Kann einem Spieler per Hallenverbot die Teilnahme am Spiel untersagt werden?
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So, da der “alte” Thread von den Mods zurecht geschlossen wurde, mache ich hier mal einen neuen auf.
Konstellation: Ein Spieler eines Teams hat in einer Halle Hausverbot, in der sein Team in nächster Zeit ein Spiel hat. Ausgangsfrage: Kann er dennoch auf Grund der Regelungen des DBB, der Landesverbände etc. am Spiel teilnehmen.
Um kurz mal die Ausgangslage aus dem alten Thread herzustellen hier ein paar Zitate:@1595639:Der Halleneigentümer schließt aber Verträge mit Vereinen ab, diese wiederum mit dem Veranstalter der Wettbewerbe (DBB, Landesverbände etc) und in dessen Regularien steht wiederum, dass Mannschaftsmitglieder (Spieler, Trainer, Betreuer, Maximalanzahl IMHO 17) uneingeschränkt Zugang erhalten müssen. Also ist das ein Problem für den Heimverein, wenn ein Spieler der Gastmannschaft nicht in die Halle reinkommt, der erhält dann meiner bescheidenen, aber durchaus qualifizierten Meinung nach einen Spielverlust. Es liegt nicht im Hoheitsbereich eines Halleneigentümers/Heimvereins, einen gegnerischen Spielern über dieses Mittel am Spielen zu hindern, sondern im Hoheitsbereich der Spielleitung. Wenn ein Spieler eine 24s-Uhr vorsätzlich zerstört, dann ist dies der Spielleitung zu melden und der Spieler erhält eine Sperre zzgl. Strafe und muss dem Verein natürlich Schadenersatz zahlen, auch eine strafrechtliche Verurteilung wegen Sachbeschädigung wäre möglich.
Man kann nicht einfach für ein halböffentliches Gebäude wie eine Sporthalle ein Hausverbot ausstellen wie für ein Privathaus. Der Eigentümer geht mit den o.a. Verträgen das “Risiko” ein, dass seine Hausverbote umgangen werden.
Das gilt allerdings nur für Spieler, für Zuschauer funktioniert ein Hausverbot bestens (s. Stadienverbote in der Fußball-Bundesliga).Um also die Eingangsfrage zu beurteilen: Nein, ein Spieler darf nicht durch ein Hausverbot des Halleneigentümers/ -nutzers am Betreten der Halle gehindert werden.
Mein konkreter Rat wäre, den Spieler mitzunehmen und wenn er tatsächlich nicht in die Halle gelassen wird, vor Spielbeginn mit dieser Begründung Protest beim 1. SR anzumelden… dürfte funktionierenDaraufhin wurde entgegnet: @1595914:
@vanillacoke: Interssante heransgehensweise. Natürlich auch völlig korrekt.
Wichtig ist in diesem Fall, wer das Lokalverbot ausgesprochen hat. Das vergaß ich zu erwähnen. Wenn die Bude vermietet wird, gibt der Besitzer das Hausrecht für diesen Zeitpunkt an den Mieter über.
Ergo: Die Person mit Lokalverbot darf immer dann die Halle nicht betreten, wenn die Person, die es ausgesprochen hat, Hausrecht hat. (Mein Beispiel mit dem SUpermarkt passte ganz gut: Den markt darf er betreten, da Vermietet, aber das Einkaufszentrum nicht, da der Eigentümer dort Hausrecht hat. Ergo: Lieferanteneingang nutzen )
Beipsiel: Spieler A von Verein B schaut bei Verein C ein Spiel an zur Analyse, privat natürlich. Verein C wirft ihn raus und erteilt Hausverbot. Da Verein C Mieter der Halle war, darf er das problemlos.
Ergebnis: Spielt Verein B bei C, darf A die Bude nicht betreten, da Verein C Hausrecht hat. Zumindest nach Rechtslage.Ich habe Zweifel, dass irgendein Sportrecht über dem BGB steht!
