Nachweis SR-Einnahmen gg. Finanzamt
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VORAB:
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BITTE in diesem Faden nicht diskutieren, OB ein Schiedsrichter die Einnahmen aus SR-Tätigkeit Eurer Ansicht nach versteuern muss oder nicht. Das ist hinreichend geklärt. Hier soll es um die praktische Anwendung UND NUR UM DIESE gehen. Danke für Euer Verständnis.
+++++Hallo,
da ja die Schiedsrichter die Gebühren aus der SR-Tätigkeit bei der Steuererklärung angeben müssen, kam bei uns die Frage auf, wie ich dem Finanzamt gegenüber die Höhe dieser Einnahmen nachweisen kann.Als Selbstständiger oder Freiberufler schreibe ich eine ordnungsgemäße Ausgangsrechnung, archiviere diese und bin fein raus.
Als Schiedsrichter ist es in den meisten Ligen so, dass die Vereine den “Standard-Quittungsblock” haben, der SR Gebühr und Fahrkosten dort einträgt und den Erhalt quittiert. Die Quittung verbleibt beim Verein, der SR hat gar nichts in den Händen.
Schreibt ihr danach daheim “pro forma” Rechnungen, taucht ihr bei den Vereinen und präsentiert Rechnungen - oder wie habt ihr das praktisch gelöst? Wir konnten uns auch beim Thema Umsatzsteuer nicht einigen, aber das lassen wir hier besser aussen vor. Und nein, wir sind nicht blöde, Anfrage beim Steuerberater läuft, aber eventuell hat ja von Euch einer schon das ganze Thema durch …
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Formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Ausgaben mit Beleg.
Einnahmen ohne Einzelbeleg.
Anlage: Ausdruck der eigenen Einsätze aus TeamSL.
Anlage: Nachweis für Höhe der Spielleitungsgebühren.Leider muss ich hier widersprechen.
Grds. hat eine formgebundene Einreichung der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) zu erfolgen. Dies bedingt zudem eine elektronische Übermittlung der Steuererklärung. Die Papierform reicht hier nicht. Ggf. lassen sich einzelne Finanzbeamte auf “formlose” Papieranlagen ein, einen Anspruch hast du hierauf jedoch nicht.
Die Einnahmen sind genauso wie die Ausgaben nachzuweisen. Aus diesem Grund haben die üblichen Quittungsblöcke auch alle Durchschläge, damit sowohl der Geldempfänger als auch der Leistende einen Nachweis in den Händen halten. Sollten diese nicht zugegen sein, hindert dich niemand daran eine ordnungsgemäße Rechnung zu schreiben und dich dabei an den von Aldimarkt genannten Listen zu orientieren.
Für den Praktiker: Geh in den Copyshop, kauf dir für 2,50 € selber nen Quittungsblock und schon hast du keinen Stress mehr (reicht locker ne Saison)…Thema USt: Ist leider immer einzelfallbezogen zu prüfen. Der 0815-Fall (Arbeitnehmer und nebenbei Schiedsrichter) kann sich von alleine durch das Wahlrecht zur Kleinunternehmerregelung lösen. Anderenfalls gilt: umsatzsteuerpflichtig. Ist natürlich insbesondere auf Verbandsebene unglücklich…
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Ok, hier eine Ergänzung zur Umsatzsteuer, auf die präzise Antwort vom Steuerberater warten wir noch …
Wenn ein SR im von Objek angegebenen Fall als Kleinunternehmer tätig ist, dann darf / muss er keine Umsatzsteuer ausweisen / abführen, korrekt?Wie sieht es bei denen aus, die die SR bezahlen? Denn die Kosten für SR sollten bei Vereinen zum Zweckbetrieb zählen und somit (zum ermäßigten Satz) Umsatzsteuerrelevanz sein, oder?
Müsste ,um das ganze dann wasserdicht zu bekommen, der SR nicht eine formale Rechnung stellen, mit dem Vermerk “Umsatzszteuerbefreit nach $19 UStG”?
Oder gibt es im Vereinsrecht andere Schlupflöcher?
Und Allgemeiner: Gibt es nicht vom DBB oder irgendeinem Landesverband eine Unterlage, die die SR diesbezüglich aufklärt? Der WBV zum Beispiel weist seine SR explizit darauf hin, dass Einnahmen aus der SR-Tätigkeit steuerpflichtig sind, lässt die SR dann aber im Regen stehen.
