Teilnahme mit falschem Namen - Konsequenzen?
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Hallo,
ich hoffe, dass mir jemand dabei weiterhelfen könnte. Bei einem Spiel hat die gegnerische Mannschaft “etwas geschummelt” und zwar:- Spieler A wurde eingetragen, war aber an diesem Tag nicht anwesend- Spieler B wurde unter dem Namen von Spieler A eingetragen.- Spieler B hatte jedoch keine SpielerlaubnisAlso konkreteres Beispiel: Hans Nachname ist beim Spiel nicht dabei. Klaus Nachname möchte gerne spielen, hat aber keine Spielerlaubnis. Der Trainer hat nun Hans Nachname auf den Anschreibebogen eingetragen und dafür Klaus Nachname spielen lassen.
Mich stört es eher, dass ein falscher Name bewusst eingetragen wurde.
Nun gibt es von Seite der Staffelleitung etc. keine Reaktion. Hat jemand einen Tipp für mich? Und mit welchen Konsequenzen müsste die gegnerische Mannschaft rechnen?Generell können wir alles beweisen, da das Spiel gefilmt wurde.
Danke im Voraus!
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Sofern der Nachweis erbracht werden kann, dass ein anderer als der eingetragene Spieler gespielt hat, dürfte der Spielleiter eigtl. keine andere Wahl haben, als eine 0:20 Spielwertung auszusprechen.
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Den Beweis habe ich bereits an den Staffelleiter geschickt. Aber danach kam keine Rückantwort mehr.
Und ansonsten hat dies keine Konsequenzen für die gegnerische Mannschaft? Da es ja schon in Richtung Betrug geht…
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Der Schiedsrichter war vom selben Verein
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§ 38
- Die Spielleitung hat gegen die betreffende Mannschaft auf Spielverlust zu entscheiden, wenn
[…]
g) für diese ein nicht teilnahme-, einsatz- oder spielberechtigter Spieler teilgenommen hat,
[…]
4)Neben der Entscheidung auf Spielverlust kann bei schuldhaftem Verhalten zusätzlich auf eine Ordnungsstrafe erkannt werden.
§ 39
Trifft die Spielleitung in den Fällen der §§ 37 und 38 SO nicht innerhalb drei Wochen nach dem angesetzten Spieltermin eine Entscheidung, hat der betroffene Spielpartner das Recht, innerhalb einer weiteren Frist von einer Woche Beschwerde beim Rechtsausschuss des Veranstalters einzulegen. Dieser hat eine Sachentscheidung zu treffen.Also Spielleitung informieren und drei Wochen warten. Hast du schon drei Wochen gewartet?
Wie aus §38.4 hervor geht, können noch weitere Strafen ausgesprochen werden.
- Die Spielleitung hat gegen die betreffende Mannschaft auf Spielverlust zu entscheiden, wenn
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§ 38
- Die Spielleitung hat gegen die betreffende Mannschaft auf Spielverlust zu entscheiden, wenn
[…]
g) für diese ein nicht teilnahme-, einsatz- oder spielberechtigter Spieler teilgenommen hat,
[…]
4)Neben der Entscheidung auf Spielverlust kann bei schuldhaftem Verhalten zusätzlich auf eine Ordnungsstrafe erkannt werden.
§ 39
Trifft die Spielleitung in den Fällen der §§ 37 und 38 SO nicht innerhalb drei Wochen nach dem angesetzten Spieltermin eine Entscheidung, hat der betroffene Spielpartner das Recht, innerhalb einer weiteren Frist von einer Woche Beschwerde beim Rechtsausschuss des Veranstalters einzulegen. Dieser hat eine Sachentscheidung zu treffen.Also Spielleitung informieren und drei Wochen warten. Hast du schon drei Wochen gewartet?
Wie aus §38.4 hervor geht, können noch weitere Strafen ausgesprochen werden.
Super, vielen Dank. Das Spiel war Anfang Februar. Haben wir nun keinen Anspruch auf Beschwerde mehr, da die 4 Wochen bereits vorbei sind?Ich habe dem Staffelleiter nur mitgeteilt, dass eben ein Spieler unter falschem Namen teilgenommen hat.
- Die Spielleitung hat gegen die betreffende Mannschaft auf Spielverlust zu entscheiden, wenn
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Hallo Affenjunge,
in solchen Fällen dranbleiben! Nicht zu lange warten! Zum Teil wegen der Fristen, aber auch, falls da noch mehr gemauschelt wird. (Hoffentlich nicht).
Schon seltsam, dass der Spielleiter keine Rückmeldung gibt! Egal, ob er mitteilt, dass er weitere Infos braucht, oder warum er nichts macht (im Sinne von Strafe aussprechen).
Mal beim “Vorgesetzten” des Spielleiters nachfragen, ob er den Fall kennt! Zum Beispiel per Mail und den Spielleiter in CC setzen. Also etwas Druck ausüben!
Ich wage mal die Behauptung, dass der zitierte Paragraf hier nicht so ganz zutrifft, da nicht der SR (!) das vermerkt hat, sondern nachträglich der Hinweis an die Spielleitung geht.
Macht der SR den Vermerk, so kann sich der Spielpartner darauf verlassen (eigentlich!), dass die Spielleitung von sich aus aktiv wird, für solche Fälle ist sicherlich die 3 Wochen-Frist gedacht.