Da würde ich nun gern wieder einhaken. Als generelle Antwort: Doch, das Sportrecht steht bis auf wenige Ausnahmen über dem BGB, da das BGB nunmal nur in solchen Fällen greift, in denen nichts geregelt ist.
Um aber wieder den Weg zurück zum Thema zu finden: Also meine Meinung ist, dass ein Halleneigentümer/ -nutzer durchaus das Hallenverbot gegen einen gegnerischen Spieler durchsetzen könnte, dann allerdings mit dem Risiko für das Heimteam, eine Spielverlustwertung durch die Spielleitung zu bekommen. -
Hallenverbot wird gegen eine Person ausgesprochen, nicht gegen eine Funktion. So sagte mir heute ein Jurist.Also wenn der Hallenbetreiber ein rechtsgültiges Verbot ausspricht, dann darf der Spieler die Halle nicht betreten, egal in welcher Funktion.
Und nein, Sportrecht steht nicht über dem BGB.
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Also wir sollten jetzt hier vll. nicht wieder in Rechtstheoretische off-topic-Diskussionen einsteigen, daher werde ich mich zum Thema “Steht das BGB über dem Sportrecht oder nicht” nicht mehr äußern.
Ich habe auch schon gesagt, dass das Hallenverbot gegenüber dem Spieler durchsetzbar ist. Nur hat das eben, wenn der Hallenverbotler eben in seiner Eigenschaft als Spieler zur Halle kommt zur Folge, dass das Heimteam einen Spielverlust erleidet.
Ich kann nur gerade in sämtlichen Ordnungen den Passus nicht finden in dem sinngemäß steht “der Veranstalter hat jedem Teilnehmer uneingeschränkten Zutritt zur Halle zu gewährleisten”, ein solches Beispiel ist aber unter den Regelbeispielen zum Spielabbruch im Handbuch meines LV gelistet:Spielabbruch
Der 1. Schiedsrichter hat das Recht, zu entscheiden, dass das Spiel nicht durchgeführt bzw. abgebrochen wird, wenn dies die Umstände rechtfertigen.
(…)
Beispiele:
(…)
8. Ein Heimverein behindert den freien Zutritt von Teilnehmern (Gastmannschaft mit offiziellen Mannschaftsbeglei- tern, Schiedsrichter) oder entfernt einen Teilnehmer mit Bezug auf das Hausrecht aus der Halle. Das Spiel kann nicht durchgeführt werden bzw. ist sofort abzubrechen.Wäre also nett, wenn jemand nochmal suchen könnte, aber weder in den FIBA-Regeln, noch in den Regelinterpretationen, noch in der DBB-SO noch in der SO meines LV steht dazu was drin.
Im Übrigen bleibe ich dabei: Spielverlust für den Gegner. -
Ich glaube nicht, das das Heimteam in diesem Fall automatisch verliert.
Ich versuchs mal mit einem anderen Beispiel: Der Spieler zündet ein Auto an oder was auch immer, jedenfalls wird er wegen Sachbeschädigung verhaftet. Durch die Verhaftung ist er selbst verschuldet nicht in der Lage an dem Spiel teilzunehmen. Die Heimmannschaft trägt keine Verantwortung dafür, das der Spieler die Halle nicht betreten kann.
Das die Anzeige in deinem Fall vom Hallenbetreiber ausgeht ändert nichts an der Rechtslage.Für mich ist der entscheidende Punkt: Wer ist der Verursacher, also der Verantwortliche für das Hallenverbot? Und das ist in deinem Fall der Spieler selbst.
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Ich glaube nicht, das das Heimteam in diesem Fall automatisch verliert.
Ich versuchs mal mit einem anderen Beispiel: Der Spieler zündet ein Auto an oder was auch immer, jedenfalls wird er wegen Sachbeschädigung verhaftet. Durch die Verhaftung ist er selbst verschuldet nicht in der Lage an dem Spiel teilzunehmen. Die Heimmannschaft trägt keine Verantwortung dafür, das der Spieler die Halle nicht betreten kann.
