lampe, Make it Sweet, Roll the Dice, and Honk the Horn
Let´s Go Knicks …
[ Diese Nachricht wurd bearbeitet von: Lomax am 28.10.2003 11:46 ]
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wann die bamberger wohl das thema abhacken werden…
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Eine Frage eines Unbeteiligten.
Hat das Spiel zum angesetzten Termin ( + - ein paar Minuten) begonnen?
Wenn ja ist wohl eher das “und” entscheidend.
b) er als Ausrichter nicht rechtzeitig einen zugelassenen Spielball, eine regelgerechte Spielausrüstung oder ein vollständiges Kampfgericht bereitgestellt hat, er dies zu vertreten hat und das Spiel deshalb nicht zum angesetzten Spielbeginn begonnen worden ist,
Tschüs
Hawkeye -
@PunktKommaStrich
Darf ich Deinen unsachlichen Kommentar so auslegen, dass Dir zu dem Thema auch nichts Sinnvolles mehr einfällt ?
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Es ist ja auch schon alles gesagt, oder?
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Du verwechselst hier was.
Es geht mir nicht um das, was in Frankfurt vorgefallen ist.Es geht darum, warum man so lange braucht, eine offizielle Begründung abzugeben obwohl das Urteil bereits steht.
Sorry, aber normal ist das doch nicht, oder ?
Ciao Zorro
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Der casus knackus liegt bei ZU VERTRETEN HAT. Es wird schwer, Frankfurt da Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachzuweisen. Das wäre, wenn notwendige Wartungsintervalle nicht eingehalten wurden oder aber bereits bekannt war, dass die Anlage nicht funktionieren wird und nichts dagegen unternommen wurde. Da die Anlage ja noch wenige Minuten vor Spielbeginn funktioniert hat, kommt man mit mangelnder Sorgfaltspflicht nicht durch. So wie ein Brand im Bamberger Forum nicht den Basketballern angelastet werden kann, kann eine von einem Fremdbetreiber verwaltete Videowand auch nicht den Basketballern in FRA angelastet werden. Zumindestens nicht, wenn nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wurde. Das scheint aber nicht der Fall zu sein. Aus diesem Grund wird der Protest abgelehnt worden sein.
Alles andere wäre auch fatal. Man stelle sich folgendes Szenario vor: MSH, 5. Finalspiel um die dt. Meisterschaft ALBA-BA. Dann fällt im 3. Viertel die Uhr aus. Blöd für beide Teams. Das Finale wird zu Ende gespielt, ALBA gewinnt und ist …??? Über die Ticker kommt dann in etwa folgende Meldung: “In der Berliner MSH fand heute das fünfte und entscheidende Finale um die dt. Basketball-Meisterschaft 2003/2004 zwischen ALBA Berlin und GHP Bamberg statt. Wer nun tatsächlich Meister geworden ist, wird vorraussichtlich im Frühherbst 2006 feststehen, wenn die Gerichte durch alle Instanzen durch sind.” Kann das jemand ernsthaft wollen, der sich nur ein bisschen für Basketball interessiert? Na dann Gute Nacht!!!
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Es ist doch eigentlich einfach:
Das Spiel hat stattgefunden, also wird es auch gewertet!!
Auf Spielverlust wird nur entschieden, wenn das Spiel nicht stattfinden kann und der Heimverein daran schuld ist.(Daher kein Spielverlust letzte Saison bei rutschigem Parkett, da der Verein nicht schuld war.)
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Also jetzt nochmal ganz langsam für Dich zum Mitschreiben:
Es geht nicht darum wie das Spiel gewertet werden soll ! Das ist wirklich ausreichend und äußerst kontrovers diskutiert worden. Die Entscheidung ist ja auch schon gefallen.
Es geht darum, warum die offizielle Begründung so lange auf sich warten lässt.
Ich schreibe es Dir aber gerne noch ein drittes bzw. viertes Mal !!!
@Diogenes
Ich stimme mit Dir grundsätzlich überein. Es wird schwierig sein, Frankfurt das “Vertretenmüssen” anzuhängen. Insofern ist das Urteil - für mich jedenfalls - akzeptabel.
Aber warum wird das Urteil nicht genau auf diese Art und Weise gestützt und begründet ? Warum hört man diesbezüglich nichts von offizieller Seite ?Ciao Zorro
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Ich finde als Bestrafung der BBL für die bisher fehlende Urteilsbegründung sollte bei allen deutschen Teams auf Verlust der Spielwertung des nächsten Heimspiels im internationalen Wettbewerb entschieden werden.
[ Diese Nachricht wurd bearbeitet von: Andi am 28.10.2003 16:10 ]
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blouss das was g’redt is, andi!
(das war fränkisch)
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Hach was waren das noch schöne Zeiten wo man noch die Spiele mit Täfelchen und Stoppuhr gefürt hat
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sprach uns tat’s ihm gleich
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On 2003-10-28 22:02, Fook wrote:
Hach was waren das noch schöne Zeiten wo man noch die Spiele mit Täfelchen und Stoppuhr gefürt hatIch frag mich, wie die damals bloß den Ball in den Korb gebracht haben, ich mein so ganz ohne elektronische Anzeigetafel…
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@ Zorro
Dann sag ich es nochmal langsam:
Die Begründung ist offensichtlich, wofür brauchrt Ihr das schriftlich? -
Also sorry, aber Du scheinst ja ein echter Komiker zu sein !
Wenn die Begründung so offensichtlich ist, warum kommt sie dann nicht ?
Tut mir leid, aber ich hab selten einen dermaßen schwachsinnigen Post gelesen, wie den letzten von Dir. Überleg mal, was Du da gerade geschrieben hast.
So nach dem Motto: Naja, das Urteil ist gesprochen, der Grund hierfür darf erahnt werden, aber schriftliches Statement von offizieller Seite wird es nicht geben. Warum auch ? Es kann ja erahnt werden… hahahahaha…Du bist lustig.
Ciao
ein kopfschüttelnder Zorro -
blouss das was g’redt is, andi!
(das war fränkisch)
Hat was von Die Maus und ihre Lach und Sachgeschichten
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Ballin