PS: Bevor es jemand falsch versteht, es geht hier nicht (nur) um den Kreisliga-SR, der pro Saison auf 100 EUR kommt, es gibt aber auch Kader-SR, die kommen leicht auf mehrere tausend EUR.
EDIT: Noch kurz zu den bisherigen Antworten:Die Einnahmen sind genauso wie die Ausgaben nachzuweisen. Aus diesem Grund haben die üblichen Quittungsblöcke auch alle Durchschläge, damit sowohl der Geldempfänger als auch der Leistende einen Nachweis in den Händen halten.
Genau diese Durchschläge gibt es bei den SR-Quittungsbögen NICHT.
Sollten diese nicht zugegen sein, hindert dich niemand daran eine ordnungsgemäße Rechnung zu schreiben und dich dabei an den von Aldimarkt genannten Listen zu orientieren.
Kurze Nachfrage: Aldimarkt schreibt von EINER Liste ohne Einzelpositionen, Du von einer ordnungsgemäßen Rechnung. Ist das nicht ein Widerspruch?
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Aldimarkt: Die Hoffnung habe ich auch.
Aber es geht darum, den SR die wir ausbilden, korrekte, komplette Informationen an die Hand zu geben. Ob sie sich dann daran halten oder nicht, ist mir ziemlich egal, ich möchte nur evtl. späteren Vorwürfen der SR aus dem Weg gehen, die es erwischt hat.Denn … Du kennst selber die “Experten” aus dem Bereich des WBV, die gegen alles klagen, wer garantiert mir, dass das nicht das nächste Fass ist, dass sie aufmachen?
Ich selber hatte nur das Glück, mal als Verbands-SR-Wart einen Steuerberater gehabt zu haben (den Du wahrscheinlich kennen wirst), der hat uns schon damals auf diese Problematik hingewiesen.
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Leider muss ich hier widersprechen. … Ggf. lassen sich einzelne Finanzbeamte auf “formlose” Papieranlagen ein, einen Anspruch hast du hierauf jedoch nicht.
Ich hoffe, dass mein bisheriges Glück noch lange anhält.
Ich habe als regulärer Unternehmer (unter 500k Umsatz und mit Verzicht auf Bilanzierung) letztes Jahr noch die “Formlose” machen können, wurde aber darauf hingewiesen, dass dies eigentlich nicht mehr geht, dieses Jahr durfte ich dann zusätzlich noch online “berichten”. Ich denke mal das formlose Verfahren stirbt aus.
Für mich war das ne Menge Arbeit, da man Kosten aufsplitten muß in verschiedene Kategorien, was ich vorher nicht getan habe, da unerheblich.
ich denke man will generell alles Digital erfassen, spart auch Geld beim Finanzamt, daher wäre es sicher sinnvoll sich mit der “Elster” auseinanderzusetzen. Ist einfach, wenn man denn vorher weis, was die wissen wollen und Kosten dementsprechend nach den geforderten Kategorien einteilt.Edit: Ich weiss ja nicht was ein Schiedsrichter so geltent macht, aber Kraftfahrzeug, Telekommunikation und Berufsbekleidung sollte man besser mal trennen und nicht in einen Block nehmen.
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Korrektur: die meisten Schiedsrichter werden vermutlich keine EÜR über Formulare machen müssen:
Quelle: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuertipps-fuer-existenzgruenderinnen-und-existenzgruenderBetragen Ihre Betriebseinnahmen aus Ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit mehr als 17.500 € im Jahr, sind Sie verpflichtet, für Ihre Gewinnermittlung das amtliche Formular (Einnahmenüberschussrechnung – Anlage EÜR) zu nutzen.
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Betragen Ihre Betriebseinnahmen weniger als 17.500 € im Jahr, können Sie Ihrer Einkommensteuererklärung eine formlose Einnahmenüberschussrechnung beifügen. Sie dürfen aber auch den amtlichen Vordruck (Anlage EÜR) nutzen. -
Wenn du mir da bloß nicht die Fahrtkosten vergisst. Für Verbände in der Großstadt ziemlich egal, für Flächenverbände weitaus unangenehmer.
Abgesehen davon müsste man sich mal die Mühe machen und prüfen ob alle Länder entsprechende Regelungen getroffen haben.