Das die Anzeige in deinem Fall vom Hallenbetreiber ausgeht ändert nichts an der Rechtslage.Für mich ist der entscheidende Punkt: Wer ist der Verursacher, also der Verantwortliche für das Hallenverbot? Und das ist in deinem Fall der Spieler selbst.
Naja bei dem Beispiel stellt sich ja auch gar nicht die Frage des Hallenverbots, da er ja durch die Verhaftung gar nicht da sein kann.
Aber das bringt mich auf einen anderen Punkt:Ein Hallen/Hausverbot wird ja grundsätzlich durch eine Privatperson ausgesprochen. Anders bei einem Platzverweis (oder Aufenthaltsverbot) der durch die Polizei ausgesprochen wird. Da würde ja auch bei einer Zuwiderhandlung das Polizeigewahrsam drohen. Also bei zweiterem hätte sich die Person meiner Meinung nach dran zu halten und es hätte auch keinen Einfluss auf die Spielwertung. Beim Hausverbot wäre es, denke ich, so wie der Threadersteller es beschreibt.
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Dann ist die Frage welchen rechtlichen Status das Hallenverbot hat.
Wenn es über eine gerichtliche Verfügung bzw. richterliche Anordnung erteilt wurde, dann hab ich recht.
Wenn das Hallenverbot lediglich privatwirtschaftliches Handeln war, dann habt ihr recht. -
Hallenverbot wird gegen eine Person ausgesprochen, nicht gegen eine Funktion. So sagte mir heute ein Jurist.Also wenn der Hallenbetreiber ein rechtsgültiges Verbot ausspricht, dann darf der Spieler die Halle nicht betreten, egal in welcher Funktion.
Und nein, Sportrecht steht nicht über dem BGB.
So einfach ist das glaube ich nicht. Sportrecht kann sehr wohl über dem BGB stehen oder mit dem BGB kollidieren. Sportverbände genießen aufgrund des Grundrechts der Vereinigungsfreiheit einen besonderen Status. Sie können ihre REgelungen selbst aufstellen. In Streifällen obliegt es an Gerichten, zu urteilen. So würde ich das auch in diesem Beispiel hier sehen. De Facto sind für mich nämlich im ersten Moment beide Seiten im Recht: Das Hallenverbot ist rechtens, ebenso aber die Verbandsregelung, die es Spielern erlaubt, in einer Halle zu spielen.
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Dann ist die Frage welchen rechtlichen Status das Hallenverbot hat.
Wenn es über eine gerichtliche Verfügung bzw. richterliche Anordnung erteilt wurde, dann hab ich recht.
Wenn das Hallenverbot lediglich privatwirtschaftliches Handeln war, dann habt ihr recht.Nein, ein Hausverbot unterliegt auch wenn es gerichtlich verfügt wird anderen Kriterien als eine Haftstrafe.
Selbst für ein gerichtlich durchgesetztes Hausrecht, brauch man nicht ein gravierendes Fehlverhalten des angeklagten(wenn überhaupt) wenn das öffentliche Intresse an der Lokalität nicht sonderlich hoch ist(und ich denke da fällt auch eine Schulturnhalle oder was vergleichbares von Privatenbetreiber rein)
Da sich das Heimteam, dadurch allerding einen vorteil verschafft indem sie teile des gegnerischen Teams von Spielbetrieb ausschließ, ist die Spielstätte eben nicht mehr geeignet und sie müssen für ersatz sorgen. Da haben dann öetztendlich die Mieter das Problem mit den betreiber und nicht der Spieler mit den hausverbot.
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Im Einzelfall Entscheidung der Spielleitung. Wenn das Hallenverbot zurecht ausgesprochen wurde, könnte es ggf. sogar noch eine Sperre für den Spieler geben - wollte man sich mit dem Hallenverbot einfach nur den besten Spieler des Gegners vom Hals halten, Spielverlust und -wertung für den gastgebenden Verein.
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Wie ist denn die Geschichte ausgegangen?
