Disqualifizierter Spieler
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Ist §38.1.g nicht eindeutig genug? Der Spieler hat am Spiel teilgenommen und mMn als Anschreiber wesentlich am Spiel teilgenommen (daher ist §51 auch hinfällig). Formal ist es doch recht eindeutig.
Ich denke nicht, dass dieser Punkt dafür gedacht ist, da dort steht “für diese” und “Spieler”. Hier dürfte es sich allein um Spieler in dem betreffenden Punktspiel handeln und nicht um andere Teilnehmer.
genauso sehe ich das auch.
“Die Spielleitung hat gegen die betreffende Mannschaft auf Spielverlust zu entscheiden, wenn für diese ein nicht teilnahme-, einsatz- oder spielberechtigter Spieler teilgenommen hat”
Auch wenn ich anderer Meinung bin, verstehe fast jede Argumentation, warum in diesem Fall 38.1g nicht gelten sollte. Was ich nicht verstehe ist die Aussage, dass sich 38.1g auf Spieler in der Funktion als Spieler und nicht als Anschreiber (etc.) beziehen soll. Würde dann da wirklich “teilgenommen hat” - und nicht z.B. “eingesetzt war” - stehen?
teilgenommen hätte er auch als Spieler, wenn er als Spieler auf dem Bogen steht - die Wertung gäbe es in diesem Fall ja auch. wenn er nicht eingesetzt würde und nur 40 Minuten auf der Bank gesessen hätte.
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@M_o_D Nur damit wir nicht zuviel aneinander vorbeireden: Wofür steht das eingesetzt in 38.1h?
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@M_o_D Nur damit wir nicht zuviel aneinander vorbeireden: Wofür steht das eingesetzt in 38.1h?
Das bedeutet, dass ein Spieler auf dem Spielfeld steht und die Spieluhr läuft, obwohl er nicht auf dem Spielbericht eingetragen wurde. In diesem Fall wurde der Spieler ja eingesetzt! Hätte er die gesamte Zeit nur auf der Bank verbracht, hätte er nur teilgenommen, hier würde es keine Wertung geben (als Status wird hier Mannschaftsbegleiter angenommen). Dieser §38.1 h hat nur überhaupt nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun, falls du darauf hinauswillst.
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Also mit der Begründung sollte die Entscheidung beim Widerspruchsverfahren zurückgenommen werden.
Wie ja schon geschrieben: Eingesetzt werden Spieler, aber nicht Teilnehmer des Kampfgerichts. So steht es ja auch klar in §5 DBB-SO. §5 (3) spielt also überhaupt keine Rolle.
In Verbindung mit §5 DBB-SO kann §35 g nur ein Einsatz als Spieler zu einer Spielwertung führen.
Bei meinem vorigen Beitrag habe ich ja zudem geschrieben, dass es in §35 g es klar heisst, dass man für eine Mannschaft teilgenommen hat. Eine Teilnahme für eine Mannschaft bei einem Kampfgerichtseinsatz herzuleiten, kann ich nicht nachvollziehen.
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Ist doch oben schon mal zitiert:
Die DBB-Spielordnung definiert in §5 (1): “Teilnehmer eines Spieles sind Spieler, Trainer, Trainer-Assistent, Mannschaftsbegleiter, Schiedsrichter, Schiedsrichterbetreuer, Kommissar und Kampfgericht.”
Da das Kampfgericht zum Ausrichter gehört, hat ein Kampfrichter für den Ausrichter am Spiel teilgenommen. Schwieriger würde der Fall wohl bei Schiedsrichter / Schiedsrichterbetreuer werden.
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Nein, zumindest für SR-Betreuer liesse sich das ebenso wie für Kampfrichter herleiten. Bei SR sieht es dann in der Tat etwas anders aus.
Zurück zum konkreten Fall:
Wir müssen hier m.E. klar zwischen der Rolle einer Person bei ihrer Disqualifikation und der Rolle bei ihrer nicht zulässigen Teilnahme unterscheiden. Da nicht nur Spieler sondern ggf. auch Trainer, Mannschaftsbegleiter und evtl. auch Kampfrichter, etc. eine Sperre bekommen können, kann sich der Begriff “Spieler” z.B. in §38 (1.g) meiner Meinung nach nur auf die Rolle bei der nicht zulässigen Teilnahme beziehen. Alles andere würde im Umkehrschluss bedeuten, dass eine als Trainer disqualifizerte Person teilnehmen dürfte.
Auch $5 (2) und (3) dürften sich ihrem Sinn nach auf die Teilnahme als Spieler und nicht auf eine Disqualifikation als Spieler beziehen.
Unter diesem Gesichtspunkt halte ich die Entscheidung für mit großen Erfolgsaussichten anfechtbar.
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kann man irgendwo den Text sehen, würde mich nach der ganzen Diskussion hier schon interessieren.
