Tryouts ProB/ 1. Regionalliga Raum Düsseldorf
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Ein Bekannter von mir ist der Liebe wegen in Düsseldorf aufgeschlagen und hat großes Interesse daran (semi-) professionell Basketball zu spielen. Er hat drei Jahre in der zweiten ukrainischen Liga relativ erfolgreich gespielt und ist ukrainischer Staatsbürger. Ich gehe mal davon aus, dass es in der ProB keine offenen Tryouts geben wird. Was wäre seine beste Option, um möglicherweise wenigstens in einer Regionalligamannschaft unter zu kommen?
Danke.
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Es geht um Ligen (ProB/RL), in denen die Spieler über gültige Aufenthaltstitel verfügen müssen (wird von DBB sowie ProB relativ streng geprüft/90-Tage-Schengen-Touristen-Visum zählt nicht). Ist schon ein AT vorhanden? Falls nein, welchen Sachgrund sollte es für eine AT-Erteilung in der ProB geben? Ein ggf. interessierter Klub dürfte vor einem nur schwer zu lösenden Problem stehen.
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Es geht um Ligen (ProB/RL), in denen die Spieler über gültige Aufenthaltstitel verfügen müssen (wird von DBB sowie ProB relativ streng geprüft/90-Tage-Schengen-Touristen-Visum zählt nicht). Ist schon ein AT vorhanden? Falls nein, welchen Sachgrund sollte es für eine AT-Erteilung in der ProB geben? Ein ggf. interessierter Klub dürfte vor einem nur schwer zu lösenden Problem stehen.
Danke erstmal für die Antwort.
Ein Aufenthaltstitel ist meines Wissens nach nicht vorhanden. ich frage aber sicherhaltshalber nach.
Den entsprechend Paragraphen habe ich in der DBB-Spielordnung gefunden, in der der 2. Bundesliga nicht, ich gehe mal davon aus das gilt analog. Dann werde ich ihm wohl oder über die schlechte Nachricht mitteilen müssen.
Der Weg den Aufenthaltstitel zu bekommen, indem ein Verein eine Absichtserklärung den Spieler zu verpflichten abgibt, er damit nachweisen könnte, dass er in Deutschland Arbeit hätte geht wohl nicht?
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Ein Aufenthaltstitel ist meines Wissens nach nicht vorhanden. ich frage aber sicherhaltshalber nach.
Es würde dem Regelfall entsprechen, wenn der Ukrainer nicht über einen Titel verfügt, sondern (visumfrei) eingereist ist und jetzt die ihm zustehenden 90 Tage im Schengenraum nutzt.
Den entsprechend Paragraphen habe ich in der DBB-Spielordnung gefunden, in der der 2. Bundesliga nicht, ich gehe mal davon aus das gilt analog.
ProB ist etwas strenger als DBB. Der DBB vergewissert sich, dass ein AT vorliegt. Dies kann der AT für eine beliebige Tätigkeit sein (Beispiel: Mexikaner arbeitet als Kellner und besitzt hierfür einen AT; er spielt unbezahlt in der 2. Regio; für den DBB passt das so).
Die 2. Liga hingegen verlangt (u.a.) einen AT, der dem Sportler ausdrücklich die Tätigkeit als Berufsbasketballer erlaubt (der Mexikaner aus dem Beispiel oben kann also mit einem Kellner-AT nicht ProB spielen).
Ein AT als Berufsbasketballer dürfte nach meiner Einschätzung für einen Ukrainer nicht zu bekommen sein, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.Nächste Hürde: die Ukraine ist nicht in der EU. Basketballer aus der Ukraine haben also nicht den Status “E”, sondern den Status “A” (nach AT-Erteilung AX). Sowohl in der RL wie auch in der ProB kann pro Spiel nur ein AX-Spieler mitwirken. Der Ukrainer steht also in Konkurrenz zum typischerweise vorhandenen US-Amerikaner. Da fällt die Arbeitsplatzsuche schwer.
Dann werde ich ihm wohl oder über die schlechte Nachricht mitteilen müssen.
Vorsicht bei Tipps im Internet - es laufen teilweise total ahnungslose Typen rum und erteilen falsche Ratschläge.
Ohne Spaß: Man kann einen Fall nur vernünftig beurteilen, wenn man die relevanten Unterlagen prüfen konnte. Der Einzelfall kann sich nämlich kräftig vom Regelfall unterscheiden.
Der Weg den Aufenthaltstitel zu bekommen, indem ein Verein eine Absichtserklärung den Spieler zu verpflichten abgibt, er damit nachweisen könnte, dass er in Deutschland Arbeit hätte geht wohl nicht?
Zur Beantragung eines AT benötigt man u.a. den unterschriebenen Arbeitsvertrag - das ist sehr nah an Deinem Ansatz. Hilft aber nicht, denn die AT-ausstellende Behörde benötigt (u.a.) eine Rechtsgrundlage für die AT-Erteilung. Die ist bei einem neu einreisenden Ukrainer nicht gegeben.
Kurzer Blick in die Rechtsgrundlagen für ausländische Berufssportler:
1. Liga = § 22 Punkt 4 BeschV
2. Liga und darunter = § 26 BeschV -
Noch mal vielen Dank. Ich hätte nicht einmal im Ansatz gewusst, wie ich auf die relevanten Gesetze gekommen wäre.
Ich hatte auch gedacht, dass das mit dem Aufenthaltstitel als dann Profisportler einfacher geworden wäre, aber schon das scheint eine relativ hohe Hürde zu sein.