Persönlich wurde ich auch zur elektronischen gezwungen -
Es gibt eine klare Richtlinie vom BMF. Und der WBV lässt auch seine SR nicht im Regen stehen. Solche unklugen Bemerkungen tragen nicht zur Sache bei. Aber die Verantwortlichen wissen genau, woher so etwas kommt…
Die Themstik betrifft also nur SR, die Einnahmen über der Pauschale haben. Und wo liegt das Problem, eine eigene Tabelle anzufertigen? Wenn ich in der RL pfeife, komme ich natürlich schnell über die Pauschale. Also mitschreiben und Addition…
Übrigens: Wer so hoch pfeift, sollte dazu in der Lage sein… Und wer es doch nicht kann, hat unzählige Möglichkeiten, wie Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine usw…
Der Verband hat damit nichts zu tun und braucht dazu im Präsidium schon gar nicht den Steuerberater. -
Und der WBV lässt auch seine SR nicht im Regen stehen. Solche unklugen Bemerkungen tragen nicht zur Sache bei.
Dann bitte ich Dich mir zu helfen - und mir und mir unnötige Arbeit zu ersparen. Im SR-Erfassungsbogen steht:
Einnahmen aus Schiedsrichtertätigkeit sind steuerpflichtig.
Aber wo finde ich denn eine Anweisung, einen Guide oder einen Flyer, in dem den SR gezeigt wird, was sie wie machen müssen?
Das meine ich mit “Regen stehen gelassen”. Alles wird den SR vorgegeben, die Sockenfarbe, die Schuhfarbe, die Gebühren, die Strafen - aber zu diesem Thema > Fehlanzeige.Sollte ich dieses Dokument auf der Homepage übersehen haben, sag mir bitte, wo ich es finden kann.
Aber die Verantwortlichen wissen genau, woher so etwas kommt…
Das weiss ich auch. Es kommt von Schiedsrichtern, SR-Ausbildern und Kreisverantwortlichen, die gegenüber den von Ihnen ausgebildeten Schiedsrichtern noch ein Mindestmaß an Verantwortung übernehmen wollen. Für die die Verantwortung nicht dann endet, wenn der SR die Lizenz hat.
Übrigens: Wer so hoch pfeift, sollte dazu in der Lage sein… Und wer es doch nicht kann, hat unzählige Möglichkeiten, wie Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine usw…
Tolles Bild. Wieder wird alles auf die SR abgewälzt. Du vergisst möglicherweise, dass Du es hier auch oft z.B. mit Studenten zu tun hast, die bis zu diesem Zeitpunkt im Leben noch gar keinen Kontakt mit dem Finanzamt hatten. Aber toll, dass die alles alleine auf die Reihe bekommen sollen.
Daher ja auch die Idee, einen kleinen Flyer (oder einen Einseiter) zu erstellen und diesen dann den Schiedsrichter an die Hand zu geben.
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Aber wo finde ich denn eine Anweisung, einen Guide oder einen Flyer, in dem den SR gezeigt wird, was sie wie machen müssen?
Das meine ich mit “Regen stehen gelassen”. Alles wird den SR vorgegeben, die Sockenfarbe, die Schuhfarbe, die Gebühren, die Strafen - aber zu diesem Thema > Fehlanzeige.Es ist imo auch nicht Aufgabe eines Basketballverbandes dir Steuer-Tipps zu geben.
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@ 3fuer2
Fachlich immer noch nicht überzeugend. Aber hab ich auch nicht anders erwartet. Wo liegt denn eigentlich das Problem?
Es wird nix auf SR abgewälzt!!! Pauschale Behauptung!!!
Jeder SR ist von sich aus fähig, mit Zahlen umzugehen ind somit auch zu kontrollieren. Dann Einnahmen auflisten und addieren - wo ist denn jetzt das Problem?
Fragen? Es gibt genügend Ansprechparner vom KSRW bis SRA… Jeder wird eine Antwort auf seine Frage bekommen.
Lesen? Kann auch jeder SR. Die Erklärungen des BMF sind verständlich und Transparenz.
…und allerspätestens bei den jährlichen FoBi (egal auf welcher Ebene) können sicherlich jegliche Unklarheiten/Unsicherheiten ausgeräumt werden.
Nur richtig Kommunizieren wäre schön… = alles unproblematisch:-) -
Meine Antwort als Finanzbeamter:
Nachweis der Einkommensteuer/Gewinn:
Da ein Schiedsrichter kaum hohe Umsätze erwirtschaftet, besteht keine Buchführngspflicht.
