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Aufstieg aus der Pro B in die Pro A - Wer kann hoch?
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Mann @Henk , dass die RheinStars nicht einfach die Lanxess Arena nehmen, die ist doch da.
Diese Halle ist nur für Großveranstaltungen bezahlbar. In ihr ist noch nicht mal BBL Basketball in Köln rentabel möglich.
Es gibt in Köln nicht eine Halle (außer Schulsporthallen, wo <500 Zuschauer Notfalls reinpassen würden), der Stadt. Die beiden einzigen Hallen in Köln, die Lanxessarena 20.000 Plätze, und die ASV Halle 1.000 Plätze, sind private Hallen. In beiden Hallen ist es schwierig überhaupt Termine für Basketball zu bekommen.Kennt einer eine Stadt (der ersten 3 Basketballligen), wo es keine Städtische Halle gibt?
In Köln wird seit dem Ende der alten Deutzer Sporthalle (1998) ein Hallenbau erfolgreich verhindert.
Viele viele Jahre von Herrn Assenmacher, der Kölnarena (1998) Chef war und gleichzeitig im Kölner Stadtrat saß.Ich bin erstaunt was hier noch konkret für den Aufstieg 2024 so viel diskutiert wird.
Die RheinStars haben einen Lizenzantrag eingereicht, der eine wesentliche Bedingung für eine ProA-Lizenz nicht erfüllt: nämlich eine ProA-fähige Halle. So kann keine Lizenz genehmigt werden.
Offensichtlich haben sie es auch nicht geschafft, bis zur Lizenzerteilung der Liga eine Halle nachzureichen. Das hätte man mit Sicherheit kommuniziert. Davon ab, dass es selbst dann eigentlich zu spät wäre. Die ProA-fähige Halle muss ja bei Antragsabgabe eingereicht werden und nicht Anfang Juni….
So traurig es für die Kölner (Fans) ist, aber ganz ehrlich: wir sind hier doch nicht bei wünsch dir was. Die RheinStars haben klar die Bedingungen nicht erfüllt und damit ist die Lizenz abzulehnen. Die Zeiten der mobilen Fristen für Köln sollten nun endgültig vorbei sein. Das hat auch dem Basketballstandort Köln nur geschadet.
@login57 sagte in Aufstieg aus der Pro B in die Pro A - Wer kann hoch?:
Kennt einer eine Stadt (der ersten 3 Basketballligen), wo es keine Städtische Halle gibt?
Lustig, dass du das fragst, und es dir gleich selbst im nächsten Post beantwortest.

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Wie steht es eigentlich als Alternative um die Halle in Düsseldorf?

Wenn nicht jeder der beiden Absteiger gerne doch Pro A spielen wollen würde wenn es sich ergibt würde ich an deren Stelle auch sagen, “bis dahin habt Ihr das geregelt oder ich bin da raus” weil irgendwann diese Hängepartie keinem mehr zuzumuten ist.
Was wäre noch eine Möglichkeit? Ligen (samt WC) ohne einen Aufsteiger Köln einteilen und wenn doch die allerallerallerallerletzte Instanz Recht gibt die Liga aufstocken?
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Wie steht es eigentlich als Alternative um die Halle in Düsseldorf?

Wenn nicht jeder der beiden Absteiger gerne doch Pro A spielen wollen würde wenn es sich ergibt würde ich an deren Stelle auch sagen, “bis dahin habt Ihr das geregelt oder ich bin da raus” weil irgendwann diese Hängepartie keinem mehr zuzumuten ist.
Was wäre noch eine Möglichkeit? Ligen (samt WC) ohne einen Aufsteiger Köln einteilen und wenn doch die allerallerallerallerletzte Instanz Recht gibt die Liga aufstocken?
