Probleme mit TA
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Als Vereinsvorsitzender habe ich folgendes Problem:
Am Anfang der Saison lege ich für einen 12jährigen in TeamSL (Webtool vom DBB) einen neuen Spielerpass an, mit dem er für uns spielt. Im Laufe der Saison stellt sich heraus, dass er letzte Saison bereits für einen anderen Verein gespielt hat. Als Strafe verlieren wir alle Spiele, bei denen der Spieler gespielt hat und bekommen vom DBB eine Strafe, die bei Passvergehen nicht gerade gering ist. Da ich nicht Trainer der Mannschaft bin, kannte ich den Spieler auch nicht weiter.
Normalerweise kann man für einen Spieler keinen TA (Teilnehmerausweis) beantragen, wenn dieser noch nicht die Freigabe vom anderen Verein hat. TeamSL kontrolliert, ob die Kombination Vorname, Nachname und Geburtsdatum bereits existiert. Bei einem Vereinswechsel des Spielers braucht man die Freigabe des alten Vereins und beantragt in TeamSL dann einen Vereinswechsel.
Das Problem ist, dass der alte Verein den Spieler unter falschen Namen gemeldet hat und damit TeamSL eine Neuanlage zugelassen hat. Der DBB wirft uns jetzt vor, dass wir für den Spieler einen zweiten TA beantragt haben und damit ein Passvergehen begangen haben. Der DBB sagt, wir hätten die Eltern fragen müssen, ob ihr Sohn vorher schon in einem anderen Verein gespielt hat. Dies hört sich in der Theorie gut an, ist aber bei einem Verein mit mehr als 10 Mannschaften auch nicht ganz so einfach.
Nach bekannt werden des Problems hat der alte Verein sofort die Freigabe für den falschen TA gegeben, den wir dann übernehmen mussten und danach den Namen ändern mussten. Der Spieler spielt jetzt mit dem geänderten Orginal-TA.
Meine Fragen sind jetzt: Ich persönlich finde die Strafe nicht gerechtfertigt. Welche juristischen Argumente kann ich bringen, um mich dagegen zu wehren? Oder sagt ihr der DBB hat richtig gehandelt und es ist mein Fehler.
Ich danke allen jetzt schon für ihre Hilfe. Falls Sachen unklar sind, kann ich gerne auch noch mehr dazu schreiben.
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Ich habe mich da schon gemeldet. Der DBB sagt: Wenn man einen neuen TA beantragt, versichert man, dass der Spieler vorher noch nie in einem Verband gespielt hat. Es wäre unsere Pflicht dies sicher zu stellen.
Die Person die die Strafe ausgesprochen hat mußte sich aber heute ersteinmal bei der Passstelle über den genauen Sachverhalt informieren.
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Also mit Deiner Schilderung führt erstmal kein Weg an der Strafe vorbei und trifft leider genau den Fall, der ausser bei absichtlicher Doppelanmeldung nun mal der klassische Fehler ist. Die Regeln sind in diesem Fall klar, ich sehe da keine Möglichkeit im Wege der Sportgerichtsbarkeit dagegen vorzugehen. Insbesondere bei großen Vereinen bzw. vielen Mannschaften wirkt der Verstoß eher negativ, da man eigentlich eine Routine haben sollte, Spieler bei TeamSL neuanzumelden oder einen Wechsel durchzuführen.
Es reicht eben nicht aus, darauf zu bauen, dass TeamSL schon Doppelanmeldungen verhindert. Der Spieler, und im Falle von Kindern die Eltern sollten befragt werden, ob sie schon mal irgendwo gespielt haben. Es reicht ja schon, wenn bei Namen ein “von” steht, ode ein ß mit ss geschrieben wird und schon gibt es keine Übereinstimmung mehr. Dass das mitunter bei vielen Mannschaften umständlich ist, ist klar, aber in größeren Organisationen muß man eben auch Verantwortungen delegieren.
Im Übrigen hättest Du ja auch den Spielerpass nicht gefunden wenn er richtig geschrieben war, denn wie Du schreibst, wurde der Pass erst später freigegeben.Man kann das ganze auch selbst in die Hand nehmen (also ohne den Spieler zu fragen) und fragt beim DBB an, ob unter diesem Namen ein Spieler gemeldet ist. Beim DBB kann auch - und da spreche ich aus eigener Erfahrung beim letzten Wechsel, den ich durchgeführt habe- nach Geburtsdatum und Vorname gesucht werden, so daß mögliche Fehler auffallen. Allerdings garantiert das natürlich auch keine 100% Sicherheit.
