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NBC legt keinen Widerspruch gegen Entscheidung der Spielleitung ein
TheBloob am 08.02.2012 um 22:33
Anfang dieser Woche entschied die Spielleitung der 2. Basketball Bundesliga (DJL) den Protest des NBC gegen das mit 100:104 verlorene und später mit 100:103 gewertete Spiel gegen die Gloria Giants aus Düsseldorf zuzulassen. Gleichzeitig entschied die Spielleitung allerdings ebenso die Protestbegründung zurückzuweisen, da nach Auffassung der Spielleitung keine „wesentliche Beeinflussung des Spielausgangs (…) festgestellt werden“ konnte.
Dem NBC stand in der Folge eine Frist von drei Tagen zur Verfügung gegen die Entscheidung der Spielleitung Widerspruch einzulegen und den Fall dem Schiedsgericht der DJL vorzutragen. Dies wird der NBC nicht tun, obwohl er in keinster Weise mit der Entscheidung der Spielleitung einverstanden ist und diese nicht nachvollziehen kann. Die Begründung der Spielleitung stellt vor allem heraus, dass den Angaben des NBC keinerlei Glauben geschenkt wird. Diese Aussagen, auf Grund derer aus Sicht des NBC eine klare und absolut wesentliche Einflussnahme auf das Spielergebnis gegeben sind, kann der NBC, was in der Natur der Sache liegt, nicht voll beweisen. Die dem NBC vorliegende fast siebenseitige Begründung fußt auf subjektiven Vermutungen der Spielleitung und auf Aussagen von Schiedsrichtern und Gästen, mit der Folge diese Vermutungen über die Aussagen des NBC zu stellen. Das kann der NBC so in seinem Verständnis der Spielregeln der DJL und seinem Verständnis von Fairness nicht akzeptieren. Gleichwohl bedeutet dies trotzdem, ausschließlich aus finanziellen Gründen, keine Anrufung des Schiedsgerichts der DJL.
Neben den Kosten für die Aufnahme des Verfahrens vor dem Schiedsgericht sind im Fall einer Bestätigung der Entscheidung der Spielleitung durch das Schiedsgericht auch die anwaltlichen Kosten der Gegenseite (DJL) und die eigenen weiterführenden Kosten (Anwalt etc.) vollumfänglich durch den NBC zu tragen. Bei einer Spielwiederholung auf Grund einer für den NBC positiven Schiedsgerichts-Entscheidung sind unter Umständen und je nach Entscheidung des Schiedsgerichts die Kosten für Hallenmiete am Spieltag, Parkett- sowie Tribünenaufbau zu übernehmen. Bei einem unter der Woche stattfindenden Wiederholungsspiel würden diese summierten Kosten durch die reduzierten Zuschauereinnahmen möglicherweise nicht gedeckt werden können. In der Folge blieben in beiden Fällen des Ganges vor das Schiedsgericht Kosten in Höhe von bis zu mehreren Tausend Euro beim NBC hängen. Allein und einzig aus diesem Grund legt der NBC keinen Widerspruch ein, möchte aber nochmals ganz klar herausstellen, dass er mit der Entscheidung der Spielleitung nicht einverstanden ist.
Was aus dem gesamten Verfahren bleibt, ist vor allem ein fader Beigeschmack und das ausdrückliche Bedauern des NBC, dass den eigenen ehrlichen Ausführungen kein Glauben geschenkt wurde. In Erinnerung an die Spielwiederholung in Ehingen bleibt zudem die Hoffnung, dass auf Grund von Fehlern von technischen Kommissaren oder Schiedsrichtern dem NBC in seiner Zukunft derartige Situationen erspart bleiben. „Wir wollen das finanzielle Risiko von bis zu mehreren Tausend Euro Mehrbelastung einfach nicht eingehen. Als Basketballzweitligist haben wir für eine derartige Situation keine Rücklagen gebildet und wollen dies eigentlich auch in der Zukunft nicht tun müssen. Diese Kostenhürde kann nicht Sinn des Ganzen sein, denn so wird es nur in den seltensten Fällen zu einem Widerspruch der Vereine kommen. Der NBC erwartet lediglich Fairness im Basketball“, so Geschäftsführer Alexander Lolis.
Pressemitteilung: NBC
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