@PB-X sagte in Aufstieg aus der Pro B in die Pro A - Wer kann hoch?:
Wenn nicht jeder der beiden Absteiger gerne doch Pro A spielen wollen würde wenn es sich ergibt würde ich an deren Stelle auch sagen, “bis dahin habt Ihr das geregelt oder ich bin da raus” weil irgendwann diese Hängepartie keinem mehr zuzumuten ist.
Was wäre noch eine Möglichkeit? Ligen (samt WC) ohne einen Aufsteiger Köln einteilen und wenn doch die allerallerallerallerletzte Instanz Recht gibt die Liga aufstocken?
Die Absteiger könnten einfach abwarten, ob ein Platz frei wird? Wenn es zu lang dauert (“nicht zumutbar ist”), hat man ja noch immer das sportliche Teilnahmerecht + Lizenz in der ProB, wofür man sich auch bereits vor Wochen hätte entscheiden können.
Spielen wir mal den Zeitplan durch:
7. Juni 2024: Liga verkündet Lizensierung 2024/25Aus dem Lizenzstatut
§ 11 Entscheidung über den Antrag
2. Die Zustellung ablehnender und bedingter Entscheidungen erfolgt per Einschreiben/Rückschein.Gehen wir der Einfachheit halber davon aus, dass das Einschreiben ebenfalls am 07. Juni in der Geschäftsstelle der RheinStars eintraf.
§ 12 Rechtsmittel
- Der Bundesligist kann gegen eine ablehnende Entscheidung oder eine Entscheidung unter Bedingungen oder Auflagen Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich zu begründen. Er muss binnen einer Woche nach Zustellung der Entscheidung in der Geschäftsstelle der BARMER 2. Basketball Bundesliga eingegangen sein.
Davon ausgehend, dass das Einschreiben mit der Entscheidung am 07. Juni bei den RheinStars war, hätten sie bis zum 14. Juni schriftlich Einspruch einlegen müssen. Da man sowas vermutlich nicht auf den letzten Drücker erledigt, könnten wir noch 1-2 Tage abziehen. Aber bleiben wir mal beim 14. Juni.
- Die BARMER 2. Basketball Bundesliga entscheidet über den Widerspruch nach Anhörung des Gutachterausschusses binnen 14 Tagen. […]
Nicht unmöglich, aber eher unwahrscheinlich, dass sich der Gutachterausschuss die vollen 14 Tage Zeit lässt. Aber gehen wir vom “schlimmsten” Fall aus. Sind wir beim 28. Juni.
Nun gibt es drei Optionen:
- Köln erhält die Lizenz mit Auflagen/Bedingungen.
- Die Entscheidung aus erster Instanz wird bestätigt. Keine Lizenz für Köln.
- Köln erhält die Lizenz ohne Auflagen/Bedingungen. Schon ziemlich unwahrscheinlich, wenn sie in erster Instanz sogar gänzlich abgelehnt wurde.
Bei Option 2. bestünde ja nach wie vor die Möglichkeit, dass die RheinStars die Entscheidung akzeptieren und in der ProB antreten.
Die Alternative wäre das Rechtsmittel der Berufung
- Gegen die Widerspruchsentscheidung ist das Rechtmittel der Berufung nach der Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung der BARMER 2. Basketball Bundesliga zulässig. Sie ist innerhalb von einer Woche nach Zustellung des ablehnenden Bescheides über den Widerspruch beim Vorsitzenden des Schiedsgerichtes einzulegen.
Ausgehend vom 28. Juni, müsste Köln bis zum 5. Juli Berufung einlegen.
Dann gibt es noch ein wenig hin und her. Das Schiedsgericht muss die Vorinstanz spätestens drei Tage nach Eingang der Berufung über diese informieren. Die Vorinstanz hat dann noch mal 14 Tage Zeit zu reagieren.Kommt es dann zum Berufungsverfahren ist die Entscheidung final, denn…
- Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mit Berufungsverfahren und falls alle Fristen ausgeschöpft werden, woran weder die RheinStars noch die Liga Interesse haben dürften, wären wir dann bei Ende Juli.