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@jochensge
Die Sache ist aber folgende: Hätte der alte Verein den Namen richtig geschrieben, hätte TeamSL einen Neuanlage nicht zugelassen, da die Kombination Vorname, Nachname und Geburtsdatum schon existiert.Sicher kann man bei den Eltern nachfragen, es ist aber ein riesiger Aufwand jedem neuen Kind hinterherzulaufen um dies herauszubekommen. Ich behaupte auch mal die wenigsten Eltern wissen was ein Spielerpass ist.
Ich behaupte der DBB hätte es auch nicht gemerkt, dass der Spieler schon einmal einen Spielerpass hatte. Der Fehler war übrigends, dass der alte Verein einen Buchstaben im Nachnamen vergessen hat.
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@jochensge
Die Sache ist aber folgende: Hätte der alte Verein den Namen richtig geschrieben, hätte TeamSL einen Neuanlage nicht zugelassen, da die Kombination Vorname, Nachname und Geburtsdatum schon existiert.Genau das habe ich oben angesprochen. Diese Funktion bei TeamSL ist keine Garantie. Dann bräuchte man ja theoretisch auch keine Regel für Doppelanmeldungen, weil sie softwaretechnisch nicht funktioniert. Und Du hättest den Spieler ja auch nicht in der Wechselfunktion gefunden, selbst wenn der Name richtig geschrieben wäre. Das alles ersetzt nicht das Nachfragen.
Sicher kann man bei den Eltern nachfragen, es ist aber ein riesiger Aufwand jedem neuen Kind hinterherzulaufen um dies herauszubekommen. Ich behaupte auch mal die wenigsten Eltern wissen was ein Spielerpass ist.
Es reicht doch zu fragen, ob das Kind schon mal in einem anderen Verein gespielt hat. Den Rest kann man via alter Verein (wenn der genannt wird) oder DBB herausfinden. Wenn der Trainer das nicht nachvollziehen kann oder nicht fragen will, dann kann er eben den Spieler nicht einsetzen und muß sich gegenüber den Eltern rechtfertigen. Es ist doch auch nicht so, dass ein 12-Jähriger immer alleine ins Training kommt und man die Eltern nie sieht und keine Kontaktdaten wie Telefonnr. hat.
Ich behaupte der DBB hätte es auch nicht gemerkt, dass der Spieler schon einmal einen Spielerpass hatte. Der Fehler war übrigends, dass der alte Verein einen Buchstaben im Nachnamen vergessen hat.
Und weil der DBB nicht systematisch nach doppelten Pässen überprüft, sondern das meist zufällig mitkriegt, soll dann keine Strafe erlassen werden?
Fakt ist doch, dass der angemeldete Spieler gar nicht gefragt wurde, ob er schon gespielt hat und man sich alleine auf die Softwareprüfung bei TeamSL verlassen hat. Zumindest aus eurer internen Sicht ist doch dann nicht alleine der Vorgängerverein Schuld, der versehentlich den Namen falsch geschrieben hat. Gerade deswegen weist der DBB bei TeamSL doch auch vor der Anmeldung immer auf die eigene Verantwortung hin.
Allgemein solltest Du auch abwarten, was weiterhin kommt. Wie Du schreibst wird ja auch noch beim DBB intern untersucht und vielleicht bekommt ihr die Geldstrafe erlassen. Passiert ja auch desöfteren, dass harmlosere Dinge so geregelt werden.
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Bei uns im Verein werden in der Regel auch die Spieler gefragt, ob sie vorher in einem anderen Verein gespielt haben. Bei einem 12jährigen wurde geht man halt normaler Weise nicht davon aus. Dies kann man uns vorwerfen.
Die Frage ist aber: Ist ein TA mit falschen Namen gültig? Wenn ja, dann kann ich einen neuen Spieler mit z.B. Michael Jordan und seinem richtigen Geburtsdatum melden und ihn damit spielen lassen. Oder dieser TA ist ungültig, dann kann man aber nicht verlangen für einen ungültigen Pass einen Vereinswechsel zu beantragen.
Der DBB hat seine Strafe bereits festgelegt und wird diese auch nicht weiter untersuchen, dies ist ein Mißverständnis zwischen uns.
