WBV: Mannschaftsspielgemeinschaften
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Wie steht ihr zu unserem Dringlichkeitsantrag:
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Wie begründet Ihr die Dringlichkeit?
Im Antrag steht nichts, was nicht auch schon vor Ablauf der Antragsfrist so war.
Selbst wenn man dem Antrag positiv gegenüber steht, so müsste man wohl bei der Frage nach “ist er im rechtlichen Sinn dringlich” mit Nein stimmen. -
Die Dringlichkeit muss von zwei Drittel der Anwesenden genehmigt werden, dann ist der Antrag vom Jugendtag zu behandeln.
Ich könnte jetzt lange schwafeln, warum der Antrag nicht in der regulären Antragsfrist gestellt worden ist. Da hatte sich unser Verein aber noch nicht mit Nachbarvereinen über die Bildung von MSG beraten. Das geschah erst nach Antragsfrist. Da die MSG aber zur kommenden Spielzeit gebildet werden sollen, liegt zumindest für uns Dringlichkeit vor. Und natürlich hoffen wir, dass zwei Drittel der Anwesenden die Dringlichkeit unterstützen.
In der laufenden Saison beschäftigen wir uns mehr mit dem laufenden Spielbetrieb. Da ist genug zu tun. Mag sein, dass andere Vereine da besser aufgestellt sind. Unser kleiner Dorfverein leider nicht.
Daher werbe ich natürlich dafür, dass die Dringlichkeit zugelassen wird, um danach über den Antrag beraten zu können. Ob er dann angenommen wird, steht auf einem anderen Blatt… -
@ Aldi
du weißt mal etwas nicht?
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der GVO. Darin sind Fristen genannt. Eine Frist ist bis wann Anträge abgegeben werden, die andere bis wann Dringlichkeitsanträge vorliegen müssen. Diese Dringlichkeitsanträge bedürfen einer prozentualen Zustimmung, damit sie behandelt werden. Ist also alles ganz klar geregelt. Dadurch ist dein Schlusssatz entbehrlich. -
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Der Antrag wurde behandelt (537 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 48 Enthaltungen).
Der Antrag des BSV Wulfen wurde nach intensiver Diskussion abgelehnt (143 JA-Stimmen, 372 NEIN-Stimmen, 126 Enthaltungen).
Gründe für die Ablehnung:- Ausschreibung könne so kurzfristig nicht mehr geändert werden
- Jugend-Regionalliga müsste ausgenommen werden, das MSG nicht zur DM zugelassen sind
- im männlichen Nachwuchsbereich gibt es keine Probleme, Hallen sind voll
- zu kurz vor der Meldefrist für die Jugendligen am 2.5.
(wobei das letzte Argument Unsinn ist, da auch heute schon bis Anfang Juni eine MSG angemeldet werden kann - auch nach erfolgter Meldung…)
Der BSV Wulfen wird zum nächsten Verbandstag (regulär im April 2020) den Antrag modifiziert stellen. Allerdings ist das dann wieder kurz vor Veröffentlichung der Ausschreibung. Denn der Verbandstag ist immer kurz vor Veröffentlichung der Ausschreibung… Also ein Totschlag-Argument für jede Änderung der Ausschreibung, die von den Vereinen kommt.
Ob es noch in diesem Sommer zu einem außerordentlichen Jugendtag kommt, hängt von der Unterstützung der WBV-Vereine ab. 10% der Vereine können die Einberufung eines außerordentlichen Jugendtages erwirken, ebenso eines Verbandstages. Aber dazu mehr an anderer Stelle.
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Allerdings ist das dann wieder kurz vor Veröffentlichung der Ausschreibung. Denn der Verbandstag ist immer kurz vor Veröffentlichung der Ausschreibung… Also ein Totschlag-Argument für jede Änderung der Ausschreibung, die von den Vereinen kommt.
Es ist völlig unproblematisch, wenn man beim VT 2020 etwas beschließt, was ab der Spielzeit 2021/22 gelten soll.
Das ist bei wesentlichen Änderungen ein typischer und sehr hilfreicher zeitlicher Vorlauf. Man weiß während einer Saison, was in der darauffolgenden Saison gelten wird. Kurzfristige Änderungen will keiner.