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Ich habe gerade das druckfrische Bezirkshandbuch Oberbayern aus dem Briefkasten entnommen und da steht auf Seite 135 Mitte, Überschrift Spielabbruch, Punkt 8:
“Ein Heimverein behindert den freien Zutritt von Teilnehmern (Gastmannschaft mit offiziellen Mannschaftsbegleitern, Schiedsrichter) oder entfernt einen Teilnehmer mit Bezug auf das Hausrecht aus der Halle. Das Spiel kann nicht durchgeführt werden bzw. ist sofort abzubrechen.”Ein Nachschlagen in einer älteren Ausgabe bringt zum Vorschein, dass dieser Passus nicht zum ersten Mal dort abgedruckt, sondern mir nur erstmalig aufgefallen ist.
Es wird keine Quelle genannt, auf der sich diese Erläuterung bezieht, aber sofern die Oberbayern sich nicht hier eigene Regeln schaffen, sollte das doch im gesamten Bereich des DBB gelten.
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… aber sofern die Oberbayern sich nicht hier eigene Regeln schaffen, sollte das doch im gesamten Bereich des DBB gelten.
Es ist in unserer förderalen Struktur leider normal, dass (fast) jede Gliederung macht was sie will.
Das gilt im Basketball genauso wie im echten Leben.Wenn etwas im Handbuch von OBB steht, dann ist nur eines sicher: das gilt dann wohl in OBB (sofern die dortige Rechtskammer nicht erklärt, dass der Text im Handbuch irrelevant ist, z.B. weil er sich mit Beschlüssen beißt). Ich stelle mir gerade die Gesichter vor, wenn ich vor einem Rechtsausschuss im WBV oder in Hamburg vortrage, dass etwas deshalb gilt, weil es (…ohne Erwähnung einer Rechtsgrundlage! …) im Handbuch von OBB steht. das dürfte eine Mischung auf Nicht-glauben-können und Lachanfall sein.
Für den DBB-Bereich dürfte das gelten, was sich aus der DBB-Spielordnung ergibt:
Punkt X. Protestverfahren (§§ 49-52)
Die wesentlichen Kernaussagen der DBB-SO sind:- Wer sich benachteiligt fühlt (hier: Teilnehmer wird nicht in Halle gelassen), der kann einen Protest einlegen.
- Wann immer es irgendwie möglich ist, sollen Spiele begonnen bzw. fortgesetzt werden.
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Man stelle sich mal die absurde Situation vor, das es überspitzt formuliert tatsählich “automatisch” zu einem Spielverlust für den Heimverein kommen würde… Dann hätten Spieler mit einem entsprechenden Hallenvecrbot gegen Vereine mit nur einer Spielhalle ja einen sensationellen Marktwert… 5 Hallenverbote = 5 Auswärtssiege
Wie gesagt das entbehrt jeglicher mir bekannten Grundlage, ich finde den Gedanken nur irgendwie witzig -
Kann ein “Heimverein” rein rechtlich überhaupt ein Hausverbot aussprechen? Im Normalfall ist es doch so, dass eine Stadt / Gemeinde den Sportvereinen bestimmte Hallenzeiten zuteilt, oder nicht? Es ist doch wirklich in den seltensten Fällen so, dass eine Halle nur von einem einzigen Verein genutzt wird. Der Status “Heimverein” ergäbe sich dann ja eigentlich einzig und allein durch die Entscheidung der entsprechenden Organe in der Stadtverwaltung, würde ich vermuten. Anders wäre die Situation dann vielleicht, falls die Halle tatsächlich im Besitz des Sportvereins ist.
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@PH:
Kann ein “Heimverein” rein rechtlich überhaupt ein Hausverbot aussprechen? Im Normalfall ist es doch so, dass eine Stadt / Gemeinde den Sportvereinen bestimmte Hallenzeiten zuteilt, oder nicht? Es ist doch wirklich in den seltensten Fällen so, dass eine Halle nur von einem einzigen Verein genutzt wird. Der Status “Heimverein” ergäbe sich dann ja eigentlich einzig und allein durch die Entscheidung der entsprechenden Organe in der Stadtverwaltung, würde ich vermuten. Anders wäre die Situation dann vielleicht, falls die Halle tatsächlich im Besitz des Sportvereins ist.