Der DBB hat in seiner Urteilsbegründung geschrieben: Dabei wurden Abänderungen des korrekten Namens bzw. Vornamens vorgenommen, die eine nochmalige Bearbeitung als Erstausstellung des bereits bestehenden TA mit der Nr. 12345 ermöglichte.
Ich habe mich darauf hin beim DBB gemeldet und gesagt, dass dies nicht stimmt. Darauf hin hat derjenige, der die Strafe ausgesprochen hat sich ersteinmal bei der Passstelle über den genauen Sachverhalt informiert.
Mein Problem ist jetzt, man wirft uns Nachlässigkeit vor, aber Leute die dies hauptberuflich machen und dafür bezahlt werden, können nachlässig arbeiten.
Des weiteren haben wir den Fall auf Grund eines Formfehlers in der ersten Instanz schon gewonnen. Jetzt hat man diesen Formfehler bereinigt und dabei die Strafe erhöht. Und hier ist wieder der Punkt: Der Verband kann Nachlässig arbeiten und es hat keine Konsequenzen, aber von den Vereinen verlangt man alles korrekt zu machen.
Sorry das ich mich ein wenig aufrege. Es ist überhaupt nicht gegen dich (jochensge) gemeint. Ich danke dir, dass du versuchst mit deinen Gedanken mir zu helfen.
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Die Frage ist aber: Ist ein TA mit falschen Namen gültig? Wenn ja, dann kann ich einen neuen Spieler mit z.B. Michael Jordan und seinem richtigen Geburtsdatum melden und ihn damit spielen lassen. Oder dieser TA ist ungültig, dann kann man aber nicht verlangen für einen ungültigen Pass einen Vereinswechsel zu beantragen.
Ich bin wahrlich kein Experte bzgl. der Spielerpässe, aber ich denke nicht, dass dieser entweder-oder-Ansatz der geschilderten Problematik gerecht wird.
Ich würde davon ausgehen, dass ein TA mit einem irrtümlich falsch geschriebenen Namen grundsätzlich gültig ist. Eine zeitnahe Korrektur wäre sicherlich ratsam, wie wir an diesem Beispiel erkennen.
Vorsätzlich einen falschen Namen auszuweisen ist regelwidrig, und das dürfte auch jedem klar sein, der mit solchen Vorgängen befasst ist.
Wie jochensge schreibt, hat der Verein eine entsprechende Mitwirkungspflicht bei der Neubeantragung oder einem Vereinswechsel.* Nimmt er diese nicht ausreichend wahr, trägt er die Konsequenzen.
- Diese kann der DBB aus organisatorischen Gründen IMHO auch nicht realisitisch leisten.
Mein Problem ist jetzt, man wirft uns Nachlässigkeit vor, aber Leute die dies hauptberuflich machen und dafür bezahlt werden, können nachlässig arbeiten.
Fehler können Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen passieren, aber ursächlich für den von Dir geschilderten Konflikt ist doch euer Versäumnis, Spieler bzw. Eltern bzgl. einer vorherigen Meldung zu fragen. Das ist ja keine Kardinalspflicht des DBB. Wenn beim DBB in Folge Fehler in seiner Begründung gemacht wurden, ist das nicht schön, aber eben auch nicht ursächlich.
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Sicher kann man bei den Eltern nachfragen, es ist aber ein riesiger Aufwand jedem neuen Kind hinterherzulaufen um dies herauszubekommen. Ich behaupte auch mal die wenigsten Eltern wissen was ein Spielerpass ist.
Jeder euer Spieler wird doch mal eine Anmeldung ausfüllen. Sei es allein der Mitgliedsantrag für den Verein. Warum das Formular nicht einfach um ein Frage ergänzen: “Hast du früher schon einmal in einem Verein gespielt und wurde dir ein Spielerpass ausgestellt ?”. Jeder der aktiv am Spielbetrieb teilnehmen will, füllt dies aus. Im Fall des 12 jährigen dann eben die Eltern als Erziehungsberechtigte. Diese werden euer Formular ja auch unterschreiben müssen. Ob dies dann als Gefängnisfreikarte gilt und man eventuellen Schaden bei den Eltern geltend machen kann, wäre noch zu klären, aber wohl nicht ratsam, mit Hinblick auf den Verbleib des Spielers im Verein.