Hier liegt der Fall m.E. anders. Warum aber die Spielleitung so gar nichts mitteilt, ist für mich unverständlich! Das dar nicht sein! Ich mache selber seit 19 Jahren den Spielleiter-Job, aber in solchen Fällen muss einfach mehr kommuniziert werden! -
@Affenjunge
Ich würde hier auch dem Rat von Jens_Speh folgen und noch einmal Kontakt mit der Spielleiter aufnehmen. Ich weiß ja nicht, wie oft du Kontakt mit ihm hattest. War eure Einsendung des Vorfalls der einzige Kontakt. Sonst würde ich hier einfach noch einmal zum Telefon greifen und direkt anrufen.
Sollte da nichts erreicht werden, würde ich einfach mal beim Rechtsausschuss anrufen und unverbindlich vorfühlen, wie die Situation aussieht.
@Jens_Speh:Ich wage mal die Behauptung, dass der zitierte Paragraf hier nicht so ganz zutrifft, da nicht der SR (!) das vermerkt hat, sondern nachträglich der Hinweis an die Spielleitung geht.
Berechtigter Einwand. Protestverfahren nach §49-52 SO sind ja eigentlich nur bis zur Unterschrift des Schiedsrichters möglich. Ist eigentlich irgendwo der Weg für nachträgliche “Proteste” beschrieben?
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Schon seltsam, dass der Spielleiter keine Rückmeldung gibt! Egal, ob er mitteilt, dass er weitere Infos braucht, oder warum er nichts macht (im Sinne von Strafe aussprechen).
Dafür kann es total einfache Erklärungen geben. Wie z.B. “der Spielleiter weiß von nichts”.
Wir hören hier nur eine Seite der Story. Meine Erfahrung sagt mir, dass man vor einer Bewertung immer beide Seiten hören sollte.(ich bin in dieser Hinsicht “gebranntes Kind”; musste neulich meinen Chef Rede und Antwort stehen, weil ich angeblich eine (wichtige!) Anfrage nicht beantwortet hatte; es war schwierig der Sache auf den Grund zu gehen; letztlich hatte ich Glück; es ließ sich beweisen, dass ich die E-Mail nie erhalten hatte).
@Jens_Speh:Mal beim “Vorgesetzten” des Spielleiters nachfragen, ob er den Fall kennt! Zum Beispiel per Mail und den Spielleiter in CC setzen. Also etwas Druck ausüben!
Vielleicht einfach mal zum Telefon greifen und nachfragen? “Druck” ist Stufe 2. Wenn feststeht, dass nicht gehandelt wurde. Das sehe ich hier noch nicht.
@Jens_Speh:Ich wage mal die Behauptung, dass der zitierte Paragraf hier nicht so ganz zutrifft, da nicht der SR (!) das vermerkt hat, sondern nachträglich der Hinweis an die Spielleitung geht.
Deine Annahme ist falsch.
§ 38 wurde oben richtig zitiert. Bitte nichts reininterpretieren, was da nicht steht. Es heißt “Die Spielleitung hat … zu entscheiden, wenn …”. Eine Bedingung wie z.B. “wenn es ein SR berichtet”, findet sich in der Regelung nicht. Die Spiellordnung ist deutlich, wenn es solche Bedingungen gibt (z.B. in 49.3 oder 50.5). Werden keine “Bedingungen” genannt, dann gibt es sie an der fraglichen Stelle nicht.
@Jens_Speh:… aber in solchen Fällen muss einfach mehr kommuniziert werden!
Das stimmt. Aber von beiden Seiten!
Also: anrufen, nachfragen!
@TheBloob:Berechtigter Einwand.
Nö.@TheBloob:
Protestverfahren nach §49-52 SO sind ja eigentlich nur bis zur Unterschrift des Schiedsrichters möglich. Ist eigentlich irgendwo der Weg für nachträgliche “Proteste” beschrieben?
Protestanmeldungen sind nicht “eigentlich” nur bis zur Unterschrift des 1. SR möglich - sie sind nur bis zur Unterschrift des 1. SR möglich.
“Nachträglche Proteste” kann es gemäß der Definition eines Protestes nicht geben. Deshalb gibt es dafür keine Wegbeschreibung. Das hier diskutierte Thema hat nichts mit “Protest” zu tun. Der Hinweis auf ein Vorliegen der Voraussetzungen für eine Wertung nach § 38 in Bezug auf ein bestimmtes Spiel kann jederzeit und durch jedermann erfolgen - bis der Vorfall verjährt ist. Nur der Weg der Beschwerde gemäß § 39 ist wegen Fristablauf verwehrt. Da gilt die gute alte Regel “wenn man sich so lange nicht kümmert, dann kann es nicht so wichtig gewesen sein”.
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Das hier diskutierte Thema hat nichts mit “Protest” zu tun.
Deswegen ja auch die Anführungszeichen beim Protest.
Daher dann auch meine Frage, ob irgendwo ein anderes Verfahren beschrieben ist, um seine Anliegen einzubringen, wenn einem der weg des Protestsverfahren verwehrt ist. Mich würde es einfach nur überraschen, wenn es dazu gar nichts gibt.
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Vielen Dank für die Antworten!
Also mit dem Staffelleiter hatte ich davor regelmäßig Kontakt, da ging es hauptsächlich um Spielverlegungen. Aber nach dieser Beschwerde kam leider nichts mehr. Telefonisch konnte ich den Staffelleiter nicht erreichen.
Werde nun es nochmal telefonisch versuchen. Welche Möglichkeiten habe ich sonst noch? Nochmal per Mail und eine Kopie an den “Chef” vom Staffelleiter?
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Schreib die nächsthöhere Stelle an.
Auf Bezirksebene ist es meist der Bezirksvorsitzende.
Auf Landesebene der Sportwart (oder Vizepräsident Spielbetrieb oder wie immer der Posten genannt wird).Wenn Du noch zusätzlich den Rechtswart in Kopie nimmst, ist das bestimmt nicht schädlich.
Viel Erfolg