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BBL: Gerichtlicher Vergleich zwischen BBL und SP.IN
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Die BBL GmbH und die Basketball-Gewerkschaft SP.IN trafen heute vor dem Kölner Arbeitsgericht im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs ein beiderseitiges Agreement über die weitere Zusammenarbeit. Darin hat sich BBL-Führung verpflichtet, ihre Tariffähigkeit bis zum 31. März 2006 in einer internen Sitzung neu zu überprüfen. "Sollte die Tariffähigkeit nicht gegeben sein, hat die BBL GmbH zugesagt, Tarifgespräche zwischen den BBL-Vereinen und der Gewerkschaft SP.IN zu moderieren. Im …
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