Das man hier sauer ist, kann ich schon verstehen. Hier verketten sich verschiedene kleine Fehler. Der alte Verein trägt einen falschen Namen ein, der DBB hat keine besser Software, die Eltern bzw. Spieler weisen nicht auf den früheren Spielerpass hin und der neue Verein prüft dies nicht sorgfältig genug. Am Ende muss dann einer in den sauren Apfel beißen.
Edit:
Wie ist jetzt eigentlich aufgeflogen, dass der Spieler bereits einen Spielerpass hatte ?
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@qnibert
Ich sehe das etwas anders. In der ganzen Sache gibt es jetzt doch vier Fehler:1. Der alte Verein stellt den TA auf einen falschen Namen aus.
2. Wir erkundigen uns nicht genug bei den Eltern des Spielers und stellen einen neuen TA aus
3. Der Landesverband macht einen Fehler beim aussprechen der Strafe
4. Der DBB spricht eine Strafe aus und kennt nicht einmal den genauen Sachverhalt.Allen gesteht man die Fehler zu ohne irgendwelche Konsequenzen, bloß uns nicht. In meinen Augen sind dies alles Formfehler.
Wenn beim DBB in Folge Fehler in seiner Begründung gemacht wurden, ist das nicht schön, aber eben auch nicht ursächlich.
Genauso kann ich doch auch argumentieren: Wenn der alte Verein den Namen richtig geschrieben hätte, dann wäre uns der Fehler nicht passiert. Diese Argumentation lässt man aber nicht gelten.
Ich habe nicht vor in Zukunft TAs unter falschen Namen anzulegen, aber da gesteht der DBB den Vereinen anscheinend ja auch eine Grauzone zu, warum dann nicht bei dieser Geschichte.
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@TheBloob
Aufgefallen ist es bei einem Spiel. Der gegnerische Trainer kannte den Spieler aus der letzten Saison und dem ist der Namensunterschied aufgefallen.Da dieser Trainer auch Jugendreferent ist, hat er alle Pässe beim DBB sperren lassen und die Strafe ausgesprochen Geldstrafe + Spielverluste.
Als Jugendreferent hat er aber nicht das Recht solche Strafen auszusprechen, dies hat nur der Spielleiter. Daher haben wir in der ersten Instanz gewonnen. Darauf hin hat der DBB eine höhere Strafe ausgesprochen und die Spielleiter haben jetzt ebenfalls eine Strafe ausgesprochen.
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Entschuldigung, und dieses ganze Theater für einen 12-Jährigen? Boah, geht gar nicht. Und die Nummer mit dem Jugendwart finde ich verschärft, ausgerechnet diesem fällt es auf, dass der Name nicht stimmt? Wieviele zwölfjährigen Spieler gibt es denn bei Euch im Verband? Zehn, zwanzig? Und vor allem, wie will er denn die genaue Schreibweise kennen? Der Mann hat schon ein gutes Gedächtnis.
In meinen Augen wäre der DBB sehr gut beraten gewesen, die Sache stillschweigend aufgrund der Formfehler zu bereinigen und gut sein zu lassen.
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Vom DBB kommen 250€ Strafe + 25€ Bearbeitungsgebühren + MwSt auf das ganze.
Ausserdem verlieren wir alle fünf Spiele bei denen der Spieler eingesetzt war. Für jedes einzelne Spiel bekommen wir auch eine Strafe, da wir einen nicht teilnahmeberechtigten Spieler eingesetzt haben.
Da werden Stuhlwürfe an den Kopf des Gegenspielers geringer bestraft ;-).
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muss man denn nicht zum Ausstellen eines TA eine Kopie des Ausweises beifügen? Hätte damit nicht auch der DBB eine gewisse Sorgfaltspflicht das Anmeldeformular abzugleichen? Sonst könnte man ja zig Identitäten schaffen… Und damit zumindest eine “Teilschuld”?
Aber wie ein Vorredner schon sagte… dies bei einem 12-Jährigen ist völlig unverständlich… -
muss man denn nicht zum Ausstellen eines TA eine Kopie des Ausweises beifügen? Hätte damit nicht auch der DBB eine gewisse Sorgfaltspflicht das Anmeldeformular abzugleichen?
Nein, hat der DBB nicht. Wie geschrieben liegt die Sorgfaltspflicht beim Verein, deren Mißachtung ja auch klar eingeräumt wurde. Wenn man die Daten eingibt, muß man die TA-Bedingungen anklicken und wird praktisch permanent auf die Verantwortung hingewiesen, die man bei der Eingabe auf sich nimmt.
