GIESSEN 46ers: John ist ein Gießener – 46ers-Kapitän Bryant läuft mit deutschem Spielerpass auf
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Es hat eine Weile gedauert bis alle Anträge bearbeitet waren und die Formalien auf Richtigkeit überprüft worden sind. Den Sprachtest sowie die Prüfung der Einbürgerung hatte der Kapitän schon längst mit Bravour vollzogen. Danach wurde spekuliert, wann es soweit sein könnte. Am gestrigen Freitag, den 14.12.2018 – zehn Tage vor Heiligabend - war es dann soweit: Ein sichtlich glücklicher John Bryant nahm strahlend seine Urkunde mit der deutschen Staatsangehörigkeit im Büro der …
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Hätte er denn auch die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, wenn er dafür im Gegenzug die amerikanische hätte abgeben müssen?
In der Presseerklärung steht:
„Ich bin sehr glücklich, die doppelte Staatsangehörigkeit erhalten zu haben. Ich habe Deutschland - neben den USA - immer als mein Heimatland angesehen.”
Ich glaube die Frage hat sich nicht gestellt. Aber was meinst du mit hätte abgeben müssen? Wer oder was zwingt einen (warum) dazu? -
§10 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz:
Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er
[…]
4. seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert… -
Aber vielleicht hat er gar nicht nach §10 seine deutschen Pass bekommen, sondern nach §9. Ingesamt ist das Thema schon seit der Frage weit von dem Thema Basketball entfernt.
Stimmt. Ist sogar wahrscheinlicher. Aber auch danach gilt: "…sollen unter den Voraussetzungen des § 8 eingebürgert werden, wenn
1. sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit verlieren oder aufgeben oder ein Grund für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach Maßgabe von § 12 vorliegt und …"
Es geht nun mal um die PM zur Einbürgerung. Klar wird da über die Einbürgerung und nicht über den Rebound in der 39. Minute geredet.