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Kader BMA365 Bamberg Baskets 2026/2027
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Es ist doch einfach nur ein Anwalt, der seine Einschätzung dazu abgegeben hat. Wieso hängt ihr euch so sehr an diesem Interview auf?
Es wurde hier in den Thread eingebracht, also wurde darüber diskutiert. Kommt ab und an vor in Foren.
Ergänzend dazu: Der eine Anwalt, der als Sport- und Arbeitsrechtler in dem BBL-Podcast (Reichweitenmäßig zumindest, sorry, @Junes und @hybi92 ) eine, vorsichtig formuliert, schlampige Einschätzung einer eigentlich nicht so komplexen Rechtslage abgibt. Drei betroffene Paragraphen, §14 Abs. 4 TzBfG in Verbindung mit §126a und §622 Abs. 1 BGB, wirklich kein Hexenwerk in Vergleich zu bspw. dem SGB.
Für Leute ohne juristischen Hintergrund klingt das dann trotzdem sogar schlüssig, die Soße, die er da zum Besten gegeben hat, egal wie oberflächlich das in Wahrheit ist. Sorry, dass ich das dann nicht unkommentiert stehen lassen will.
Es ist doch einfach nur ein Anwalt, der seine Einschätzung dazu abgegeben hat. Wieso hängt ihr euch so sehr an diesem Interview auf?
Es wurde hier in den Thread eingebracht, also wurde darüber diskutiert. Kommt ab und an vor in Foren.
Ergänzend dazu: Der eine Anwalt, der als Sport- und Arbeitsrechtler in dem BBL-Podcast (Reichweitenmäßig zumindest, sorry, @Junes und @hybi92 ) eine, vorsichtig formuliert, schlampige Einschätzung einer eigentlich nicht so komplexen Rechtslage abgibt. Drei betroffene Paragraphen, §14 Abs. 4 TzBfG in Verbindung mit §126a und §622 Abs. 1 BGB, wirklich kein Hexenwerk in Vergleich zu bspw. dem SGB.
Für Leute ohne juristischen Hintergrund klingt das dann trotzdem sogar schlüssig, die Soße, die er da zum Besten gegeben hat, egal wie oberflächlich das in Wahrheit ist. Sorry, dass ich das dann nicht unkommentiert stehen lassen will.
Wie ist denn dein juristischer Background, bist du Volljurist? Ich als Laie kann die Sache nicht einschätzen. Das Hauptargument von Kolja Hein war/ist aus meiner Sicht, dass Profisport zwar natürlich nicht außerhalb der Gesetzgebung steht, aber gelebte Rechtspraxis und damit auch die gerichtliche Einschätzung anders ist als bei 08/15-Angestellten. Wenn dem so ist, macht die Tatsache, dass der Vertrag von beiden Seiten zwei Jahre akzeptiert und gelebt wurde, vermutlich schon einen Unterschied. Und dann spielt die “formaljuristische Überprüfung”, die du anstellst, eine vermutlich geringere Rolle.
Ich frage mich, wenn die Sache juristisch denn so glasklar ist, wie hier einige vermuten: Warum haben dann Spieler und auch Trainer es nicht schon x-fach versucht, sich aus elektronisch unterschriebenen Verträgen auf diese Weise rauszumogeln? Ganz offenbar ist die (nur) elektronische Unterzeichnung ja gang und gäbe. Die zweite Frage bleibt, wie schlecht Gavel eigentlich beraten ist, wer da für ihn einen Vertrag ohne Ausstiegsklauseln ausgehandelt hat…
So oder so glaube ich eh nicht, dass es vor Gericht geht. Vermutlich wollte Stoschek auf seine üblich brachiale Weise die eigene Verhandlungsposition verbessern. Keine Ahnung, ob sich das Bayern/Gavel-Camp davon beeindrucken lässt.
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Ich sag es nochmal: Es ist nicht gesichert, dass es das „administrative Versagen“ tatsächlich gibt, nur weil es immer wieder als Fakt dargestellt wird und es von wem auch immer (Patrick King?) behauptet wird.
@trick_siebzehn nichts abseits von ‘steht unter Vertrag’ & ‘möchte zum FCBB’ ist per se ‘sicher’.
Wenn schon, dann bitte auf alle ‘Informationen’ beziehen

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@trick_siebzehn nichts abseits von ‘steht unter Vertrag’ & ‘möchte zum FCBB’ ist per se ‘sicher’.
Wenn schon, dann bitte auf alle ‘Informationen’ beziehen

@RakeRanitzki Korrekt. Es ist alles nur Spekulation außer jemand hat den Vertrag vorliegen oder war bei einem evtl. Gespräch, das es mittlerweile vielleicht gab, zu einer Ablösehöhe dabei.
Das einzige was meiner Meinung nach glasklar sicher ist, ist, dass Anton Gavel in der kommenden und jeder anderen Saison auf keinen Fall an der Bamberger Seitenlinie als Coach steht.
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Es ist doch einfach nur ein Anwalt, der seine Einschätzung dazu abgegeben hat. Wieso hängt ihr euch so sehr an diesem Interview auf?
Es wurde hier in den Thread eingebracht, also wurde darüber diskutiert. Kommt ab und an vor in Foren.
Ergänzend dazu: Der eine Anwalt, der als Sport- und Arbeitsrechtler in dem BBL-Podcast (Reichweitenmäßig zumindest, sorry, @Junes und @hybi92 ) eine, vorsichtig formuliert, schlampige Einschätzung einer eigentlich nicht so komplexen Rechtslage abgibt. Drei betroffene Paragraphen, §14 Abs. 4 TzBfG in Verbindung mit §126a und §622 Abs. 1 BGB, wirklich kein Hexenwerk in Vergleich zu bspw. dem SGB.