Daher reicht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung.Diese muss zwingend elektronisch übermittelt werden. DIn Finanzbehörden haben dafür die ELSTER-Software kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine Abgabe in Papierform ist nur in Härtefällen und ausnahmsweise möglich. Da die meisten Leute heutzutage einen Computers haben, greift die Härtefallregelung normalerweise nicht. Vor allem dann nicht, wenn die Tätigkeit regelmäßig über Jahre hinweg ausgeübt wird.Der Satz “Einnahmen aus der Tätigkeit als Schiedsrichter sind steuerpflichtig.” bezieht sich auf die Einkommensteuer.
Grundsätzlich müssen dem Finanzamt nur Ausgaben nachgewiesen werden.
Aber alleine schon zur eigenen Sicherheit würde ich empfehlen, dass ihr die bar erhaltenen Gelder quittiert und davon einen Durchschlag aufbewahrt.
Problemloser ist es, wenn die Vergütung auf euer Bankkonto geht.Umsatzsteuer:
Grundsätzlich habt ihr die Wahl, ob ihr zur Kleinunternehmerregelung optiert. Dann müsst ihr keine Umsatzsteuer abführen, habt keinen Vorsteuerabzug und GANZ WICHTIG: Ihr dürft auf euren Rechnungen KEINE Umsatzsteuer ausweisen.Selbstverständlich dürft ihr Rechnungen stellen. Der Rechnungsbetrag muss netto ausgewiesen werden und am besten noch einen Satz a la “Wegen der KleinunternehmeRegelung erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer”.
Solltet ihr als KleinUnternehmer die Umsatzsteuer ausweisen, dann müsst ihr sie auch an das Finanzamt abführen.Zu den einzureichenden Belegen:
Die Finanzverwaltung der meisten Bundesländer arbeitet teilweise papierlos. Ich würde erstmal keine Belege einreichen. Wenn der Sachbearbeiter welche sehen will, dann wird er die bei euch anfordern. -
@Kotty
Vielen Dank, das ist sehr hilfreich.Fachlich immer noch nicht überzeugend. Aber hab ich auch nicht anders erwartet. Wo liegt denn eigentlich das Problem?
Es wird nix auf SR abgewälzt!!! Pauschale Behauptung!!!Ist es so? Dann zeig mir doch einfach, wo ich das alles auf wbv-online.net finden kann. Mein Problem ist, das ich da gar nichts zu finde.
Jeder SR ist von sich aus fähig, mit Zahlen umzugehen ind somit auch zu kontrollieren. Dann Einnahmen auflisten und addieren - wo ist denn jetzt das Problem?
Da ist eigentlich kein Problem.
NUR: Ich kenne viele SR, denen NIE im Rahmen von Ausbildung oder Fortbildung gesagt worden ist, dass diese Einnahmen versteuert werden müssen. Für mich zählt das zu einer sauberen Ausbildung, genau wie Hinweise, wie sie gerade von Kotty kamen.Fragen? Es gibt genügend Ansprechparner vom KSRW bis SRA…
Das ist sicherlich richtig.
Jeder wird eine Antwort auf seine Frage bekommen.
Das nicht mehr. Aber das würde ich nur per PN diskutieren, das merkwürdige Kommunikationsverhalten von manchen Amtsträgern ist nicht Thema dieses Threads - und soll es sich nicht werden.
Lesen? Kann auch jeder SR. Die Erklärungen des BMF sind verständlich und Transparenz.
…und allerspätestens bei den jährlichen FoBi (egal auf welcher Ebene) können sicherlich jegliche Unklarheiten/Unsicherheiten ausgeräumt werden.Auch hier bin ich bei Dir. Nur, wie viele Jugendliche kennst Du, die - nachdem ihnen gesagt wird “pfeif mal, ist ein geiles Taschengeld” sofort im Internet nach Publikationen des Bundesministeriums für Finanzen googlen?
Nur richtig Kommunizieren wäre schön… = alles unproblematisch
Richtig. Und für mich sind diese Informationen eine Bringschuld des Kreises, des Verbands oder des Ausbilders, aber keine Holschuld von Jugendlichen. Und genau darum frage ich hier ja auch nach, um dieser Bringschuld gerecht werden zu können.
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Und für mich sind diese Informationen eine Bringschuld des Kreises, des Verbands oder des Ausbilders, aber keine Holschuld von Jugendlichen. Und genau darum frage ich hier ja auch nach, um dieser Bringschuld gerecht werden zu können.