Die Vereine sind für Trainingszeiten und Spieltage die Mieter der Halle und soweit ich das verstehe, geht für die Dauer des Mietverhältnisses auch das Hausrecht auf den Mieter über. Aber da kann mich ein juristisch Kundigerer gerne korrigieren.
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Man stelle sich mal die absurde Situation vor, das es überspitzt formuliert tatsählich “automatisch” zu einem Spielverlust für den Heimverein kommen würde… Dann hätten Spieler mit einem entsprechenden Hallenvecrbot gegen Vereine mit nur einer Spielhalle ja einen sensationellen Marktwert… 5 Hallenverbote = 5 Auswärtssiege
Wie gesagt das entbehrt jeglicher mir bekannten Grundlage, ich finde den Gedanken nur irgendwie witzigGenau so absurd aber irgendwie witzig ist die Vorstellung anders herum: Ein Verein stellt sich übertrieben pissig bei der Verteilung von Hausverboten an, eben um die künftigen Gegner zu schwächen. Deswegen würde ich mich als Gastverein nicht darauf verlassen, dass ich das Spiel am grünen Tisch nicht verliere, wenn ich das Hausverbot durchsetze. Die sportliche Strafe für das beschriebene Vergehen wäre ein T oder eine Disqualifikation oder eine Spielsperre - und die soll kein am Spielbetrieb teilnehmender Verein verhängen können. Auch nicht durch die Hintertür. Das ist Sache der Schiedsrichter und des Verbandes. Wem das nicht reicht, der soll seine Schadensersatzansprüche zivilrechtlich durchsetzen. Das Mittel des Hausverbotes halte ich in dem Fall nicht für geeignet. (Gegen Zuschauer etc. schon, gegen Spieler nicht.)
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@Vielflieger
Ich kann mir schon einen Grund für ein Hausverbot vorstellen:Vor Jahren bei uns vorgekommen: Mannschaft verliert unglücklich und ein (klar identifizierbarer) Spieler tritt vor Wut in der Umkleide mehrere Armaturen aus der Wand.
Der durfte die Halle tatsächlich nicht mehr betreten - und ich glaube schon, dass sich ein solches Verbot auch in Bayern halten würde.
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Und wie lange gilt dann so ein Hallenverbot? 1 Jahr? 3 Jahre? 5 Jahre? 10 Jahre?
Selbst bei üblen Geschichten wie Tätlichkeiten ist irgendwann die Strafe abgesessen. Bei Vandalismus? Schadensersatz und Anzeige sind ja trotzdem möglich. Aber sich durch Hallenverbot einen Vorteil für die nächste Saison verschaffen?
Ich denke, das kann so nicht sein. Man kann demjenigen das Haus als Zuschauer verbieten, aber nicht als Spieler. Damit greift man direkt in den sportlichen Wettbewerb ein.
Spielsperren sind Sache der Sportgerichte. Ist ein Spieler spielberechtigt, darf ihm das vom Heimverein nicht verwehrt werden.
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Ein spielberechtigter Spieler betritt in Schuhen mit schwarzen Sohlen eine Halle, in der der Hallenwart darauf achtet, dass genau dies nicht passiert.
Spielt der ?
Das ist doch eine ganz andere Sache und hat nichts mit der geschilderten Sachlage zu tun. Der Passus aus dem Bezirk Oberbayern sagt klar, dass Hausverbote nicht einfach ihre Gültigkeit behalten, wenn die Person im Rahmen des Spielbetriebs als Aktiver die Halle betreten will. Ich glaube, jedem ist klar dass so eine Regel auch Sinn macht.
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Sorry, ich bezog mich auf folgende Aussage:
Ist ein Spieler spielberechtigt, darf ihm das
vom Heimverein nicht verwehrt werden.und wollte nur ein Beispiel dafür bringen, dass einem Spieler die Teilnahme am einem Spiel sehr wohl verwehrt werden kann.
Auch bin ich ziemlich sicher, dass ein juristisch sauber ausgesprochenes Hausverbot über der Ordnung eines Basketballverbands steht.