Für Leute ohne juristischen Hintergrund klingt das dann trotzdem sogar schlüssig, die Soße, die er da zum Besten gegeben hat, egal wie oberflächlich das in Wahrheit ist. Sorry, dass ich das dann nicht unkommentiert stehen lassen will.
Wie ist denn dein juristischer Background, bist du Volljurist? Ich als Laie kann die Sache nicht einschätzen. Das Hauptargument von Kolja Hein war/ist aus meiner Sicht, dass Profisport zwar natürlich nicht außerhalb der Gesetzgebung steht, aber gelebte Rechtspraxis und damit auch die gerichtliche Einschätzung anders ist als bei 08/15-Angestellten. Wenn dem so ist, macht die Tatsache, dass der Vertrag von beiden Seiten zwei Jahre akzeptiert und gelebt wurde, vermutlich schon einen Unterschied. Und dann spielt die “formaljuristische Überprüfung”, die du anstellst, eine vermutlich geringere Rolle.
Ich frage mich, wenn die Sache juristisch denn so glasklar ist, wie hier einige vermuten: Warum haben dann Spieler und auch Trainer es nicht schon x-fach versucht, sich aus elektronisch unterschriebenen Verträgen auf diese Weise rauszumogeln? Ganz offenbar ist die (nur) elektronische Unterzeichnung ja gang und gäbe. Die zweite Frage bleibt, wie schlecht Gavel eigentlich beraten ist, wer da für ihn einen Vertrag ohne Ausstiegsklauseln ausgehandelt hat…
So oder so glaube ich eh nicht, dass es vor Gericht geht. Vermutlich wollte Stoschek auf seine üblich brachiale Weise die eigene Verhandlungsposition verbessern. Keine Ahnung, ob sich das Bayern/Gavel-Camp davon beeindrucken lässt.
@dasqrl Tatsächlich bin ich kein Jurist. Dienstlich aber trotzdem in den letzten 15 Jahren fast täglich mit solchen Prüfungen beschäftigt. Früher mehr im Gesundheitsbereich, aktuell mehr Vertragsrecht. Deshalb traue ich mir auch zu, das von Hein Gesagte zu werten.
Und komme zu dem Schluss, dass der gute Mann da völlig unvorbereitet in das Interview gestolpert ist, mehr als einmal die Rechtspositionen vertauscht hat, und auch sonst in dem Bereich für einen Fachanwalt gar nicht mal so sattelfest erschienen ist.
Nun kann ich nicht mit absoluter Sicherheit sagen, dass es nicht doch auch maßgebliche Rechtsprechung gibt, die seine Position doch stärken würde, ich hege allerdings meine Zweifel, denn wie gesagt, die Rechtsfolge ist nicht so wahnsinnig komplex bei 3 beteiligten Paragraphen, und auch Sportler stehen nicht außerhalb des BGB, was ihren deutschen Arbeitsvertrag angeht, egal wie pervers die Summen da teilweise im Fußball sind.
Warum so etwas nicht schon öfter vorgekommen ist? Nun, die naheliegendste Erklärung wäre, dass üblicherweise bei erstbester Gelegenheit, wenn Spieler/Trainer physisch vor Ort sind, eine händische Unterschrift nachgeholt wird. Oder jede andere Sport-Organisation in Deutschland weiß, was eine qualifizierte elektronische Unterschrift ist, aber da hege ich meine Zweifel dran.
@trick_siebzehn Gesichert ist es nicht, da hast Du sicherlich recht. Aber frag Dich doch einfach selbst, ob Bamberg/Stoschek so aus der Hose springen würden, wenn die Sache so einfach aus der Welt zu räumen wäre. Bei Deinem letzten Punkt trennt uns übrigens nichts: Egal, was letzten Endes herauskommt (ich hege den Verdacht, dass nichts Belastbares in die Öffentlichkeit durchsickert), Gavel steht definitiv nicht in Bamberg an der Seitenlinie.
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Nächster Neuzugang: Brendan Terry
Mit Brendan Terry haben die BMA365 Bamberg Baskets einen weiteren Neuzugang unter Vertrag genommen. Der 201 Zentimeter große und 100 Kilogramm schwere Flügelspieler stand die beiden vergangenen Spielzeiten für die Southeast Missouri State University in der amerikanischen College-Liga NCAA auf dem Parkett.
Vertrag für 2 Jahre, zu Ausstiegsoptionen nichts bekannt.
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Nächster Neuzugang: Brendan Terry
Mit Brendan Terry haben die BMA365 Bamberg Baskets einen weiteren Neuzugang unter Vertrag genommen. Der 201 Zentimeter große und 100 Kilogramm schwere Flügelspieler stand die beiden vergangenen Spielzeiten für die Southeast Missouri State University in der amerikanischen College-Liga NCAA auf dem Parkett.
Vertrag für 2 Jahre, zu Ausstiegsoptionen nichts bekannt.
@trick_siebzehn du hast das wichtigste vergessen. Er besitzt auch die deutsche Staatsbürgerschaft.
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@vegeta79 Wenn das, aus deiner Sicht, alles so gegen Bamberg spricht: wieso ist der FC Bayern jetzt plötzlich doch um Gespräche bemüht?
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@chat meine Bonner sind an Demonia dran ich habe schon meine Meinung aber mich würde auch interessieren
Würdet ihr sagen Demonia bringt meine Bonner Mannschaft ein Level weiter? .
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@chat meine Bonner sind an Demonia dran ich habe schon meine Meinung aber mich würde auch interessieren
Würdet ihr sagen Demonia bringt meine Bonner Mannschaft ein Level weiter? .
@einmalbonnerimmerbonner Wenn er sich weiter so entwickelt, auf jeden Fall!