Im Zweifel liegt es dann im Verantwortungsbereich der Eltern (sofern die Jugendlichen unter 18 Jahren sind).
Wer andere berät, haftet u. U. auch dafür. Welcher Verband sollte dieses Risiko eingehen? Das sind Sportfunktionäre, keine Steuerfachleute. Ich kann beim besten Willen keine Informationspflicht erkennen. Im Gegenteil: Ich würde den Verbänden sogar davon abraten. -
Nope. An der Stelle muss ich mal Partei für den WBV (die Verbände/Kreise) ergreifen. Jeder, der in Deutschland Geld verdient, muss wissen, dass er Steuern zahlen muss. Das ist Allgemeinbildung. Niemand kann alle Steuerdetails vortragen ohne Steuerberater oder vergleichbares zu sein. Und die Jugendlichen? Wer mit 16 nicht weiß, dass Steuern anfallen, hat ein Problem oder Eltern, die alles für ihn regeln.
Basketball ist eben ein Hobby und kein Beruf zum Geld verdienen (zumindest unterhalt der Bundesliga!). Klar ist es ungünstig, dass Herbert und Susanne auf Lehrgängen geprahlt haben, mit dem Geld vom Pfeifen führen sie in Urlaub.
Wer bitte ist so dumm und glaubt diese Märchen? FAhrtkosten sind die Auslagenerstattung für die Fahrt! Bei 15-25 Euro “Gehalt” pro Spiel für den 0815 Ref bleiben bei 100 Spielen ca 2000 Euro BRUTTO pro Jahr! Für nen Familienurlaub auf Balkonien kann das reichen.
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Meine Antwort als Finanzbeamter:
Nachweis der Einkommensteuer/Gewinn:
Da ein Schiedsrichter kaum hohe Umsätze erwirtschaftet, besteht keine Buchführngspflicht.
**Daher reicht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung.Diese muss zwingend elektronisch übermittelt werden.** DIn Finanzbehörden haben dafür die ELSTER-Software kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine Abgabe in Papierform ist nur in Härtefällen und ausnahmsweise möglich. Da die meisten Leute heutzutage einen Computers haben, greift die Härtefallregelung normalerweise nicht. Vor allem dann nicht, wenn die Tätigkeit regelmäßig über Jahre hinweg ausgeübt wird.Hmm, habe ich auch so vom Finanzamt gehört, nur was bedeutet das:
Betragen Ihre Betriebseinnahmen weniger als 17.500 € im Jahr, können Sie Ihrer Einkommensteuererklärung eine formlose Einnahmenüberschussrechnung beifügen. Sie dürfen aber auch den amtlichen Vordruck (Anlage EÜR) nutzen.
Quelle: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuertipps-fuer-existenzgruenderinnen-und-existenzgruender
Ist die Seite der Finanzverwaltung NRW veraltet, oder versuchen sich die Finanzbeamten nur lästigen Papierkram von der Backe zu halten?
Edit: ist übrigens versteckt unter dem Unterpunkt “Sie sind für die Gewinnermittlung selbst verantwortlich”
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Wieder ein tolles Thema. Keiner weiß so richtig Bescheid, aber viele Meinungen werden vertreten.
Einnahme-Überschuß-Rechnung??? Kleinunternehmerregelung??? Vorsteuerabzug??? Umsatzsteuerbefreiung??? Auslagenerstattung??? Betriebseinnahmen??? Und noch so einige Begriffe mehr.
Nun meine Fragen dazu:
Was ist der SR den jetzt? Angesteller, Freiberufler, Kleinunternehmer oder was??
Wenn Angestellt, bezahlt doch der Arbeitgeber die Steuer im voraus. Wer ist dann der Arbeitgeber? Wenn Kleinunternehmer, brauche ich doch eine Gewerbeanmeldung.
Wenn Freiberufler, Künstler, Schauspieler, Humorist oder was sonst.
Wie sieht es denn dann mit einem Firmenwagen oder Dienstwagen aus? Was ist mit der “typischen Berufskleidung”, Kauf und auch Kosten der Pflege?
Bin ich dann auch sozialversicherungspflichtig??
Bei mir sind nur ???