Lass uns das Beispiel aufbohren, die Stadt erteilt jemandem aufgrund von Vandalismus Hausverbot.
In der Halle arbeitet ein städtischer Angestellter (Hallenwart) der über die Einhaltung des Hausverbotes wacht.Was soll der Heimverein dann Deiner Meinung nach machen?
PA: Zur Klarstellung, ich rede nicht davon, dass ein Verein willkürlich dem Top-Spieler der Gegner einfach so ein Hausverbot ausspricht.
EDIT: Nachtrag: Wieso sollte im Beispiel oben (Hallenwart überwacht das Hausverbot) der Heimverein mit Spielverlust bestraft werden?
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Ich denke, dass man keinem Spieler die Teilnahme am Spiel untersagen kann.
Begründung: Hat er als Spieler randaliert, muss das normalerweise noch im Zusammenhang mit dem Spiel gesehen werden und er dafür mit Sperre bestraft werden. Dann hat er diese Strafe verbüßt und kann, wie das bei unserem Rechtssystem so üblich ist, wieder in der nächsten Saison in die Halle.
Hat er aber als Zuschauer randaliert und will im nächsten Jahr als Spieler wieder in diese Halle, da wird es dann schwieriger. Den Zuschauer zu fassen zu kriegen ist schwer. Die Identität ist zwar evtl. bekannt, aber zum Zeitpunkt der Randale ist ja normalerweise niemand da, der ihn verhaften kann. Also wird nachträglich Anzeige erstattet.
In der Praxis sollte der Heimverein mit dem Gastverein (zu dem der Zuschauer gehörte) Kontakt aufnehmen. Dann sollte das außerhalb der Gerichte geklärt werden und dieser Spieler sollte sich im nächsten Jahr von der Halle fern halten. Tut er das nicht, dann muss ihm wohl das Recht eingeräumt werden, zu spielen. Wenn er auch nur einigermaßen normal tickt, wird er sich wohl benehmen. Damit wäre das Ziel ja auch erreicht.
Bei einem Wiederholungstäter sollte der Heimverein seine Konsequenzen ziehen und dem Spieler generell durch den DBB die Spielberechtigung entzogen werden.
Wenn es ohne Begründung möglich wäre, einem Spieler Hallenverbot zu erteilen, dann merk ich mir das mal, wenn es im Abstiegskampf eng wird. Der Top Spieler des Gegners wird dann nicht mehr in unsere Halle kommen (Spaßmodus aus ;-))
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Ich mag mein Beispiel gerne nochmal wiederholen:
Ein Spieler randaliert NACH Spielende in der Kabine, begeht in der Kabine eine Sachbeschädigung, wird ermittelt und bekommt von DER STADT ein Hallenverbot.
Was hat der Heimverein damit zu tun ?
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Dafür ist der Schiedsrichter zuständig, der Vorkommnisse auch auf dem Parkplatz nach dem Spiel noch in den Spielbericht schreiben kann.
Wenn ich in einer stadteigenen Halle als Heimverein Trainingszeiten habe, dann ist das für mich, wie wenn es meine Halle wäre. Ich fühle mich verantwortlich. Ich würde die Stadt informieren und den Namen des Randalieres mitteilen. Und dann siehe oben -
Ich versuche mal das ganze in halbwegs rechtliche Bahnen zu lenken.
Das Hausverbot kann nur der Hausrechtsinhaber verhängen. Das ist in der Regel der Geschäftsführer der Hallengesellschaft oder bei öffentlichen Einrichtungen der Bürgermeister oder der zuständige Stadtrat. Dieser Hausrechtsinhaber kann die Ausübung des Hausrechts delegieren, z. B. an den Hausmeister oder einen Mieter. Es ist aber nicht so, dass das Hausrecht automatisch auf den Mieter übergeht, das dürfte nur aufgrund des grundrechtlichen Schutzes beim Wohnungsmieter der Fall sein. D. h. in der Regel ist der Hausrechtsinhaber nicht identisch mit der Heimmannschaft oder deren Verantwortlichen.Ein wirksames Hausverbot hat zur Folge, dass der zuwider Handelnde eine Straftat (Hausfriedensbruch) begeht. Eine wie auch immer geartete Spielordnung eines Landes- oder Bundesverbandes kann die Strafbarkeit nicht beseitigen. De facto darf also der Spieler im Falle eines wirksamen Hausverbotes die Halle nicht betreten oder er riskiert eine strafrechtliche Verfolgung (Vorsicht: absolutes Antragsdelikt, der Hausfriedensbruch kann nur bei form- und fristgerechtem Strafantrag des Berechtigten verfolgt werden).