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@dasqrl Tatsächlich bin ich kein Jurist. Dienstlich aber trotzdem in den letzten 15 Jahren fast täglich mit solchen Prüfungen beschäftigt. Früher mehr im Gesundheitsbereich, aktuell mehr Vertragsrecht. Deshalb traue ich mir auch zu, das von Hein Gesagte zu werten.
Und komme zu dem Schluss, dass der gute Mann da völlig unvorbereitet in das Interview gestolpert ist, mehr als einmal die Rechtspositionen vertauscht hat, und auch sonst in dem Bereich für einen Fachanwalt gar nicht mal so sattelfest erschienen ist.
Nun kann ich nicht mit absoluter Sicherheit sagen, dass es nicht doch auch maßgebliche Rechtsprechung gibt, die seine Position doch stärken würde, ich hege allerdings meine Zweifel, denn wie gesagt, die Rechtsfolge ist nicht so wahnsinnig komplex bei 3 beteiligten Paragraphen, und auch Sportler stehen nicht außerhalb des BGB, was ihren deutschen Arbeitsvertrag angeht, egal wie pervers die Summen da teilweise im Fußball sind.
Warum so etwas nicht schon öfter vorgekommen ist? Nun, die naheliegendste Erklärung wäre, dass üblicherweise bei erstbester Gelegenheit, wenn Spieler/Trainer physisch vor Ort sind, eine händische Unterschrift nachgeholt wird. Oder jede andere Sport-Organisation in Deutschland weiß, was eine qualifizierte elektronische Unterschrift ist, aber da hege ich meine Zweifel dran.
@trick_siebzehn Gesichert ist es nicht, da hast Du sicherlich recht. Aber frag Dich doch einfach selbst, ob Bamberg/Stoschek so aus der Hose springen würden, wenn die Sache so einfach aus der Welt zu räumen wäre. Bei Deinem letzten Punkt trennt uns übrigens nichts: Egal, was letzten Endes herauskommt (ich hege den Verdacht, dass nichts Belastbares in die Öffentlichkeit durchsickert), Gavel steht definitiv nicht in Bamberg an der Seitenlinie.
Warum so etwas nicht schon öfter vorgekommen ist?
Jetzt geb ich mal meinen Senf zu genau diesem Punkt.
Das erste, was man in solchen Fällen (“Sportrecht”) klären muss ist, welche Gerichte über den konkreten Fall entscheiden. Es gab, hier in Schönen Dunk, schon vor Jahren mal eine Diskussion über den (weitgehend in Vergessenheit geratenen) Bayern-Spieler Je’kell Foster (die Diskussion findet sich im Bayern-Kaderthread 2021/22, wenn ich mich richtig erinnere, der Fall selbst ist aber aus 2011). Da ging es auch im weitesten Sinne um Vertragsbruch - Bayern hatte wohl eine club option ausgeübt, aber der Spieler kam weder zum Training noch zu den Spielen. Die Bayern haben dann vor einem Schiedsgericht geklagt (-> das “Gericht” war ein schweizer Anwalt vom Genfer See), und der hat nach “aequo et bono” entschieden - also nicht nach deutschem Recht, sondern mehr oder minder nach Billigkeitserwägungen (!). Ich hatte die Entscheidung sogar mal gelesen (heute finde ich sie nicht mehr im Netz - aber das Aktenzeichen verrate ich gerne per PN).
Oder nehmt die ganzen Olympioniken bei Sommer- und Winterolympiaden. Wenn da einer dopinggesperrt wird - z.B. eine Frau Claudia Pechstein - landet der Fall vor dem CAS. Warum? Weil Olympioniken an Olympia gar nicht teilnehmen dürfen, wenn sie nicht eine vorgefertigte “Athletenerklärung” unterschreiben, in der sie sich aufgrund einer Schiedsklausel dem CAS auf Gedeih und Verderb unterwerfen.
Ich würde durchaus mal davon ausgehen, dass in vielen Verträgen mit “Internationals” solche Schiedsklauseln stehen. Jedenfalls in Spielerverträgen - vielleicht reden da auch Euroleague und FIBA mit - Trainer sind dann wieder eine andere Baustelle.
Und so ähnlich wird es auch bei Je’kell Foster gewesen sein. Als US-Amerikaner hatte er vielleicht gar kein Interesse, dass im Falle von Vertragsstreitigkeiten ein deutsches Arbeitsgericht entscheidet. Da ist dann das Vertrauen in den schweizer Anwalt vom Genfer See doch größer, so dass man neben dem Arbeitsvertrag gleich noch einen (internationalen) Schiedsvertrag schließt. Als Bayern dann gegen Foster vor dem Schiedsgericht geklagt hatte, hatte Foster offenbar gegen das Schiedsverfahren als solches keine Einwände (was aus seiner sicht klug war - denn am Schluss war die Bayernklage weitgehend erfolglos).
Anmerkung: Vielleicht mussten die Bayern sogar vors Schiedsgericht ziehen - hätten sie einfach eine Klage vor dem Arbeitsgericht München eingelegt (gegen einen Spieler, der gar nicht mehr in Deutschland lebte), hätten FIBA oder Euroleague - wo die Bayern ja damals schon hin wollten - das vielleicht nicht so lustig gefunden und den Bayern die Teilnahme nicht gestattet.
Schiedsverfahren sind nicht öffentlich. Vor der Kanzlei des erwähnten schweizer Anwalts waren sicher weder Fotografen noch TV- oder Pressevertreter. Und wenn mündlich verhandelt wird - das muss nicht sein, vielleicht ist der ganze Prozess schriftlich, gibts auch dort keine Zuschauer. Heute findet man zwar die Schiedssprüche in den Tiefen des Internets - es gibt sogar darauf spezialisierte Datenbanken. Aber “an die große Glocke” gehängt werden diese Fälle eben nicht.