Eine eindeutige und nachlesbare Antwort habe ich noch nicht gefunden und ich vermute ich werde hier auch keine lesen.forthree
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@objekt
Wenn du ein echtes Interesse an diesen Fragen hast, konsultiere einen Steuerberater.1. Ich habe den Thread nicht eröffnet.
2. Du hast die Eingangsfrage auch nicht beantwortet.
3. Wenn ja alles so einfach irgendwo nachzulesen wäre, brauchen wir diese Diskussionen nicht.
4. Warum sollte ich falsches Interesse haben, was das auch immer sein mag?
5. Wenn ich Kleinunternehmer wäre, habe ich ja nicht nur Einnahmen!!
6. Meine Hauptfrage war, was ist der SR unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten?
Die Frage: Angestellter, Kleinunternehmer, Freiberufler oder was???
Das wurde bisher nicht (nachlesbar) beantwortet.forthree
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Womit man jetzt wieder da ist, wo man laut Eröffnungspost nicht hin wollte. Das Thema ist hier im Forum in der Vergangenheit bereits erschöpfend behandelt worden. Aber einige User scheinen ja diesen Thread nutzen zu wollen, um Ihre kruden Rechtsvorstellungen mal wieder an den Mann zu bringen. Dazu kommen dann noch angebliche Finanzbeamte, die die gesetzlichen Bestimmungen nicht hinreichend beherrschen oder sich völlig verkehrt ausdrücken.
Aldimarkt hat es hier und in früheren Threads sachlich korrekt dargestellt, alles andere ist Geschwätz.
Und wie es einer der letzten Schreiber treffend ausführte, wer tatsächlich an reinen Gebühren in den 4stelligen Bereich kommt und es nicht selber machen kann/möchte, dafür gibt es Steuerberater. -
@CharlesB: Du hast manchmal eine echt spannende Art andere mundtot zu machen…… Im Sinne von nur meine Meinng zählt! Wenngleich Du hin und wieder auch Recht hast.
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@CharlesB: Du hast manchmal eine echt spannende Art andere mundtot zu machen.
Deine Wortwahl ist eine respektlose Frechheit - passt aber ins Bild der Rascher-Accounts.
Dir ist mit Sicherheit bewußt, dass “jemanden mundtot machen” äußerst negativ konnotiert ist. Wird z.B. benutzt, wenn Gangster Zeugen unter Druck setzen oder wenn in Diktaturen die freien Medien platt gemacht werden. Wer diese Floskel gebraucht, will den anderen in die “böse Ecke” stellen.
Es gibt keinen Grund, CharlesB für seinen Beitrag verbal abzustrafen. Berufsbedingt weiß er, wovon er spricht. Damit unterscheidet er sich m.E. wohltuend von den unsäglichen “ich glaube”- und “ich hab mal gehört”-Antworten.
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Da dieser Faden leicht abdriftet, nur kurz:
Leider habe ich final noch nichts vom Steuerberater, aber für 2 Kommentare / Fragen wird´s reichen:
- Aldimarkt schrieb:
Einnahmen ohne Einzelbeleg.
Anlage: Ausdruck der eigenen Einsätze aus TeamSL.
Anlage: Nachweis für Höhe der Spielleitungsgebühren.Was passiert bei Deiner Methode z.B. in folgendem Fall, wie soll da der Aufzeichnungspflicht noch genüge getan werden:
- Ein SR pfeift alleine, da der andere nicht erscheint, er bekommt den 1,5 fachen Satz - das steht in Team SL nicht zwingend drin
@aldimarkt2
Als Thread-Eröffner nehme ich mir die Freiheit, folgendes ebenfalls zu kommentieren:
Deine Wortwahl ist eine respektlose Frechheit - passt aber ins Bild der Rascher-Accounts.
Dir ist mit Sicherheit bewußt, dass “jemanden mundtot machen” äußerst negativ konnotiert ist. Wird z.B. benutzt, wenn Gangster Zeugen unter Druck setzen oder wenn in Diktaturen die freien Medien platt gemacht werden. Wer diese Floskel gebraucht, will den anderen in die “böse Ecke” stellen.Ja, da bin ich bei Dir, die Wortwahl ist mindestens sehr unglücklich.
Es gibt keinen Grund, CharlesB für seinen Beitrag verbal abzustrafen.
Äh, sorry, doch. Denn wenn er schreibt:
Dazu kommen dann noch angebliche Finanzbeamte, die die gesetzlichen Bestimmungen nicht hinreichend beherrschen oder sich völlig verkehrt ausdrücken. Aldimarkt hat es hier und in früheren Threads sachlich korrekt dargestellt, alles andere ist Geschwätz.