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Ich bin erstaunt was hier noch konkret für den Aufstieg 2024 so viel diskutiert wird.
Die RheinStars haben einen Lizenzantrag eingereicht, der eine wesentliche Bedingung für eine ProA-Lizenz nicht erfüllt: nämlich eine ProA-fähige Halle. So kann keine Lizenz genehmigt werden.
Offensichtlich haben sie es auch nicht geschafft, bis zur Lizenzerteilung der Liga eine Halle nachzureichen. Das hätte man mit Sicherheit kommuniziert. Davon ab, dass es selbst dann eigentlich zu spät wäre. Die ProA-fähige Halle muss ja bei Antragsabgabe eingereicht werden und nicht Anfang Juni….
So traurig es für die Kölner (Fans) ist, aber ganz ehrlich: wir sind hier doch nicht bei wünsch dir was. Die RheinStars haben klar die Bedingungen nicht erfüllt und damit ist die Lizenz abzulehnen. Die Zeiten der mobilen Fristen für Köln sollten nun endgültig vorbei sein. Das hat auch dem Basketballstandort Köln nur geschadet.
@login57 sagte in Aufstieg aus der Pro B in die Pro A - Wer kann hoch?:
Kennt einer eine Stadt (der ersten 3 Basketballligen), wo es keine Städtische Halle gibt?
Lustig, dass du das fragst, und es dir gleich selbst im nächsten Post beantwortest.

@DragonLi sagte in Aufstieg aus der Pro B in die Pro A - Wer kann hoch?:
@login57 sagte in Aufstieg aus der Pro B in die Pro A - Wer kann hoch?:
Kennt einer eine Stadt (der ersten 3 Basketballligen), wo es keine Städtische Halle gibt?
Lustig, dass du das fragst, und es dir gleich selbst im nächsten Post beantwortest.

Ich kenne eben keinen Verein der ersten drei Ligen, wo es keine städtische Halle gibt.
Und ich habe mir auch nicht bewusst selbst eine Antwort gegeben.Du schreibst immer so rate Posts.
Sag doch mal bitte in welchen Städten es keine städtischen Hallen gibt!
Wenn du es schon weist. -
@DragonLi sagte in Aufstieg aus der Pro B in die Pro A - Wer kann hoch?:
@login57 sagte in Aufstieg aus der Pro B in die Pro A - Wer kann hoch?:
Kennt einer eine Stadt (der ersten 3 Basketballligen), wo es keine Städtische Halle gibt?
Lustig, dass du das fragst, und es dir gleich selbst im nächsten Post beantwortest.

Ich kenne eben keinen Verein der ersten drei Ligen, wo es keine städtische Halle gibt.
Und ich habe mir auch nicht bewusst selbst eine Antwort gegeben.Du schreibst immer so rate Posts.
Sag doch mal bitte in welchen Städten es keine städtischen Hallen gibt!
Wenn du es schon weist. -
@login57 Selbstverständlich kennst du eine. Du hast genau den Verein ja in deinem nächsten Post angesprochen. Die Telekom Baskets Bonn. Der Telekom Dome ist nicht städtisch, sondern vereinseigen.
@DragonLi sagte in Aufstieg aus der Pro B in die Pro A - Wer kann hoch?:
@login57 Selbstverständlich kennst du eine. Du hast genau den Verein ja in deinem nächsten Post angesprochen. Die Telekom Baskets Bonn. Der Telekom Dome ist nicht städtisch, sondern vereinseigen.
Die Hardtberghalle dürfte aber städtisch sein.
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@PB-X sagte in Aufstieg aus der Pro B in die Pro A - Wer kann hoch?:
Wenn nicht jeder der beiden Absteiger gerne doch Pro A spielen wollen würde wenn es sich ergibt würde ich an deren Stelle auch sagen, “bis dahin habt Ihr das geregelt oder ich bin da raus” weil irgendwann diese Hängepartie keinem mehr zuzumuten ist.