Die erste Entscheidung war grob falsch, denn es kann keinen Spielverlust geben, weil eine gesperrte Person als Kampfrichter tätig wird.
Im konkreten Fall kam erschwerend hinzu, dass der Kampfrichter gar nicht gesperrt war!
Jetzt stimmt es. Guter Spielleiter - nicht jeder korrigiert seine Fehler. -
Ist doch oben schon mal zitiert:
Die DBB-Spielordnung definiert in §5 (1): “Teilnehmer eines Spieles sind Spieler, Trainer, Trainer-Assistent, Mannschaftsbegleiter, Schiedsrichter, Schiedsrichterbetreuer, Kommissar und Kampfgericht.”
Da das Kampfgericht zum Ausrichter gehört, hat ein Kampfrichter für den Ausrichter am Spiel teilgenommen. Schwieriger würde der Fall wohl bei Schiedsrichter / Schiedsrichterbetreuer werden.
Ich stelle mir das jetzt beim Top Four vor. Alba Berlin ist Ausrichter und setzt (fiktiv!) beim Spiel Ulm gegen Artland einen Anschreiber ein, der gesperrt ist.
Hätte dann der Sieg von Ulm nicht gezählt? Oder wäre Alba disqualifiziert worden, obwohl das Team bei diesem Spiel gar nicht beteiligt war und Bayern hätte dann das Finale gegen Ulm spielen dürfen?
Oder das ganze Top Four muss wiederholt werden? Ich gebe zu, hier wird es auf die Spitze getrieben, aber dadurch wird doch das Dilemma deutlich. Wer haftet wofür? Auch wenn man es gar nicht wissen kann, dass z.B. der Anschreiber ein paar Stunden vorher irgendwo in der Bezirksliga disqualifiziert worden ist, wenn er das verschweigt.
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Es ist doch mittlerweile geklärt worden, dass es kein Grund für eine Spielwertung ist, wenn ein disqualifizierter Spieler eine Tätigkeit als Kampfrichter ausführt. Die Spielleitung hat ihr voreiliges Urteil zurückgenommen…
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Auch wenn die Regeln es klar sagen, das gesperrte Spieler nicht in anderer Funktion für eine Mannschaft aktiv werden können, finde ich das schwierig.
Grade in den unteren Liga ist man doch froh über jeden Trainer und Schiri. Das sind Leute die oft selbst auch spielen und sich dabei (weil Schiris als Spieler am meisten meckern, nach meiner Erfahrung) ein D einfangen können.
An der Stelle könnte man doch mal über funktionsbezogene Sperren nachdenken. -
Grade in den unteren Liga ist man doch froh über jeden Trainer und Schiri. Das sind Leute die oft selbst auch spielen und sich dabei (weil Schiris als Spieler am meisten meckern, nach meiner Erfahrung) ein D einfangen können.
Meine Meinung dazu: Gerade Spieler, die selber als SR unterwegs sind, sollten doch am besten wissen, wie schwer der Job als SR ist und sich daher ein wenig zurückhalten können (ich weiß, das ist manchmal nicht einfach, wenn grobe Fehler gemacht werden) und auch eine gewisse Vorbildfunktion einnehmen, insbesondere wenn Anfänger pfeifen. Um sich ein D einzufangen, muss ja auch schon etwas mehr passieren, als “nur” meckern.
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Es ist doch mittlerweile geklärt worden, dass es kein Grund für eine Spielwertung ist, wenn ein disqualifizierter Spieler eine Tätigkeit als Kampfrichter ausführt. Die Spielleitung hat ihr voreiliges Urteil zurückgenommen…
So ganz klar war mir das nicht. Schließlich hat @aldimarkt ja auch geschrieben, dass der betreffende Kampfrichter gar nicht gesperrt gewesen sei. Ist also die Wertung aufgehoben worden, weil es überhaupt keinen gesperrten Kampfrichter gab oder weil das Urteil inhaltlich selbst dann auch nicht haltbar gewesen wäre. Das ging aus den Schilderungen für mich nicht eindeutig hervor.
Und welche Sanktion für wen zieht es dann nach sich, wenn ein gesperrter Kampfrichter mitwirkt? Oder ist das zwar nicht erlaubt, bleibt aber dann ohne Folgen?
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Ist doch oben schon mal zitiert:
Die DBB-Spielordnung definiert in §5 (1): “Teilnehmer eines Spieles sind Spieler, Trainer, Trainer-Assistent, Mannschaftsbegleiter, Schiedsrichter, Schiedsrichterbetreuer, Kommissar und Kampfgericht.”
Da das Kampfgericht zum Ausrichter gehört, hat ein Kampfrichter für den Ausrichter am Spiel teilgenommen. Schwieriger würde der Fall wohl bei Schiedsrichter / Schiedsrichterbetreuer werden.
Ich stelle mir das jetzt beim Top Four vor. Alba Berlin ist Ausrichter und setzt (fiktiv!) beim Spiel Ulm gegen Artland einen Anschreiber ein, der gesperrt ist.