Ist auch das unangebracht. Er diskreditiert einen Mitschreiben als “angeblichen” Finanzbeamten und alle Antworten ausser Deiner sind “Geschwätz”. So ein Verhalten ist für ein Diskussionsforum ebenfalls unangebracht.
Denn wenn Du Recht hast mit Deinem Satz:
Berufsbedingt weiß er, wovon er spricht. Damit unterscheidet er sich m.E. wohltuend von den unsäglichen “ich glaube”- und “ich hab mal gehört”-Antworten.
dann hätte für ihn ein leichtes sein sollen, kurz die Richtgen Antworten zu geben - und ggfs. mit Quellen zu untermauern.
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Es war despektierlich von einem “angeblichen” Finanzbeamten zu reden? Mag sein. Allerdings bin ich über seine Ausführungen sehr verwundert. Wer als Finanzbeamter nicht weiß, dass es bis zu einer gewissen Grenze keine Verpflichtung zur Einreichung der Anlage EÜR gibt, sondern eine Papierform akzeptiert wird und wer hier über Umsatzsteuer nachdenkt, der muss sich auch kritische Nachfragen/Kommentare gefallen lassen.
Zur Sache:
Aldimarkt hat es in der Vergangenheit bereits mehrfach ausgeführt und auf die Anweisungen der Finanzverwaltung hingewiesen. Es gibt eindeutige Ausführungen zu diesem Thema, wenn auch fast immer zu Fußball Schiedsrichtern. Allerdings wäre es vermesen anzunehmen, dass bei einer anderen Sportart nun andere rechtliche Folgen entstehen.
Steuerrechtlich handelt es sich um sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG. Das Ergebnis ist in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Für die Einnahmen fertigt man eine Aufstellung, für Ausgaben benötigt man einen Beleg. Das sind, wenn man es so möchte, die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung. Eine 100%ige Sicherheit, dass alle Einnahmen aufgeführt sind, hat die Finanzverwaltung nie, auch bei keinem Unternehmer. Auch der könnte schließlich etwas “vergessen”. Von daher reicht eine Eigenaufstellung völlig aus, den grundsätzlich vertraut die Verwaltung zuerst einmal den erklärten Angaben (zumindest muss sie das).
Dann ergibt sich da ein Ergebnis, positiv oder negativ. Da muss man dann sehen, ob die Freigrenze des §22 Nr. 3 EStG reicht, der Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a anzusetzen ist oder noch der “Härteausgleich” gem. §46 (3) EStG zum Tragen kommt.Umsatzsteuer?
Gemäß § 4 Nr. 26 UStG sind Umsätze steuerfrei für eine ehrenamtliche Tätigkeit,
a) wenn sie für juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgeübt wird oder
b) wenn das Entgelt für diese Tätigkeit nur in Auslagenersatz und einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht;
Umsatzsteuer fällt demnach nicht an. Oder möchte einer der SR hier anführen, es sei keine ehrenamtliche Tätigkeit? Dann sollte man aber über das Selbstverständnis der SR nachdenken.Es gibt keinen Handlungsleitfaden oder keine Quelle, in der alles für jeden Fall leicht nachlesbar aufgeführt ist. Das Steuerrecht knüpft immer an die persönlichen Gegebenheiten an, wie z.B. die übrige Einkommenssituation. Von daher ist hier eine pauschale Beratung nicht möglich, da muss man sich wohl oder übel an seinen Steuerberater wenden.
Ein Verband kann und darf da nicht beraten. Zum einen aus fachlicher und zum anderen aus haftungsrechtlicher Sicht. Ein Hinweis auf Steuerpflicht und “fragen Sie Ihren Steuerberater” ist da im Prinzip das einzig Richtige.
Für den “normalen” Hobby SR werden sich aber i.d.R. aus der Tätigkeit keine steuerlichen Folgen ergeben Für diejenigen die es um des Geldes willen machen und Samstags und Sonntags Doppelansetzungen wahrnehmen, könnte es anders aussehen. Daher im Zweifel fachlichen Rat einholen.Und als letztes der Hinweis, dass sich dieses auf Amateur SR bezieht. Profi Kollegen, z.B. im internationalen Einsatz, sind anders zu beurteilen. Das war aber hier wohl nicht die Frage.