Was wäre noch eine Möglichkeit? Ligen (samt WC) ohne einen Aufsteiger Köln einteilen und wenn doch die allerallerallerallerletzte Instanz Recht gibt die Liga aufstocken?
Die Absteiger könnten einfach abwarten, ob ein Platz frei wird? Wenn es zu lang dauert (“nicht zumutbar ist”), hat man ja noch immer das sportliche Teilnahmerecht + Lizenz in der ProB, wofür man sich auch bereits vor Wochen hätte entscheiden können.
Spielen wir mal den Zeitplan durch:
7. Juni 2024: Liga verkündet Lizensierung 2024/25Aus dem Lizenzstatut
§ 11 Entscheidung über den Antrag
2. Die Zustellung ablehnender und bedingter Entscheidungen erfolgt per Einschreiben/Rückschein.Gehen wir der Einfachheit halber davon aus, dass das Einschreiben ebenfalls am 07. Juni in der Geschäftsstelle der RheinStars eintraf.
§ 12 Rechtsmittel
- Der Bundesligist kann gegen eine ablehnende Entscheidung oder eine Entscheidung unter Bedingungen oder Auflagen Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich zu begründen. Er muss binnen einer Woche nach Zustellung der Entscheidung in der Geschäftsstelle der BARMER 2. Basketball Bundesliga eingegangen sein.
Davon ausgehend, dass das Einschreiben mit der Entscheidung am 07. Juni bei den RheinStars war, hätten sie bis zum 14. Juni schriftlich Einspruch einlegen müssen. Da man sowas vermutlich nicht auf den letzten Drücker erledigt, könnten wir noch 1-2 Tage abziehen. Aber bleiben wir mal beim 14. Juni.
- Die BARMER 2. Basketball Bundesliga entscheidet über den Widerspruch nach Anhörung des Gutachterausschusses binnen 14 Tagen. […]
Nicht unmöglich, aber eher unwahrscheinlich, dass sich der Gutachterausschuss die vollen 14 Tage Zeit lässt. Aber gehen wir vom “schlimmsten” Fall aus. Sind wir beim 28. Juni.
Nun gibt es drei Optionen:
- Köln erhält die Lizenz mit Auflagen/Bedingungen.
- Die Entscheidung aus erster Instanz wird bestätigt. Keine Lizenz für Köln.
- Köln erhält die Lizenz ohne Auflagen/Bedingungen. Schon ziemlich unwahrscheinlich, wenn sie in erster Instanz sogar gänzlich abgelehnt wurde.
Bei Option 2. bestünde ja nach wie vor die Möglichkeit, dass die RheinStars die Entscheidung akzeptieren und in der ProB antreten.
Die Alternative wäre das Rechtsmittel der Berufung
- Gegen die Widerspruchsentscheidung ist das Rechtmittel der Berufung nach der Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung der BARMER 2. Basketball Bundesliga zulässig. Sie ist innerhalb von einer Woche nach Zustellung des ablehnenden Bescheides über den Widerspruch beim Vorsitzenden des Schiedsgerichtes einzulegen.
Ausgehend vom 28. Juni, müsste Köln bis zum 5. Juli Berufung einlegen.
Dann gibt es noch ein wenig hin und her. Das Schiedsgericht muss die Vorinstanz spätestens drei Tage nach Eingang der Berufung über diese informieren. Die Vorinstanz hat dann noch mal 14 Tage Zeit zu reagieren.Kommt es dann zum Berufungsverfahren ist die Entscheidung final, denn…
- Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mit Berufungsverfahren und falls alle Fristen ausgeschöpft werden, woran weder die RheinStars noch die Liga Interesse haben dürften, wären wir dann bei Ende Juli.