Und wenn die Fälle verglichen werden - was in Schiedsverfahren sehr häufig so ist - erfährt die Öffentlichkeit garnix.
Ob Gavel nun auch so eine Schiedsklausel in seinem Vertrag hat, müssen wir gar nicht weiter untersuchen - denn mit nur “eingescannter Unterschrift” wäre die sowieso nicht gültig. Und darum würden über seinen Fall ganz anders gestrickte Juristen entscheiden als im erwähnten Fall Foster.
Aber sei’s drum. Es haben doch sowohl Hoeness als auch Sarmiento in ihren Erklärungen die Tür ein ganz klein wenig geöffnet, dass man mit Bamberg doch eine “Lösung” finden will. Natürlich gibts so weder die 1 Mio. noch die 850 k, aber einen Bruchteil davon vielleicht schon.
Vielleicht spielt Bayern sogar “bad cop / good cop” (der bad cop ist Hainer, der das böse, böse legal department von der Leine gelassen hat und der good cop ist, wie könnte es anders sein, “unser Uli”, der am Tegernsee zum finalen Weiswurschfrühstück einlädt).
Ich hatte schon angedeutet, dass ich einer “pragmatischen” Lösung viel positives abgewinnen würde - weil es nicht gut ist, verbrannte Erde zu hinterlassen.
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@dasqrl Tatsächlich bin ich kein Jurist. Dienstlich aber trotzdem in den letzten 15 Jahren fast täglich mit solchen Prüfungen beschäftigt. Früher mehr im Gesundheitsbereich, aktuell mehr Vertragsrecht. Deshalb traue ich mir auch zu, das von Hein Gesagte zu werten.
Und komme zu dem Schluss, dass der gute Mann da völlig unvorbereitet in das Interview gestolpert ist, mehr als einmal die Rechtspositionen vertauscht hat, und auch sonst in dem Bereich für einen Fachanwalt gar nicht mal so sattelfest erschienen ist.
Nun kann ich nicht mit absoluter Sicherheit sagen, dass es nicht doch auch maßgebliche Rechtsprechung gibt, die seine Position doch stärken würde, ich hege allerdings meine Zweifel, denn wie gesagt, die Rechtsfolge ist nicht so wahnsinnig komplex bei 3 beteiligten Paragraphen, und auch Sportler stehen nicht außerhalb des BGB, was ihren deutschen Arbeitsvertrag angeht, egal wie pervers die Summen da teilweise im Fußball sind.
Warum so etwas nicht schon öfter vorgekommen ist? Nun, die naheliegendste Erklärung wäre, dass üblicherweise bei erstbester Gelegenheit, wenn Spieler/Trainer physisch vor Ort sind, eine händische Unterschrift nachgeholt wird. Oder jede andere Sport-Organisation in Deutschland weiß, was eine qualifizierte elektronische Unterschrift ist, aber da hege ich meine Zweifel dran.
@trick_siebzehn Gesichert ist es nicht, da hast Du sicherlich recht. Aber frag Dich doch einfach selbst, ob Bamberg/Stoschek so aus der Hose springen würden, wenn die Sache so einfach aus der Welt zu räumen wäre. Bei Deinem letzten Punkt trennt uns übrigens nichts: Egal, was letzten Endes herauskommt (ich hege den Verdacht, dass nichts Belastbares in die Öffentlichkeit durchsickert), Gavel steht definitiv nicht in Bamberg an der Seitenlinie.
@dasqrl Tatsächlich bin ich kein Jurist. Dienstlich aber trotzdem in den letzten 15 Jahren fast täglich mit solchen Prüfungen beschäftigt. Früher mehr im Gesundheitsbereich, aktuell mehr Vertragsrecht. Deshalb traue ich mir auch zu, das von Hein Gesagte zu werten.
Und komme zu dem Schluss, dass der gute Mann da völlig unvorbereitet in das Interview gestolpert ist, mehr als einmal die Rechtspositionen vertauscht hat, und auch sonst in dem Bereich für einen Fachanwalt gar nicht mal so sattelfest erschienen ist.
Nun kann ich nicht mit absoluter Sicherheit sagen, dass es nicht doch auch maßgebliche Rechtsprechung gibt, die seine Position doch stärken würde, ich hege allerdings meine Zweifel, denn wie gesagt, die Rechtsfolge ist nicht so wahnsinnig komplex bei 3 beteiligten Paragraphen, und auch Sportler stehen nicht außerhalb des BGB, was ihren deutschen Arbeitsvertrag angeht, egal wie pervers die Summen da teilweise im Fußball sind.
Warum so etwas nicht schon öfter vorgekommen ist? Nun, die naheliegendste Erklärung wäre, dass üblicherweise bei erstbester Gelegenheit, wenn Spieler/Trainer physisch vor Ort sind, eine händische Unterschrift nachgeholt wird. Oder jede andere Sport-Organisation in Deutschland weiß, was eine qualifizierte elektronische Unterschrift ist, aber da hege ich meine Zweifel dran.
@trick_siebzehn Gesichert ist es nicht, da hast Du sicherlich recht. Aber frag Dich doch einfach selbst, ob Bamberg/Stoschek so aus der Hose springen würden, wenn die Sache so einfach aus der Welt zu räumen wäre. Bei Deinem letzten Punkt trennt uns übrigens nichts: Egal, was letzten Endes herauskommt (ich hege den Verdacht, dass nichts Belastbares in die Öffentlichkeit durchsickert), Gavel steht definitiv nicht in Bamberg an der Seitenlinie.
Erstmal danke für deine offene Antwort! Mir kam der Anwalt auch recht hemdsärmelig um die Ecke, aber vom Fach scheint er ja zu sein nach oberflächlicher Netz-Recherche. Ich hab mir das jetzt nochmal angehört und bleibe bei meiner Auffassung, allerdings kann’s auch wirklich sein, dass man als Laie da einem Narrativ auf den Leim geht.