Also in Bezug auf die grundsätzliche Bestrafung kann man dem DBB hier nichts vorwerfen.
Sonst könnte man ja zig Identitäten schaffen… Und damit zumindest eine “Teilschuld”?
Was erwartest Du denn? Das der DBB aus einer Spieleranmeldung einen riesigen bürokratischen Prozeß macht, nur dass dann der Verein dann nicht den Spieler fragen muß, ob er schon mal in einem anderen Verein war/gespielt hat?
Aber wie ein Vorredner schon sagte… dies bei einem 12-Jährigen ist völlig unverständlich…
Über was man reden könnte, wäre sicherlich die Strafenhöhe, z.B. eine Reduzierung der Strafen der Spielwertungen, da ja im Grunde bei jedem Spiel ein Wiederholungsfehler vorlag.
Eine völlige Aufhebung der Strafe halte ich aber auch nicht für akzeptabel, insbesondere um dafür zu sorgen, dass eben der Anmeldevorgang von Spielern in Zukunft anders organisiert wird. -
Ich sehe es so wie @jochensge. Der Fehler liegt nun mal beim Verein. Ich finde den Rückzug auf den Schreibfehler des vorherigen Vereins auch nicht stichhaltig. Angesichts der DBB-Gebühren für TA-Korrekturen, werden sicherlich die wenigsten Schreibfehler geändert, und die Unterschiede beginnen ja schon bei ö=oe,…
Hat kein Trainer gesehen, dass der Junge vielleicht schon mal bei einem Basketballtraining war oder mit den Eltern gesprochen, was er vorher gemacht hat? Das gehört doch eigentlich zum normalen Umgang. Dann weiß man doch, dass der Kontakt zum alten Verein notwendig ist. Und dann lassen sich Schreibfehler ggf. mit der Ummeldung korrigieren. Sich auf die Prüfung der Software zu verlassen ist m.E. so wie das Vertrauen in die MS-Word-Rechtschreibprüfung.
Die Aktion des Jugendreferenten ist sicherlich für die Tonne. Der ist am Ende auch für den betroffenen Verein zuständig und sollte deshalb um eine Deeskalation bemüht sein. Aber das wurde ja auch kassiert.
Worüber man sicherlich diskutieren kann, ist die Höhe der Strafe. In der Summe ist sie sicherlich zumindest im Breitensport zu hoch. Hier sollte man sich vielleicht auf eine geringere Geldstrafe einigen, bzw. ggf. die Spielwertungen ohne Geldstrafe aussprechen.
Wir kennen bisher nur eine Seite (die andere wird sich sicherlich auch nicht dazu äußern), und wissen auch nicht, um welches Niveau es sich handelt. Insofern sollten wir mit unseren Urteilen vorsichtig sein.
@SMFJ:
Noch haben wir nicht den Bürokratieaufwand, wie in anderen Sportarten, weil sich die Täuschungsversuche bisher in Grenzen halten. Ich hoffe auch, dass dies noch einige Zeit so bleibt.@Jugla:
Der DBB gesteht den Vereinen eigentlich keine Grauzone zu. Er vertraut aber auf eine korrekte Eingabe. Ansonsten haben wir demnächst eine schon von @SMFJ und @jochensge erwähnte Bürokratie, wie sie andere Sportverbände leider schon einführen mussten. -
Ich möchte auch keine übermäßige Bürokratie im Sport haben, die die ich jetzt schon habe recht mir vollkommen aus. Ausserdem bin ich grundsätzlich schon dafür, dass die bestehenden Regeln eingehalten werden.
Wir als Verein werden in der Zukunft da besser vorgehen müssen und genauer darauf achten müssen. Aus Gesprächen zu diesem Fall weiß ich aber auch von anderen Vereinen, dass sie ganz ähnlich Probleme haben. Dies betrifft sowohl falsch geschriebene TAs, als auch wie in unserem Fall eine Ausstellung eines zweiten TAs. In der Theorie hört sich das immer ganz einfach an, aber in der Praxis ist es manchmal nicht so einfach umzusetzen. Dies kann natürlich nicht als Ausreden zählen.
Was bleibt: Der Verein wird Strafen in Höhe von ca. 500€ zahlen müssen und verliert fünf Spiele. Ich muss einer U14m-Mannschaft in der untersten Liga erklären, dass sie die Spiele verloren haben, da ein Spieler vorher in einer anderen Mannschaft gespielt hat und die beteiligten nicht in der Lage waren dies zu erkennen und richtig damit umzugehen.