@25shooter sagte in Aufstieg aus der Pro B in die Pro A - Wer kann hoch?:
Mit Berufungsverfahren und falls alle Fristen ausgeschöpft werden, woran weder die RheinStars noch die Liga Interesse haben dürften, wären wir dann bei Ende Juli.
Sofern (vielleicht mit Ausnahme der deutschen Nachwuchsspieler im Kader) keiner zweigleisig planen kann (weil hier ja nun mal andere Regeln z.B. was die Importspieler angeht gelten) wäre das echt hart, am härtesten natürlich für denjenigen der dann doch Pro A spielen darf weil alle anderen viel weiter sind (oder sein können), der Markt umkämpft, für die Pro B ist es vielleicht nicht ganz so schwierig.
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@login57 Selbstverständlich kennst du eine. Du hast genau den Verein ja in deinem nächsten Post angesprochen. Die Telekom Baskets Bonn. Der Telekom Dome ist nicht städtisch, sondern vereinseigen.
@DragonLi sagte in Aufstieg aus der Pro B in die Pro A - Wer kann hoch?:
@login57 Selbstverständlich kennst du eine. Du hast genau den Verein ja in deinem nächsten Post angesprochen. Die Telekom Baskets Bonn. Der Telekom Dome ist nicht städtisch, sondern vereinseigen.
Nee, in Bonn gibt es städtische Hallen. (Nicht den Telekom Dome)
Das du jetzt auf Bonn verweist ist frech, weil, du weist ganz sicher, das es die Hardtberghalle gibt, in der die Bonner viele Jahre gespielt haben. Ich glaube, es gibt sogar noch andere Hallen, die größer sind als die größte städtische Turn Halle in Köln.
Sag mir doch bitte andere Städte ohne Halle!
Ich rede von Städten, die “keine einzige städtische Halle haben”,
und da ist Köln ganz arm dran, weil es eben da gar keine städtische Halle gibt.
Das ist eine Ausnahme Deutschlandweit.
Und dann auch noch als Millionen Stadt. Unglaublich.
Diese riesengroße Lanxessarena (Privathalle) hat dem Sport in Köln ungeheuer geschadet, weil dadurch alle anderen Bemühungen, eine Mittelgroße Halle zu bauen, erstickt worden sind. -
@login57
Und selbst wenn es Hallen/Arenen in städtischer Hand sind, dann sind diese oft an Betreiber oder einer Betriebs GmbH vergeben, an dieser eine Stadt maximal Anteile hat.
Hallen in de Größe ab 2500 Zuschauer, wenn es keine Schulsporthallen sind, sind meist eben nicht unter städtischer Verwaltung. -
Was würde eigentlich passieren, wenn ausgehend von den 18 Mannschaften, 2 aus der BBL absteigen, 2 aus der ProB aufsteigen können und dürfen, aber nur 1 Mannschaft von der ProA in die BBL aufsteigen kann? Und natürlich 2 aus der ProA in die ProB absteigen.
Sprich der Fall, dass es theoretisch eine Mannschaft zu viel in der ProA ist?
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Was würde eigentlich passieren, wenn ausgehend von den 18 Mannschaften, 2 aus der BBL absteigen, 2 aus der ProB aufsteigen können und dürfen, aber nur 1 Mannschaft von der ProA in die BBL aufsteigen kann? Und natürlich 2 aus der ProA in die ProB absteigen.
Sprich der Fall, dass es theoretisch eine Mannschaft zu viel in der ProA ist?
@Traveling-M Die ProA Saison wird mit 19 Teams bestritten. Am Ende der Saison steigen drei Teams sportlich in die ProB ab. Tritt der Fall ein, steigt aus der ProB ebenfalls ein Team mehr ab.