Deine naheliegendste Erklärung haben sowohl der Anwalt als auch Rupert Fabig als auch Stefan Koch im aktuellen talking-basketball-Podcast widerlegt - offenbar werden diese Unterschriften sehr oft NICHT nachgeholt, weil man sich auf die elektronische Variante verlässt. Vielleicht wirklich eine Wissenslücke seitens der Anwälte der BBL-Vereine/Spielerberater, auch wenn es mir mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar erscheint. Kann sein, dass gerade ganz viele Menschen auf Geschäftsstellen zitiert werden, um einen Kuli in die Hand zu nehmen

Was Stoschek angeht bleibe ich dabei, dass es ein taktisches Manöver ist. “So einfach” ist die Sache sicher nicht aus der Welt zu schaffen, denn dann bräuchte es ja Gerichtstermine und es würde sich vermutlich hinziehen. Und das will natürlich auch Stoschek nicht. Sein öffentlicher Aufschlag beweist aus meiner Sicht aber nicht, dass er um seine unterlegene Rechtsposition weiß.
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Vermutlich Image, nachdem Stoschek das Bild vom großen, bösen FC Bayern weiter gemalt hat. Oder weil sie keine Lust auf ein Verfahren haben, was sich über Monate ziehen kann.
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@dasqrl Tatsächlich bin ich kein Jurist. Dienstlich aber trotzdem in den letzten 15 Jahren fast täglich mit solchen Prüfungen beschäftigt. Früher mehr im Gesundheitsbereich, aktuell mehr Vertragsrecht. Deshalb traue ich mir auch zu, das von Hein Gesagte zu werten.
Und komme zu dem Schluss, dass der gute Mann da völlig unvorbereitet in das Interview gestolpert ist, mehr als einmal die Rechtspositionen vertauscht hat, und auch sonst in dem Bereich für einen Fachanwalt gar nicht mal so sattelfest erschienen ist.
Nun kann ich nicht mit absoluter Sicherheit sagen, dass es nicht doch auch maßgebliche Rechtsprechung gibt, die seine Position doch stärken würde, ich hege allerdings meine Zweifel, denn wie gesagt, die Rechtsfolge ist nicht so wahnsinnig komplex bei 3 beteiligten Paragraphen, und auch Sportler stehen nicht außerhalb des BGB, was ihren deutschen Arbeitsvertrag angeht, egal wie pervers die Summen da teilweise im Fußball sind.
Warum so etwas nicht schon öfter vorgekommen ist? Nun, die naheliegendste Erklärung wäre, dass üblicherweise bei erstbester Gelegenheit, wenn Spieler/Trainer physisch vor Ort sind, eine händische Unterschrift nachgeholt wird. Oder jede andere Sport-Organisation in Deutschland weiß, was eine qualifizierte elektronische Unterschrift ist, aber da hege ich meine Zweifel dran.
@trick_siebzehn Gesichert ist es nicht, da hast Du sicherlich recht. Aber frag Dich doch einfach selbst, ob Bamberg/Stoschek so aus der Hose springen würden, wenn die Sache so einfach aus der Welt zu räumen wäre. Bei Deinem letzten Punkt trennt uns übrigens nichts: Egal, was letzten Endes herauskommt (ich hege den Verdacht, dass nichts Belastbares in die Öffentlichkeit durchsickert), Gavel steht definitiv nicht in Bamberg an der Seitenlinie.
Erstmal danke für deine offene Antwort! Mir kam der Anwalt auch recht hemdsärmelig um die Ecke, aber vom Fach scheint er ja zu sein nach oberflächlicher Netz-Recherche. Ich hab mir das jetzt nochmal angehört und bleibe bei meiner Auffassung, allerdings kann’s auch wirklich sein, dass man als Laie da einem Narrativ auf den Leim geht.
Deine naheliegendste Erklärung haben sowohl der Anwalt als auch Rupert Fabig als auch Stefan Koch im aktuellen talking-basketball-Podcast widerlegt - offenbar werden diese Unterschriften sehr oft NICHT nachgeholt, weil man sich auf die elektronische Variante verlässt. Vielleicht wirklich eine Wissenslücke seitens der Anwälte der BBL-Vereine/Spielerberater, auch wenn es mir mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar erscheint. Kann sein, dass gerade ganz viele Menschen auf Geschäftsstellen zitiert werden, um einen Kuli in die Hand zu nehmen

Was Stoschek angeht bleibe ich dabei, dass es ein taktisches Manöver ist. “So einfach” ist die Sache sicher nicht aus der Welt zu schaffen, denn dann bräuchte es ja Gerichtstermine und es würde sich vermutlich hinziehen. Und das will natürlich auch Stoschek nicht. Sein öffentlicher Aufschlag beweist aus meiner Sicht aber nicht, dass er um seine unterlegene Rechtsposition weiß.
Was Stoschek angeht bleibe ich dabei, dass es ein taktisches Manöver ist. “So einfach” ist die Sache sicher nicht aus der Welt zu schaffen, denn dann bräuchte es ja Gerichtstermine und es würde sich vermutlich hinziehen.
Sorry, da hast Du mich falsch verstanden, das nur als Nachsatz. Rechtlich ist die Sache eindeutig: Entweder es liegt eine händische Unterschrift oder eine QES (qualifizierte elektronische Signatur) vor, sonst ist die Befristung und alles andere im Arbeitsvertrag, was die Schriftform fordert, ungültig.
Was eine QES ist und was sie alles erfüllen muss, ist in der eIDAS-VO geregelt, da muss man auch kein Gericht bemühen. Deshalb mein Einwurf mit dem “einfach” aus der Welt schaffen, denn wenn die QES vorliegt (oder eben eine händische Unterschrift), dann ist Bamberg aus dem Schneider, die Befristung ist gültig, Gavel und Bayern schauen in die Röhre.