Mein persönliches empfinden sieht dies immer noch anders. Die Diskussion hier zeigt mir aber, dass wir vielleicht doch auf dem Holzweg sind. Letzendlich muss man aus seinen Fehlern lernen und daraus Konsequenzen ziehen.
Ich danke allen für ihre wirklich guten Kommentare und Meinungen.
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Ich kann nur noch einmal wiederholen, dass EUR 500,- für ein solches “Vergehen” gegen jede Sinnhaftigkeit verstossen. (Nur so am Rande, mit EUR 500 zahlen wir vier Monate lang einen unserer Jugendtrainer - de facto also die halbe Saison.)
Ihr solltet wirklich eine Eingabe auf Ermässigung der Strafen beim LV machen, so etwas kann nicht im Sinn der Jugendförderung sein.
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Oha! Das tut richtig weh.
Zur Schuldfrage kann ich mich nicht äußern, da ich das Prozedere überhaupt nicht kenne und daher nicht weiß, wer da wann auf was achten muss.
Aber selbst wenn alle Schuld beim Verein liegt, halte ich in einem solchen Fall eines 12-jährigen die Strafe für unglaublich hoch und drakonisch, vorausgesetzt der Verein kann nachweisen, dass kein Vorsatz vorlag. Für ein Versehen eine solche Strafe auszusprechen ist nicht verhältnismäßig.
Da sollte der DBB in Person der Verantwortlichen wirklich nochmal in sich gehen. -
Hallo,
jetzt mische ich mich auch mal ein.Der Fall ist sicherlich sehr ärgerlich, aber auch ich denke, dass die Strafe in dieser Höhe maßlos überzogen ist.
Hier würde ich den Weg des Gnadegesuches empfehlen, um zumindest die Geldbuße zu reduzieren.Vielleicht habt Ihr wenigstens hier etwas Erfolg.
mfg
Jens Speh
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Ausserdem verlieren wir alle fünf Spiele bei denen der Spieler eingesetzt war. Für jedes einzelne Spiel bekommen wir auch eine Strafe, da wir einen nicht teilnahmeberechtigten Spieler eingesetzt haben.
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Hallo,
wenn ich das ier alles so lese, kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Da ich weioß, dass hier auch der eine oder andere Funktionär mit liest, wäre es schön, wenn diese sich mal dazu äußern.Zu oben stehendem Zitat: Ich würde auf jeden Fall Rechtsmittel gegen die Spielwertungen der Spiele 2-5 einlegen, da meines Erachtens ein Vertrauensschutz besteht.
Wenn das erste Spiel sofort wegen eines “nicht teilnahmeberechtigten Spielers” gewertet worden wäre, hättet Ihr den Fehler nicht noch viermal gemacht.Man kann also argumentieren, dass durch das Nichtwerten des ersten Spieles der Eindruck entstanden sein muss, dass mit den eingesetzten Spielern alles in Ordnung war, sprich, dass alle teilnahmeberechtigt waren.
Jeder Rechtsausschuss müsste dieser Argumentation folgen (es gibt Präzedenzfälle) , so dass zumindest vier Wertungen mit den dazugehörigen Strafgeldern aufgehoben werden müssten.Teile mir doch mal per PN mit, um welchen Landesverband und welchen Verein es geht.
MfG
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Muss bei einer Namensänderung (z.B. neuer Nachname nach Heirat) der Teilnehmerausweis erneuert werden?
Angenommen der bisherige TA mit altem Namen wird weiterhin verwendet und in Spielberichten und MMB geführt, kann dies zu einer Spielwertung führen und wie könnte es jmd. überhaupt auffallen? Wäre der Personalausweis mit Geburtsname ein ausreichende Identifikationshilfe?
rob
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Muss bei einer Namensänderung (z.B. neuer Nachname nach Heirat) der Teilnehmerausweis erneuert werden?
Angenommen der bisherige TA mit altem Namen wird weiterhin verwendet und in Spielberichten und MMB geführt, kann dies zu einer Spielwertung führen und wie könnte es jmd. überhaupt auffallen? Wäre der Personalausweis mit Geburtsname ein ausreichende Identifikationshilfe?
rob
Erste Frage: JA.
Alles andere ist Grauzone.