Aus der Spiel- und Veranstaltungsordnung
§ 76 Auf- und Abstiegsregelungen
-
Die Bundesligisten, die in der Abschlusstabelle der ProA die Plätze 1 und 2 belegen, erwerben das
Anwartschaftsrecht zur Teilnahme am folgenden Wettbewerb der 1. Bundesliga Herren. -
Absteiger der BBL erwerben gemäß der Vereinbarung zwischen der BBL und der BARMER 2.
Basketball Bundesliga das Anwartschaftsrecht zur Teilnahme am folgenden Wettbewerb der ProA. -
Absteiger der ProA sind die Mannschaften, die in der Abschlusstabelle den Platz 17 oder einen >nachfolgenden Platz einnehmen. Diese erwerben das Anwartschaftsrecht zur Teilnahme am folgenden
Wettbewerb der ProB. […] -
Die Mannschaften, die in der Abschlusstabelle der ProB die Plätze 1 und 2 belegen, steigen in die
ProA auf. Diese beiden Mannschaften erwerben das Anwartschaftsrecht zur Teilnahme am
folgenden Wettbewerb der ProA.
[…] -
Absteiger der Spielklasse ProB sind die Mannschaften, welche in der Abschlusstabelle gemäß § 75
Abs. 21 den Platz 25 oder einen nachfolgenden Platz belegen. Darüber hinaus sind ggf.
Mannschaften nach § 75 Absatz 6 Absteiger der ProB. Der Platz 24 im Sinne § 75 Abs. 21 wird
zusätzlich zum Abstiegsplatz, wenn in der Spielklasse ProA mehr als 2 Mannschaften absteigen.
[…] -
Aufstiegsberechtigt in die ProB ist jeweils eine Mannschaft, die nach Rechtskraft der
Abschlusstabelle der entsprechenden Spielgruppe der Regionalliga der Bereiche Nord, West, Südost
und Südwest die Tabellenplätze 1 bis 3 belegt hat. Diese Mannschaften erwerben das
Anwartschaftsrecht zur Teilnahme am folgenden Wettbewerb der Spielklasse Pro B. Näheres regelt
die Vereinbarung zwischen der BARMER 2. Basketball Bundesliga und den Regionalligen.
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@Traveling-M Die ProA Saison wird mit 19 Teams bestritten. Am Ende der Saison steigen drei Teams sportlich in die ProB ab. Tritt der Fall ein, steigt aus der ProB ebenfalls ein Team mehr ab.
Aus der Spiel- und Veranstaltungsordnung
§ 76 Auf- und Abstiegsregelungen
-
Die Bundesligisten, die in der Abschlusstabelle der ProA die Plätze 1 und 2 belegen, erwerben das
Anwartschaftsrecht zur Teilnahme am folgenden Wettbewerb der 1. Bundesliga Herren. -
Absteiger der BBL erwerben gemäß der Vereinbarung zwischen der BBL und der BARMER 2.
Basketball Bundesliga das Anwartschaftsrecht zur Teilnahme am folgenden Wettbewerb der ProA. -
Absteiger der ProA sind die Mannschaften, die in der Abschlusstabelle den Platz 17 oder einen >nachfolgenden Platz einnehmen. Diese erwerben das Anwartschaftsrecht zur Teilnahme am folgenden
Wettbewerb der ProB. […] -
Die Mannschaften, die in der Abschlusstabelle der ProB die Plätze 1 und 2 belegen, steigen in die
ProA auf. Diese beiden Mannschaften erwerben das Anwartschaftsrecht zur Teilnahme am
folgenden Wettbewerb der ProA.
[…] -
Absteiger der Spielklasse ProB sind die Mannschaften, welche in der Abschlusstabelle gemäß § 75
Abs. 21 den Platz 25 oder einen nachfolgenden Platz belegen. Darüber hinaus sind ggf.
Mannschaften nach § 75 Absatz 6 Absteiger der ProB. Der Platz 24 im Sinne § 75 Abs. 21 wird
zusätzlich zum Abstiegsplatz, wenn in der Spielklasse ProA mehr als 2 Mannschaften absteigen.