Die Auswirkungen auf das Spiel sind meines Erachtens differenziert zu bewerten. In den beiden Extremfällen: 1. Der Spieler hat sich grob daneben benommen und völlig zu Recht ein Hausverbot bekommen. Dann dürfte der Ausschluss wohl keine Auswirkung auf das Spielergebnis haben. ". Der Verein erklärt willkürlich ein Hausverbot, um bessere Chancen zu haben. Dann dürfte die Wertung zugunsten der Gastmannschaft ausfallen.
Im Übrigen dürfte es wohl jeweils eine klare Einzelfallentscheidung geben.Praktisch würde ich als Verantwortlicher der Gastmannschaft an die Heimmannschaft herantreten und fragen, ob das Hausverbot für die Dauer des Spiels gelockert werden könnte und für den Fall, dass ein Berechtigter dies erklärt, meinem Spieler in den Hintern treten und ihm sagen, er möge sich wenigstens einmal anständig benehmen. Ansonsten hielte ich es grundsätzlich für angebracht, sich auf und neben dem Spielfeld so zu verhalten, dass man kein Hausverbot erhält und sich und seiner Mannschaft keinen Schaden zufügt.
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Auch bin ich ziemlich sicher, dass ein juristisch sauber ausgesprochenes Hausverbot über der Ordnung eines Basketballverbands steht.
Denke ich auch. Das Bestehen eines Hallenverbots sagt ja aber noch nichts darüber aus, wie das der Basketballverband bewertet (bzw. konkret Spiele wertet).
@Bemha
Ein spielberechtigter Spieler betritt in Schuhen mit schwarzen Sohlen eine Halle, in der der Hallenwart darauf achtet, dass genau dies nicht passiert.
Spielt der ?Ist es eine ordnungsgemässe Spielstätte, wenn man für Wettkämpfe dort nur eine Teilmenge zulässiger Schuhe anziehen darf?
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Frage an die Juristen:
Wie ist das denn im richtigen Leben?
Ich habe Hausverbot in einer Disco. Mein Arbeitgeber hat einen Auftrag über die Erneuerung der Klimaanlage und schickt mich als Monteur dort hin. Darf ich dort arbeiten?Hausverbot / Platzverweis
Kann es sein, dass ein Hausmeister / Verein ein Hausverbot ausspricht, aber einen zeitlich begrenzten Platzverweis meint, z.B. Ausschluss für den Rest des Tages?
Wie wird denn ein Hausverbot dokumentiert?
Ein Zuschauer erhält während eines Hallenfußballturniers ein „Hausverbot“, weil er randaliert. Der Veranstalter will ihn bei seinem Sport nicht mehr sehen. Gilt das Hausverbot „verbandsübergreifend“ für alle Veranstaltungen in der Halle, also auch für Basketball oder den Senioren-Tanztee? -
Ich denke mittlerweile, dass die (durchaus vernünftig klingenden) Argumente etwas am Kern des Problems vorbeigehen könnten.
Vermutlich ist es so, dass ein ausgesprochenes Hausverbot gilt und “über” der BB-Spielordnung steht.
Die Sportgerichte bzw. die Funktionäre haben ja gerne mal ein Problem mit der Zuständigkeit ziviler Rechtsprechung.