Hätte dann der Sieg von Ulm nicht gezählt? Oder wäre Alba disqualifiziert worden, obwohl das Team bei diesem Spiel gar nicht beteiligt war und Bayern hätte dann das Finale gegen Ulm spielen dürfen?
Oder das ganze Top Four muss wiederholt werden? Ich gebe zu, hier wird es auf die Spitze getrieben, aber dadurch wird doch das Dilemma deutlich. Wer haftet wofür? Auch wenn man es gar nicht wissen kann, dass z.B. der Anschreiber ein paar Stunden vorher irgendwo in der Bezirksliga disqualifiziert worden ist, wenn er das verschweigt.
Ich möchte diesen Punkt nochmal aufgreifen. Darf man als gesperrter Spieler (was ja nur den Landesverband betrifft) am Kampfrichter Tisch in der Bundesliga tätig sein? Oder darf ich als gesperrter Spieler in der Bundesliga pfeifen?
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Muss das Thema mal wieder aus der Versenkung holen.
Darf ein für die Liga gesperrter Spieler im Pokal spielen? Die Auschreibung ist da nicht eindeutig, da steht nurD.4.1
In den Spielen des WBV-Pokalwettbewerbs ist jeder Spieler des Vereins eins atzberechtigt, der zum Zeitpunkt des Spieles eine gültige DBB-Teilnahmeberechtigung für den Verein besitzt. Spieler, die ausschließlich eine Teilnahmeberechtigung für die Bundesliga besitzen, sind im WBV-Pokal nicht einsatzberechtigt.eine gültige DBB-Teilnahmeberechtigung hat er ja, oder ist diese mit der Sperre auf nicht gültig gesetzt?
Sperre heißt ja immer für x Pflichtspiele. Ist der Pokal auch ein Pflichtspiel?
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Muss das Thema mal wieder aus der Versenkung holen.
Darf ein für die Liga gesperrter Spieler im Pokal spielen? Die Auschreibung ist da nicht eindeutig, da steht nurD.4.1
In den Spielen des WBV-Pokalwettbewerbs ist jeder Spieler des Vereins eins atzberechtigt, der zum Zeitpunkt des Spieles eine gültige DBB-Teilnahmeberechtigung für den Verein besitzt. Spieler, die ausschließlich eine Teilnahmeberechtigung für die Bundesliga besitzen, sind im WBV-Pokal nicht einsatzberechtigt.eine gültige DBB-Teilnahmeberechtigung hat er ja, oder ist diese mit der Sperre auf nicht gültig gesetzt?
Sperre heißt ja immer für x Pflichtspiele. Ist der Pokal auch ein Pflichtspiel?
Es gibt hier sicherlich viel Regelkundigere als mich, aber ich glaube, da beide Veranstaltungen (Pokal und Liga) vom DBB ausgerichtet werden, gilt die Sperre ebenfalls für beide Veranstaltungen.
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Muss das Thema mal wieder aus der Versenkung holen.
Darf ein für die Liga gesperrter Spieler im Pokal spielen? Die Auschreibung ist da nicht eindeutig, da steht nurD.4.1
In den Spielen des WBV-Pokalwettbewerbs ist jeder Spieler des Vereins eins atzberechtigt, der zum Zeitpunkt des Spieles eine gültige DBB-Teilnahmeberechtigung für den Verein besitzt. Spieler, die ausschließlich eine Teilnahmeberechtigung für die Bundesliga besitzen, sind im WBV-Pokal nicht einsatzberechtigt.eine gültige DBB-Teilnahmeberechtigung hat er ja, oder ist diese mit der Sperre auf nicht gültig gesetzt?
Sperre heißt ja immer für x Pflichtspiele. Ist der Pokal auch ein Pflichtspiel?
Es gibt hier sicherlich viel Regelkundigere als mich, aber ich glaube, da beide Veranstaltungen (Pokal und Liga) vom DBB ausgerichtet werden, gilt die Sperre ebenfalls für beide Veranstaltungen.
Ja.
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In der WBV-Ausschreibung findet sich folgender Passus:
D.1.1 Der Westdeutsche Basketball-Verband e.V. ist Veranstalter des Pokalwettbewerbs zur Ermittlung des WBV Pokalsiegers.
Aber … clever wie der Verband ist, findet sich in der WBV-Spielordnung:
§ 13 : Sperren gemäß § 4 Abs. 4 WBV-RO gelten für jeden Spielbetrieb, unabhängig davon, wer Veranstalter des Spielbetriebes ist.
Also … habt ihr Recht
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Da münchen nun heute in Berlin spielt, ist mir eingefallen, das Lucic in der BBL 3 Spiele gesperrt war. Weiß jemand wie die Regeln sind? Kann auch ein Verletzter, kranker Spieler die Sperre absitzen, obwohl er ohnehin nicht spielbereit war?