[…] -
Aufstiegsberechtigt in die ProB ist jeweils eine Mannschaft, die nach Rechtskraft der
Abschlusstabelle der entsprechenden Spielgruppe der Regionalliga der Bereiche Nord, West, Südost
und Südwest die Tabellenplätze 1 bis 3 belegt hat. Diese Mannschaften erwerben das
Anwartschaftsrecht zur Teilnahme am folgenden Wettbewerb der Spielklasse Pro B. Näheres regelt
die Vereinbarung zwischen der BARMER 2. Basketball Bundesliga und den Regionalligen.
@25shooter Dankeschön!
Erscheint nachvollziehbar. Ich hatte schon die Befürchtung, eine Mannschaft die alle Bedingungen für den Aufstieg erfüllt, könnte da noch einen unerwarteten Stein in den Weg gelegt bekommen.
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@login57
Und selbst wenn es Hallen/Arenen in städtischer Hand sind, dann sind diese oft an Betreiber oder einer Betriebs GmbH vergeben, an dieser eine Stadt maximal Anteile hat.
Hallen in de Größe ab 2500 Zuschauer, wenn es keine Schulsporthallen sind, sind meist eben nicht unter städtischer Verwaltung.@Dunkowski sagte in Aufstieg aus der Pro B in die Pro A - Wer kann hoch?:
@login57
Und selbst wenn es Hallen/Arenen in städtischer Hand sind, dann sind diese oft an Betreiber oder einer Betriebs GmbH vergeben, an dieser eine Stadt maximal Anteile hat.
Hallen in de Größe ab 2500 Zuschauer, wenn es keine Schulsporthallen sind, sind meist eben nicht unter städtischer Verwaltung.Ich meinte nicht, wie die Hallen vermarktet/verwaltet werden.
In Köln gibt es das Sportamt, dass Hallen/Sportanlagen baut/unterhält, und die Kölner Sportstädten GmbH die diese städtischen Anlagen vermietet. (z.B. das Rheinenergiestadion, Südstadion, Höhenberger Stadion, alleine 67 der 112 Sportanlagen sind langfristig an Sportvereine vermietet usw)Mir ging es um den Bauherren, Stadt oder Privat.
Und da gibt es eben keine einzige städtische Halle (in der Basketball gespielt werden könnte) in Köln.
Und ich wollte eben wissen, in welchen Städten (der Bundesligisten Ligen 1-3) das auch noch so ist.
Und da hier keine Städte genannt werden, gehe ich davon aus, dass dies in Köln einmalig in Deutschland ist.
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Soweit ist ja Bonn gar nicht weg von Köln.
Jetzt wo Frankfurt als Lokalderby für mich als Koblenzer wegfällt, hätte ich nichts dagegen wenn Köln auf dem Heartberg spielen würde.
@KO_e3_39
Ja, ich finde der Hartberg könnte eine gute Ausweichmöglichkeit, für die Überbrückungszeit, für die RheinStars sein.
So weit ist das wirklich nicht weg.Ich bin gespannt, wie sich die RheinStars mit der Liga einigen.
Es ist jetzt 8 Tage her, die Liga hat noch 6 Tage Zeit für ihre Entscheidung zum Wiederspruch. -
Der Gutachterausschuss lässt sich wirklich die vollen 14 Tage Zeit. Nur noch 2 Tage bis zum 28. Juni. Scheinbar nicht ganz so einfach, ich deute das mal als ein gutes Zeichen, wenn sie es sich so schwer machen. Es gibt doch für Aufsteiger “Ausnahmeregelungen”. Ich kann aber nicht finden, welche?
Zumindest nichts über Hallen Ausnahmen/Übergangslösungen, oder dergleichen.
Hey! Du scheinst an dieser Unterhaltung interessiert zu sein, hast aber noch kein Konto.
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