ProB: Verwaltungsgericht entscheidet im Sinne der Magics
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In seiner Endscheidung AZ 9TG 2664/03 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof endgültig rechtskräftig entschieden, dass US-Staatsbürger in der Bundesrepublik bei Arbeitsaufname faktisch nicht schlechter als EU-Staatsbürger behandelt werden dürfen. Das Gericht nimmt ausdrücklich Bezug auf das Freundschaftsabkommen mit den USA aus dem Jahre 1954, dass u.a. ausdrücklich festlegt, dass US-Staatsbürger bei der Arbeitserlaubnis zu privilegieren sind. Die Entscheidung stammt vom 05.02.2004 …