Haben sie weder die eine Form der Unterschrift, noch die andere, kann ihnen eigentlich kein Anwalt dazu raten, vor ein Gericht zu ziehen, da würden sie schlechtem Geld gutes hinterherwerfen.
Da ändert sich auch nichts daran, wenn es nach Aussage von Leuten, die da deutlich näher dran sind als wir alle hier, in der Branche gängige Praxis ist. Im Gegenteil, das zeigt für mich dann nur, welch einen langen Weg wir im deutschen Basketball noch bis zur Professionalität zu gehen haben, wenn selbst so ein vergleichsweise einfaches Rechtskonstrukt regelmäßig nicht umgesetzt wird.
Edit: Vielleicht kann/sollte man zumindest Teile dieser Diskussion hier raus ziehen und in einem eigenen Thread wie “Die Causa Anton Gavel” ziehen? So spannend ich das Thema finde, spammt es ja doch den Bamberger Kader-Thread ziemlich voll, auch wenn es ja traurigerweise schon irgendwie dazu gehört.
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Was Stoschek angeht bleibe ich dabei, dass es ein taktisches Manöver ist. “So einfach” ist die Sache sicher nicht aus der Welt zu schaffen, denn dann bräuchte es ja Gerichtstermine und es würde sich vermutlich hinziehen.
Sorry, da hast Du mich falsch verstanden, das nur als Nachsatz. Rechtlich ist die Sache eindeutig: Entweder es liegt eine händische Unterschrift oder eine QES (qualifizierte elektronische Signatur) vor, sonst ist die Befristung und alles andere im Arbeitsvertrag, was die Schriftform fordert, ungültig.
Was eine QES ist und was sie alles erfüllen muss, ist in der eIDAS-VO geregelt, da muss man auch kein Gericht bemühen. Deshalb mein Einwurf mit dem “einfach” aus der Welt schaffen, denn wenn die QES vorliegt (oder eben eine händische Unterschrift), dann ist Bamberg aus dem Schneider, die Befristung ist gültig, Gavel und Bayern schauen in die Röhre.
Haben sie weder die eine Form der Unterschrift, noch die andere, kann ihnen eigentlich kein Anwalt dazu raten, vor ein Gericht zu ziehen, da würden sie schlechtem Geld gutes hinterherwerfen.
Da ändert sich auch nichts daran, wenn es nach Aussage von Leuten, die da deutlich näher dran sind als wir alle hier, in der Branche gängige Praxis ist. Im Gegenteil, das zeigt für mich dann nur, welch einen langen Weg wir im deutschen Basketball noch bis zur Professionalität zu gehen haben, wenn selbst so ein vergleichsweise einfaches Rechtskonstrukt regelmäßig nicht umgesetzt wird.
Edit: Vielleicht kann/sollte man zumindest Teile dieser Diskussion hier raus ziehen und in einem eigenen Thread wie “Die Causa Anton Gavel” ziehen? So spannend ich das Thema finde, spammt es ja doch den Bamberger Kader-Thread ziemlich voll, auch wenn es ja traurigerweise schon irgendwie dazu gehört.
Aber sei’s drum. Es haben doch sowohl Hoeness als auch Sarmiento in ihren Erklärungen die Tür ein ganz klein wenig geöffnet, dass man mit Bamberg doch eine “Lösung” finden will. Natürlich gibts so weder die 1 Mio. noch die 850 k, aber einen Bruchteil davon vielleicht schon.
Ach Mensch, das ist aber äußerst gnädig von den Bayern, dass sie den bösen Bambergern da etwas entgegenkommen. Was fällt denen auch ein, ihren Trainer nicht einfach zu verschenken. Am Ende fallen sogar noch drei Euro fuffzich ab und Höhne kann sich davon ein Seidla gönnen, damit soll der Provinzverein halt zufrieden sein

Vielleicht spielt Bayern sogar “bad cop / good cop” (der bad cop ist Hainer, der das böse, böse legal department von der Leine gelassen hat und der good cop ist, wie könnte es anders sein, “unser Uli”, der am Tegernsee zum finalen Weiswurschfrühstück einlädt).
Ja, spielt ihr mal eure Spielchen. Bamberg macht währenddessen: gar nix. Die Kündigung wurde zurückgewiesen, ein neuer Trainer im Hintergrund längst gefunden, alles andere ist eigentlich euer und Gavels Problem. Entweder die Kündigung einklagen - was lange dauern und am Ende schiefgehen kann. Oder halt doch verhandeln. Letzteres scheint ja nun zu passieren, also schau mer mal.
Fakt ist, in Bamberg wird nächstes Jahr ein Trainer an der Seitenlinie stehen. Und das völlig unabhängig davon, ob man jetzt 0 Euro, 200k oder 850k für Gavel bekommt. Der FC Bayern ist es, der langsam mal Planungssicherheit braucht.
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Was Stoschek angeht bleibe ich dabei, dass es ein taktisches Manöver ist. “So einfach” ist die Sache sicher nicht aus der Welt zu schaffen, denn dann bräuchte es ja Gerichtstermine und es würde sich vermutlich hinziehen.
Sorry, da hast Du mich falsch verstanden, das nur als Nachsatz. Rechtlich ist die Sache eindeutig: Entweder es liegt eine händische Unterschrift oder eine QES (qualifizierte elektronische Signatur) vor, sonst ist die Befristung und alles andere im Arbeitsvertrag, was die Schriftform fordert, ungültig.