Vielleicht ist das jetzt deren Ansatz, wenn ein Spieler einsatzberchtigt ist (und das entscheiden wir), muss er auch spielen können. Wenn das der Heimverein nicht hinkriegt, dann hat er aus Sicht des Verbandes seine Pflichten elementar verletzt und verliert auf Antrag am grünen Tisch das Spiel. Hausverbot wurde durchgesetzt, wunderbar, wie das in der Tabelle dann ausschaut, wird am grünen Tisch des Verbandes entschieden. Kann das nicht so sein?
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Frage an die Juristen:
Wie ist das denn im richtigen Leben?
Ich habe Hausverbot in einer Disco. Mein Arbeitgeber hat einen Auftrag über die Erneuerung der Klimaanlage und schickt mich als Monteur dort hin. Darf ich dort arbeiten?Hausverbot / Platzverweis
Kann es sein, dass ein Hausmeister / Verein ein Hausverbot ausspricht, aber einen zeitlich begrenzten Platzverweis meint, z.B. Ausschluss für den Rest des Tages?
Wie wird denn ein Hausverbot dokumentiert?
Ein Zuschauer erhält während eines Hallenfußballturniers ein „Hausverbot“, weil er randaliert. Der Veranstalter will ihn bei seinem Sport nicht mehr sehen. Gilt das Hausverbot „verbandsübergreifend“ für alle Veranstaltungen in der Halle, also auch für Basketball oder den Senioren-Tanztee?Zum Monteur, du fährst hin bietest deine Arbeit an ( das Hausverbot bezieht sich eh meist auf das aktive Gewerbe) und falls der Betreiber dich trotzdem nicht sehen will schreibt der Chef des monteur eine Rechnung über die Ausfallzeit und kann diese auch eintreiben.( Wenn der Diskobetreiber ein guter Kunde ist lasst er es aber vermutlich)
Zum anderen kommt drauf an, wobei die Stadt dort generell sehr vorsichtig sind und die wenigsten Sporthallen privat sind. Bei multifunktionalen bezieht es sich idr auf Veranstaltungen des Mieters - das heißt du darfst vllt nicht mehr zu dem Spielen aber noch in die Konzerte.
Und auch bei einen “berechtigten” Hausverbot ( und durchs Hausrecht sind es die meisten), hatte der Mieter das Problem das die Spielstätte nicht furn spielbetrieb geeignet ist wenn die auswärts Mannschaft nicht vollständig mitspielen darf.
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Zitat Anfang: “Einem Heimverein ist es verwehrt, unter Berufung auf ein Hausrecht ein Mannschaftsmitglied der Gastmannschaft vom Spielbetrieb auszuschließen. Dieses Recht steht nur den Schiedsrichtern zu.
Die Heimmannschaft hat durch das ausreichende Zurverfügungstellen von Platzordnern dafür Sorge zu tragen, dass sämtlichen Mannschaftsmitgliedern des Gastvereins ungehinderter Zu- und Abgang sowie ungehinderter Aufenthalt im Rahmen der Regeln in der Halle des Heimvereins möglich ist.
Die Schiedsrichter sind nicht befugt, zivil- oder strafrechtliche Rechtsberatung zu erteilen.” Zitat Endeforthree
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Ich habe gerade das druckfrische Bezirkshandbuch Oberbayern aus dem Briefkasten entnommen und da steht auf Seite 135 Mitte, Überschrift Spielabbruch, Punkt 8:
“Ein Heimverein behindert den freien Zutritt von Teilnehmern (Gastmannschaft mit offiziellen Mannschaftsbegleitern, Schiedsrichter) oder entfernt einen Teilnehmer mit Bezug auf das Hausrecht aus der Halle. Das Spiel kann nicht durchgeführt werden bzw. ist sofort abzubrechen.”Ein Nachschlagen in einer älteren Ausgabe bringt zum Vorschein, dass dieser Passus nicht zum ersten Mal dort abgedruckt, sondern mir nur erstmalig aufgefallen ist.
Es wird keine Quelle genannt, auf der sich diese Erläuterung bezieht, aber sofern die Oberbayern sich nicht hier eigene Regeln schaffen, sollte das doch im gesamten Bereich des DBB gelten.
Irgendwie stand das schon mal,in diesem Thread.