Was eine QES ist und was sie alles erfüllen muss, ist in der eIDAS-VO geregelt, da muss man auch kein Gericht bemühen. Deshalb mein Einwurf mit dem “einfach” aus der Welt schaffen, denn wenn die QES vorliegt (oder eben eine händische Unterschrift), dann ist Bamberg aus dem Schneider, die Befristung ist gültig, Gavel und Bayern schauen in die Röhre.
Haben sie weder die eine Form der Unterschrift, noch die andere, kann ihnen eigentlich kein Anwalt dazu raten, vor ein Gericht zu ziehen, da würden sie schlechtem Geld gutes hinterherwerfen.
Da ändert sich auch nichts daran, wenn es nach Aussage von Leuten, die da deutlich näher dran sind als wir alle hier, in der Branche gängige Praxis ist. Im Gegenteil, das zeigt für mich dann nur, welch einen langen Weg wir im deutschen Basketball noch bis zur Professionalität zu gehen haben, wenn selbst so ein vergleichsweise einfaches Rechtskonstrukt regelmäßig nicht umgesetzt wird.
Edit: Vielleicht kann/sollte man zumindest Teile dieser Diskussion hier raus ziehen und in einem eigenen Thread wie “Die Causa Anton Gavel” ziehen? So spannend ich das Thema finde, spammt es ja doch den Bamberger Kader-Thread ziemlich voll, auch wenn es ja traurigerweise schon irgendwie dazu gehört.
@Vegeta79 sagte:
Edit: Vielleicht kann/sollte man zumindest Teile dieser Diskussion hier raus ziehen und in einem eigenen Thread wie “Die Causa Anton Gavel” ziehen? So spannend ich das Thema finde, spammt es ja doch den Bamberger Kader-Thread ziemlich voll.An dem Punkt bin ich absolut deiner Meinung. So interessant die Diskussion auch ist, sie gehört nicht mehr in diesen Kader-Thread, denn Gavel wird den 2026/27er Kader in Bamberg nicht mehr mitbestimmen.
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Aber sei’s drum. Es haben doch sowohl Hoeness als auch Sarmiento in ihren Erklärungen die Tür ein ganz klein wenig geöffnet, dass man mit Bamberg doch eine “Lösung” finden will. Natürlich gibts so weder die 1 Mio. noch die 850 k, aber einen Bruchteil davon vielleicht schon.
Ach Mensch, das ist aber äußerst gnädig von den Bayern, dass sie den bösen Bambergern da etwas entgegenkommen. Was fällt denen auch ein, ihren Trainer nicht einfach zu verschenken. Am Ende fallen sogar noch drei Euro fuffzich ab und Höhne kann sich davon ein Seidla gönnen, damit soll der Provinzverein halt zufrieden sein

Vielleicht spielt Bayern sogar “bad cop / good cop” (der bad cop ist Hainer, der das böse, böse legal department von der Leine gelassen hat und der good cop ist, wie könnte es anders sein, “unser Uli”, der am Tegernsee zum finalen Weiswurschfrühstück einlädt).
Ja, spielt ihr mal eure Spielchen. Bamberg macht währenddessen: gar nix. Die Kündigung wurde zurückgewiesen, ein neuer Trainer im Hintergrund längst gefunden, alles andere ist eigentlich euer und Gavels Problem. Entweder die Kündigung einklagen - was lange dauern und am Ende schiefgehen kann. Oder halt doch verhandeln. Letzteres scheint ja nun zu passieren, also schau mer mal.
Fakt ist, in Bamberg wird nächstes Jahr ein Trainer an der Seitenlinie stehen. Und das völlig unabhängig davon, ob man jetzt 0 Euro, 200k oder 850k für Gavel bekommt. Der FC Bayern ist es, der langsam mal Planungssicherheit braucht.
Ach Mensch, das ist aber äußerst gnädig von den Bayern, dass sie den bösen Bambergern da etwas entgegenkommen. Was fällt denen auch ein, ihren Trainer nicht einfach zu verschenken.
Sorry, my dear, but that’s the law.
Wem das nicht passt, der muss die Gesetze ändern.
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Was Stoschek angeht bleibe ich dabei, dass es ein taktisches Manöver ist. “So einfach” ist die Sache sicher nicht aus der Welt zu schaffen, denn dann bräuchte es ja Gerichtstermine und es würde sich vermutlich hinziehen.
Sorry, da hast Du mich falsch verstanden, das nur als Nachsatz. Rechtlich ist die Sache eindeutig: Entweder es liegt eine händische Unterschrift oder eine QES (qualifizierte elektronische Signatur) vor, sonst ist die Befristung und alles andere im Arbeitsvertrag, was die Schriftform fordert, ungültig.
Was eine QES ist und was sie alles erfüllen muss, ist in der eIDAS-VO geregelt, da muss man auch kein Gericht bemühen. Deshalb mein Einwurf mit dem “einfach” aus der Welt schaffen, denn wenn die QES vorliegt (oder eben eine händische Unterschrift), dann ist Bamberg aus dem Schneider, die Befristung ist gültig, Gavel und Bayern schauen in die Röhre.
Haben sie weder die eine Form der Unterschrift, noch die andere, kann ihnen eigentlich kein Anwalt dazu raten, vor ein Gericht zu ziehen, da würden sie schlechtem Geld gutes hinterherwerfen.
Da ändert sich auch nichts daran, wenn es nach Aussage von Leuten, die da deutlich näher dran sind als wir alle hier, in der Branche gängige Praxis ist. Im Gegenteil, das zeigt für mich dann nur, welch einen langen Weg wir im deutschen Basketball noch bis zur Professionalität zu gehen haben, wenn selbst so ein vergleichsweise einfaches Rechtskonstrukt regelmäßig nicht umgesetzt wird.
Edit: Vielleicht kann/sollte man zumindest Teile dieser Diskussion hier raus ziehen und in einem eigenen Thread wie “Die Causa Anton Gavel” ziehen? So spannend ich das Thema finde, spammt es ja doch den Bamberger Kader-Thread ziemlich voll, auch wenn es ja traurigerweise schon irgendwie dazu gehört.
Da läuft deine Meinung konträr zu der des Fachanwalts, der das genaue Gegenteil im Dyn Podcast sagte - nämlich dass Gavel/Bayern wohl keine Chance hätte vor Gericht wenn es drauf ankäme, auch ohne die Unterschrift. Ich lass das jetzt einfach mal so stehen, da ich es nicht besser weiß
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Warum so etwas nicht schon öfter vorgekommen ist?
Jetzt geb ich mal meinen Senf zu genau diesem Punkt.
Das erste, was man in solchen Fällen (“Sportrecht”) klären muss ist, welche Gerichte über den konkreten Fall entscheiden. Es gab, hier in Schönen Dunk, schon vor Jahren mal eine Diskussion über den (weitgehend in Vergessenheit geratenen) Bayern-Spieler Je’kell Foster (die Diskussion findet sich im Bayern-Kaderthread 2021/22, wenn ich mich richtig erinnere, der Fall selbst ist aber aus 2011). Da ging es auch im weitesten Sinne um Vertragsbruch - Bayern hatte wohl eine club option ausgeübt, aber der Spieler kam weder zum Training noch zu den Spielen. Die Bayern haben dann vor einem Schiedsgericht geklagt (-> das “Gericht” war ein schweizer Anwalt vom Genfer See), und der hat nach “aequo et bono” entschieden - also nicht nach deutschem Recht, sondern mehr oder minder nach Billigkeitserwägungen (!). Ich hatte die Entscheidung sogar mal gelesen (heute finde ich sie nicht mehr im Netz - aber das Aktenzeichen verrate ich gerne per PN).
Oder nehmt die ganzen Olympioniken bei Sommer- und Winterolympiaden. Wenn da einer dopinggesperrt wird - z.B. eine Frau Claudia Pechstein - landet der Fall vor dem CAS. Warum? Weil Olympioniken an Olympia gar nicht teilnehmen dürfen, wenn sie nicht eine vorgefertigte “Athletenerklärung” unterschreiben, in der sie sich aufgrund einer Schiedsklausel dem CAS auf Gedeih und Verderb unterwerfen.
Ich würde durchaus mal davon ausgehen, dass in vielen Verträgen mit “Internationals” solche Schiedsklauseln stehen. Jedenfalls in Spielerverträgen - vielleicht reden da auch Euroleague und FIBA mit - Trainer sind dann wieder eine andere Baustelle.
Und so ähnlich wird es auch bei Je’kell Foster gewesen sein. Als US-Amerikaner hatte er vielleicht gar kein Interesse, dass im Falle von Vertragsstreitigkeiten ein deutsches Arbeitsgericht entscheidet. Da ist dann das Vertrauen in den schweizer Anwalt vom Genfer See doch größer, so dass man neben dem Arbeitsvertrag gleich noch einen (internationalen) Schiedsvertrag schließt. Als Bayern dann gegen Foster vor dem Schiedsgericht geklagt hatte, hatte Foster offenbar gegen das Schiedsverfahren als solches keine Einwände (was aus seiner sicht klug war - denn am Schluss war die Bayernklage weitgehend erfolglos).
Anmerkung: Vielleicht mussten die Bayern sogar vors Schiedsgericht ziehen - hätten sie einfach eine Klage vor dem Arbeitsgericht München eingelegt (gegen einen Spieler, der gar nicht mehr in Deutschland lebte), hätten FIBA oder Euroleague - wo die Bayern ja damals schon hin wollten - das vielleicht nicht so lustig gefunden und den Bayern die Teilnahme nicht gestattet.
Schiedsverfahren sind nicht öffentlich. Vor der Kanzlei des erwähnten schweizer Anwalts waren sicher weder Fotografen noch TV- oder Pressevertreter. Und wenn mündlich verhandelt wird - das muss nicht sein, vielleicht ist der ganze Prozess schriftlich, gibts auch dort keine Zuschauer. Heute findet man zwar die Schiedssprüche in den Tiefen des Internets - es gibt sogar darauf spezialisierte Datenbanken. Aber “an die große Glocke” gehängt werden diese Fälle eben nicht.
Und wenn die Fälle verglichen werden - was in Schiedsverfahren sehr häufig so ist - erfährt die Öffentlichkeit garnix.
Ob Gavel nun auch so eine Schiedsklausel in seinem Vertrag hat, müssen wir gar nicht weiter untersuchen - denn mit nur “eingescannter Unterschrift” wäre die sowieso nicht gültig. Und darum würden über seinen Fall ganz anders gestrickte Juristen entscheiden als im erwähnten Fall Foster.
Aber sei’s drum. Es haben doch sowohl Hoeness als auch Sarmiento in ihren Erklärungen die Tür ein ganz klein wenig geöffnet, dass man mit Bamberg doch eine “Lösung” finden will. Natürlich gibts so weder die 1 Mio. noch die 850 k, aber einen Bruchteil davon vielleicht schon.
Vielleicht spielt Bayern sogar “bad cop / good cop” (der bad cop ist Hainer, der das böse, böse legal department von der Leine gelassen hat und der good cop ist, wie könnte es anders sein, “unser Uli”, der am Tegernsee zum finalen Weiswurschfrühstück einlädt).
Ich hatte schon angedeutet, dass ich einer “pragmatischen” Lösung viel positives abgewinnen würde - weil es nicht gut ist, verbrannte Erde zu hinterlassen.
@arturobandini65 Sorry, ey. Aber du bist wirklich das Parade-Beispiel eines FC Bayern Fans.


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@arturobandini65 Sorry, ey. Aber du bist wirklich das Parade-Beispiel eines FC Bayern Fans.


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